Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Dazu eine sehr qualifizierte rechtsstaatliche Hinrichtung gängiger Praxis

mee, Tuesday, 15.06.2010, 19:54 (vor 5687 Tagen) @ mee

http://www.evangelische-akademie.de/admin/projects/akademie/pdf/material/095151_223.pdf

Das Schicksal des Herrn W. ist kein bedauerlicher Einzelfall.

Wir haben es mit der dunklen Seite des Opferschutzes zu tun - gekennzeichnet nicht nur durch die Beteiligung so genannter Opferanwälte, in deren Wirken uns eine zu Zeiten von Karl Peters noch unbekannte Fehlerquelle im Strafprozess begegnet. Soweit, wie in dem vorgestellten Fall, das vermeintliche Opfer zum Anschluss als Nebenkläger berechtigt ist, wird das Akteneinsichtsrecht des "Opferanwalts" zur Sicherung der Aussagekontinuität genutzt, aus der das erkennende Gericht später ein Glaubwürdigkeitsmerkmal ableitet.

"Opferanwälte", nach meiner Beobachtung nahezu ausnahmslos Kolleginnen, verdanken ihre Mandate in aller Regel einer Beratungsstelle und sind im Interesse der Existenzsicherung auf deren Wohlwollen angewiesen. Von der Opferhilfeorganisation "Weißer Ring" unterscheiden sich solche Beratungsstellen durch das Bekenntnis zum Glauben an den durch das Dunkelfeld verhüllten, massenhaft verübten Missbrauch und die Strategie, zu dessen vermeintlicher Aufdeckung durch eine Allianz von Beratungsstelle, Opferanwältin, Therapeutin und gelegentlich auch den Jugendschutzdezernentinnen der Staatsanwaltschaft beizutragen.

Was bleibt, ist eine Schande für die Justiz und eine Enttäuschung für jeden, der glaubt, dass das Strafrecht für alle gilt und Rechtsbeugung nicht nur dann verfolgt wird, wenn der Tatort in der ehemaligen DDR liegt.


gesamter Thread:

 

powered by my little forum