Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Verweigerung aus "maskulistischen Gründen"

Pumpernickel, Friday, 18.06.2010, 15:09 (vor 5685 Tagen)

Gibt es hier eigentlich jemanden, der den Wehrdienst aus "maskulistischen Gründen" verweigert hat?

Normalerweise lautet die Floskel ja "hiermit beantrage ich die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen" - mit Gewissensgründen wird immer fadenscheiniges, pazifistisches Zeug gemeint.

Was aber wenn jemand schreiben würde "ich verweigere den Kriegsdienst wegen der Gleichbehandlung" mit Tonnen von Zitaten aus den Büchern von Vilar, Farrell, Hoffmann etc.

HAT DAS JEMAND VERSUCHT? Inzwischen wird über den Maskulismus sogar in Zeitschriften wie Neon und Focus berichtet, und die Kommentare zu dem Thema sind immer ellenlang, ich glaube, irgendjemand muss das mal probiert haben.

Vor allem die Reaktionen der Ämte würde mich da mal wirklich interessieren.

Verweigerung aus "maskulistischen Gründen"

imion, Friday, 18.06.2010, 15:16 (vor 5685 Tagen) @ Pumpernickel

Den Kriegsdienst kann man nicht verweigern aus Gleichbehandlungsgründen, nur aus Gewissensgründen.

Verweigerung aus "maskulistischen Gründen"

Pumpernickel, Friday, 18.06.2010, 15:19 (vor 5685 Tagen) @ imion

Den Kriegsdienst kann man nicht verweigern aus Gleichbehandlungsgründen,
nur aus Gewissensgründen.

OK, formulieren wir das anders: "Ich kann mit meinem Gewissen nicht vereinbaren, dass heute nur Männer eingezogen werden und Frauen nicht. Es verstösst gegen das Wesen des Grundgesetzes und gegen mein Rechtsempfinden"

Das wäre mal cool

ajk, Friday, 18.06.2010, 17:04 (vor 5685 Tagen) @ Pumpernickel

Müsste eigentlich "im Idealen Staat" durchgehen.. Aber naja..

Wird wohl wegen Nichtigkeit abgewiesen.

/ajk

--
Solange du andere fragst, was du "darfst", bist du kein Mann. - Robert

Gefunden

Pumpernickel, Friday, 18.06.2010, 15:37 (vor 5685 Tagen) @ Pumpernickel

Oh, da habe ich einen gefunden der genau das gemacht hat:

http://www.manndat.de/index.php?id=524

Der ist mir zwar etwas zu links, aber naja, besser als gar nichts. (ist sogar beim SDS, Gott..)

Zitat:

Man bedenke, dass die Wehrpflicht der Verfassung hinzugefügt wurde und man bloß eine 2/3-Mehrheit im Parlament und ein politisch besetztes Verfassungsgericht benötigt, um dem Gleichberechtigungsgrundsatz eine „Frauen an den Herd“- oder „Männer an die Front“-Klausel hinzuzufügen. Dies hebt die Lächerlichkeit dieses Urteils hervor.

Da hat er Recht. Das Grundgesetzt ist das Papier nicht Wert. Es ist eigentlich ohne Probleme möglich, einen Paragrafen 12b hinzufügen, der besagt, dass nur schwarzhaarige Frauen Wehrdienst leisten müssen. Laut Verfassungsgericht, ginge das IN ORDNUNG.

Zitat:

Obwohl in Deutschland eine „allgemeine Wehrpflicht“ existiert, bezieht sich diese nur auf Männer. Zwar verstößt dies grundsätzlich gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes, jedoch wurde vom Bundesverfassungsgericht entschieden, dass dies nicht zur Ungültigkeit der Wehrpflicht führe: der Gesetzgeber habe die „Männer-Wehrpflicht“ nachträglich in das Grundgesetz aufgenommen. Somit sei eine „lex specialis“ bezüglich der Wehrpflicht gegenüber der „lex generalis“ des Gleichbehandlungsgrundsatzes (Artikel 3 GG) geschaffen worden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Wehrpflicht

Ein 12b wäre also ebenfalls ein Lex Specialis.

Eigentlich kann man die ganze Schoße hier:

"Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."

Durch "Lex Specialis" Paragrafen umwerfen. Wenn's dem so ist: Grundgesetz - what's the point?

Gefunden

Sven ⌂, Wolfsburg, Friday, 18.06.2010, 18:53 (vor 5685 Tagen) @ Pumpernickel

Ein 12b wäre also ebenfalls ein Lex Specialis.

Eigentlich kann man die ganze Schoße hier:

"Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner
Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner
religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt
werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."

Durch "Lex Specialis" Paragrafen umwerfen. Wenn's dem so ist: Grundgesetz
- what's the point?

Völlig korrekt.

Grundlage unseres Rechtssystems sind die Römischen Gesetze, und einer jener Grundsätze stellt der "lex specialis derogat legi generali" dar. Im Grunde sorgt dieser Grundsatz eigentlich nur dafür, dass ein vorhandenes spezielles Gesetz nicht dadurch gegenstandslos wird, dass das allgemeine Gesetz Vorrang hat.

Es mag also juristisch durchaus fragwürdig sein, ob es im Sinne des Erfinders ist, dass jede grundsätzliche Aussage durch eine spezielle Regelung ausser Kraft gesetzt werden kann. Denn wenn eine absolute Grundsätzlichkeit jederzeit durch Ausnahmen durchlöchert werden kann, ist die Grundsätzlichkeit nichts wert, weil sie keine ist.

Und folglich ist auch ein Grundgesetz nichts wert, das nur für Privilegierte jene Grundsätzlichkeit beinhaltet. Freilich ist das im Grundgesetz so nicht formuliert, es läuft aber genau darauf hinaus.

Die Rechte auf Meinungsäußerung, Versammlungsfreiheit und Petitionen gelten nur für jene, die keinen Wehrdienst leisten müssen.
Die Rechte auf Arbeit und freie Berufswahl gelten nur für jene, die bereits Arbeit haben.
usw.

Angesichts dessen darf es wenig verwundern, wenn das Grundgesetz mehr und mehr belächelt - und nicht respektiert wird. Es beweist damit nur abermals, dass es eben NICHT den Rang einer Verfassung hat. Vielmehr liesse sich sagen, das Grundgesetz stelle nur eine Absichtserklärung und keine Verpflichtung dar.

GG

Nuntius, Saturday, 19.06.2010, 00:23 (vor 5685 Tagen) @ Sven

Das GG hat nur den Rang eines verfassungsanalogen Provisoriums, was vom Parlamentarischen Rat für den Fall der Wiedervereinigung der SBZ (sowjetische Besatzungszone) mit den drei Westzonen beabsichtigt war. Der dann neu entstehende Staat sollte die Möglichkeit haben, seine eigene Verfassung zu erstellen und nicht durch das GG gehindert werden.

Artikel 146 (Schlussartikel des GG)
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Ebenfalls interessant: Quelle

Logisch, dass die Politosi dem Volk keine Verfassung zur Abstimmung vorlegen und schon keinesfalls dulden, dass dieses eine entwickelt. Das Versäumnis von 1990 ist schließlich für die Polit-Marodeure höchst lukrativ.

Verweigere komplett, auch Ersatzdienst ist Kriegsdienst...

Ein Mann, Saturday, 19.06.2010, 12:30 (vor 5685 Tagen) @ Pumpernickel

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