Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Keine Beweise keine Indizien, darf dann eine Aussage zur Verurteilung des Angeklagten führen?

Christian, Wednesday, 16.06.2010, 15:05 (vor 5686 Tagen)

Wie man ja weiss, braucht Frau nur eine Falschaussage tätigen und ihr wird sofort geglaubt, auch wenn keine Beweise und Indizien vorhanden waren. Glaubwürdigkeitsgutachten werden erstellt, die können aber von Befangenheit bzw. Gefälligkeit sein und somit einen Unschuldigen verurteilen. Es wird kein Glaubwürdigkeitsgutachten eines Angeklagten erstellt, weil man Befangen ist und sofort den Angeklagten als Lügner hinstellt. Befangenheitsgutachten und Gefälligkeitsgutachten und Grottenschlechtgutachten haben schon viele unschuldige Menschen das Leben zerstört, deshalb ohne Beweise und Indizien darf es zu keiner Verurteilung kommen, eine vorsätzliche Falschaussage ist schnell gemacht!

Videos, die zum Nachdenken anregen sollen:
http://www.youtube.com/watch?v=nvrAep109Aw

http://www.youtube.com/watch?v=ZpzBAQqp0D4&feature=related

Keine Beweise keine Indizien, darf dann eine Aussage zur Verurteilung des Angeklagten führen?

Rainer ⌂, Wednesday, 16.06.2010, 17:38 (vor 5686 Tagen) @ Christian

Sabine Rückert: Lügen vor Gericht
http://wgvdl.com/filmemaenner/luegen-vor-gericht.htm

http://www.dieterwunderlich.de/Rueckert_unrecht.htm

Rainer

--
[image]
Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

Keine Beweise keine Indizien, darf dann eine Aussage zur Verurteilung des Angeklagten führen?

Wolfgang A. Gogolin ⌂, Hamburg, Wednesday, 16.06.2010, 19:43 (vor 5686 Tagen) @ Christian

Wie man ja weiss, braucht Frau nur eine Falschaussage tätigen und ihr wird
sofort geglaubt, auch wenn keine Beweise und Indizien vorhanden waren ...

Selbstverständlich haben weibliche Gefühle Beweiskraft. Gefühlt ist schließlich beinahe wie real und damit fast wirklich.
Schluß mit der männlichen Tatsachenhuberei, mit der patriarchal-kleinlichen Beweissuche!

Viele Grüße
Wolfgang

Keine Beweise keine Indizien, darf dann eine Aussage zur Verurteilung des Angeklagten führen?

Robert ⌂, München, Wednesday, 16.06.2010, 22:01 (vor 5686 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin

Selbstverständlich haben weibliche Gefühle Beweiskraft. Gefühlt ist
schließlich beinahe wie real und damit fast wirklich.

Unverbesserlicher Maskulist. Gefühlt IST real und wirklich!

Schluß mit der männlichen Tatsachenhuberei, mit der
patriarchal-kleinlichen Beweissuche!

Genau!

Robert

--
Wolfgang Gogolin "Diese Hymnen für Frauen erinnern an das Lob, das einem vierjährigen Kind zuteil wird, weil es endlich nicht mehr in die Hose kackt, sondern von allein aufs Töpfchen geht."

Freie Beweiswürdigung der Richter reicht

pappa_in_austria, wien, Wednesday, 16.06.2010, 19:52 (vor 5686 Tagen) @ Christian

Ist die Aussage des vermeintlichen Opfers für den Richter glaubwürdig, dann ist das ein eindeutiger Beweis.

Theoretisch nicht, aber Praxis: Freie Beweiswürdigung + freier Prozessbericht

mee, Wednesday, 16.06.2010, 20:21 (vor 5686 Tagen) @ pappa_in_austria

Ist die Aussage des vermeintlichen Opfers für den Richter glaubwürdig, dann
ist das ein eindeutiger Beweis.

Bei uns hat der BGH beweisregelähnliche Anforderungen bei der Konstellation Aussage gegen Aussage aufgestellt. So bedarf es aussehalb der Aussage liegende Indzien von Gewicht, wenn der Opferzeuge widersprüchlche Angaben macht.

Nützt aber alles nichts, weil der Richter gleichzeitg das nicht anfechtbare Berichtsmonopol hat. Da wird einfach nicht aufgeschrieben dass der Zeuge widerspüchliche Angaben gemacht hat und schon ist das Urteil nicht anfechtbar.

Da können 1000 Zeugen bekunden, dass der Zeuge im Prozess anders ausgesagt hat.

Theoretisch nicht, aber Praxis: Freie Beweiswürdigung + freier Prozessbericht

XRay, Wednesday, 16.06.2010, 21:55 (vor 5686 Tagen) @ mee

Da können 1000 Zeugen bekunden, dass der Zeuge im Prozess anders ausgesagt
hat.

Ja, und da wird schon auch mal der eine oder andere Gutachter beauftragt, der weiss, was Richter wünschen.
Gefälligkeitsgutachten nennt man das.
Und die waren jedenfalls zu Zeiten, als in DE bei ehelichen Kindern das gemeinsame Sorgerecht noch nicht die Regel war, gerne eingesetzt, wenn es Sorgerechtsstreitigkeiten gab.
Es sollte mich wundern, wenn diese Helferlein plötzlich nicht mehr benutzt würden.
Wehe dem, der in die Mühlen unserer Justiz gerät.

