Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Ich auch. Passend dazu die Antwort des Abgeordneten an den ich eine Frage gestellt hatte

Timothy, Saturday, 19.06.2010, 15:49 (vor 5684 Tagen) @ Trennungskind34

Paragraph 160 der Strafprozessordnung sieht unter Absatz 1 und 2 folgendes vor:
"(1) Sobald die Staatsanwaltschaft durch eine Anzeige oder auf anderem Wege von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erhält, hat sie zu ihrer Entschließung darüber, ob die öffentliche Klage zu erheben ist, den Sachverhalt zu erforschen.
(2) Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln und für die Erhebung der Beweise Sorge zu tragen, deren Verlust zu besorgen ist."

Es ist wesentliches Element unseres Rechtsstaates, Belastendes und Entlastendes gleichermaßen zu würdigen. Dabei ist die Justiz in ihrem Vorgehen an Recht und Gesetz gebunden, ansonsten aber unabhängig. Ob ein Tatvorwurf berechtigt ist oder nicht, steht am Ende der Beweisführung. Ihre Bedenken teile ich daher nicht.

Außerdem widerspreche ich entschieden Ihren sehr pauschalen Rückschlüssen für den Bereich der Sexualdelikte. Zu bewerten ist immer der Einzelfall. Pauschalierungen sind gefährlich und helfen in der Sache nicht weiter, sondern schaden den Opfern. So etwas lehne ich rundum ab.

http://www.abgeordnetenwatch.de/clemens_binninger-575-37484.html

Wir können also beruhigt sein, er teilt die "Bedenken" bzgl der opferkonzentrierten Beweisführung nicht und alles ist in Ordnung. Natürlich begründet er dies nicht.

Beten wir das er als nächstes auf der Anklagebank sitzt und erntet was er und andere Pudel gesät haben. Der obligatorische Verweis auf die Armen Opfer durfte natürlich ebenfalls nicht fehlen.


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