Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Theoretisch nicht, aber Praxis: Freie Beweiswürdigung + freier Prozessbericht

mee, Wednesday, 16.06.2010, 20:21 (vor 5686 Tagen) @ pappa_in_austria

Ist die Aussage des vermeintlichen Opfers für den Richter glaubwürdig, dann
ist das ein eindeutiger Beweis.

Bei uns hat der BGH beweisregelähnliche Anforderungen bei der Konstellation Aussage gegen Aussage aufgestellt. So bedarf es aussehalb der Aussage liegende Indzien von Gewicht, wenn der Opferzeuge widersprüchlche Angaben macht.

Nützt aber alles nichts, weil der Richter gleichzeitg das nicht anfechtbare Berichtsmonopol hat. Da wird einfach nicht aufgeschrieben dass der Zeuge widerspüchliche Angaben gemacht hat und schon ist das Urteil nicht anfechtbar.

Da können 1000 Zeugen bekunden, dass der Zeuge im Prozess anders ausgesagt hat.


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