Das Gericht braucht keine Gefälligkeitsgutachten

mee, Thursday, 17.06.2010, 03:02 (vor 5686 Tagen) @ XRay

Ja, und da wird schon auch mal der eine oder andere Gutachter beauftragt,
der weiss, was Richter wünschen.
Gefälligkeitsgutachten nennt man das.

Solche Gutachter sind natülich für das Gericht angenehmer, aber der Satz "nach kritischer Würdigung der Aussage des Sachverständigen X ist das Gericht zu der zweifelsfreien Überzeugung gelangt, dass die Zeugen Y das tatsächliche Geschehen wiedergegeben hat" in der Urteilsbegründung reicht völlig aus. Es ist egal was der Gutachter geschrieben oder gesagt hat, damit ist das Uteil in der Revision nicht anfechtbar. Gutachter sind auch nur Zeugen.

Wehe dem, der in die Mühlen unserer Justiz gerät.

Ein Würfel wäre bisweilen gerechter, der hat nähmlich keine Vorurteile.

Ein Würfel wäre bisweilen gerechter

Mus Lim ⌂, Thursday, 17.06.2010, 04:52 (vor 5686 Tagen) @ mee

Wehe dem, der in die Mühlen unserer Justiz gerät.


Ein Würfel wäre bisweilen gerechter, der hat nähmlich keine Vorurteile.

Statt einer Aussage überreiche Mann dem Richter einen Würfel! ;-)

--
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Im Aufbau: http://en.wikimannia.org

Das nennt sich Opferzeuge

Mus Lim ⌂, Thursday, 17.06.2010, 04:49 (vor 5686 Tagen) @ pappa_in_austria

Das nennt sich Opferzeuge, siehe und höre hier:

Sabine Rückert: Lügen vor Gericht
http://wgvdl.com/filmemaenner/luegen-vor-gericht.htm

http://www.dieterwunderlich.de/Rueckert_unrecht.htm

Der beschuldigte Mann hat leider keinen Zeugen, dass er unschuldig ist.
So ein Pech für den Mann.
Gut für die Frau, sie ist ihre eigene Zeugin.
Wie praktisch.

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Deutsches Gewaltschutzgesetz (GewSchG): Gewollte Umkehr der Unschuldsvermutung!

Referatsleiter 408, Thursday, 17.06.2010, 04:01 (vor 5686 Tagen) @ Christian

Es trifft allerdings nur Männer! Habe noch nie gehört, dass es eine Frau "erwischt" hat. Verwundert aber nicht wirklich, denn es ist ein Gesetz von Frauen (und lila Pudel) für Frauen incl. der Einladung zum Missbrauch!

Wie das geht? Fragen Sie im Bedarfsfall ein beliebiges Frauenhaus! Da gibts auch die Formulare!

Deutsches Gewaltschutzgesetz (GewSchG): Gewollte Umkehr der Unschuldsvermutung!

Christian, Thursday, 17.06.2010, 11:09 (vor 5685 Tagen) @ Referatsleiter 408

Nach dem Gewaltschutzgesetz braucht Frau auch nur eine vorsätzliche Falschbeschuldigung aufstellen "Mein Mann hat mich geschlagen" und schon wird durch ohne Ermittlungen, ohne Beweise und ohne Indizien der Mann aus seiner Wohnung geworfen und warum gibt es dann immer noch die Frauenhäuser? Ich glaube wir leben in einem Femifaschismus- und Feminazistaat, wo Geschlechterrassismus, Männerfeindlichhkeit und Männerhass auf der Tagesordnung stehen.

AW: Deutsches Gewaltschutzgesetz (GewSchG): Gewollte Umkehr der Unschuldsvermutung!

TMerten, Thursday, 17.06.2010, 14:46 (vor 5685 Tagen) @ Christian

Nach dem Gewaltschutzgesetz braucht Frau auch nur eine vorsätzliche
Falschbeschuldigung aufstellen "Mein Mann hat mich geschlagen" und schon
wird durch ohne Ermittlungen, ohne Beweise und ohne Indizien der Mann aus
seiner Wohnung geworfen und warum gibt es dann immer noch die Frauenhäuser?

Genau auf diese Problematik ist der Prof. G. Ahmendt vom Institut für Geschlechterforschung der UNI Bremen eingegangen und richtig angefeindet worden. Zum Düsseldorfer Männerkongress musste er sich mit Personenschutz Zugang, vorbei an geifernden und gewaltbereiten RadikalfeministInnen, verschaffen.

Schlimmste Zustände in diesem Land, aber die Verantwortlichen sitzen immer noch in den "blauen Sesseln" unter der Glaskuppel und leben satt von unserer Arbeit, während für uns die Belastungen immer erdrückender werden!

Deutsches Gewaltschutzgesetz (GewSchG): Gewollte Umkehr der Unschuldsvermutung!

Sophie X, Thursday, 17.06.2010, 16:19 (vor 5685 Tagen) @ Referatsleiter 408

Es trifft allerdings nur Männer! Habe noch nie gehört, dass es eine Frau
"erwischt" hat. Verwundert aber nicht wirklich, denn es ist ein Gesetz von
Frauen (und lila Pudel) für Frauen incl. der Einladung zum Missbrauch!

Wie das geht? Fragen Sie im Bedarfsfall ein beliebiges Frauenhaus! Da
gibts auch die Formulare!

Hi,

Leider nur zu wahr :-(

Ein Staat, welcher die Unschuldsvermutung auch nur im Ansatz zur Disposition stellt, hat aufgehört ein Rechtsstaat zu sein.

Gruß

Sophie X

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