Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Geisteskranke und weltferne Richter.

IM Rosenbaum, Tuesday, 15.06.2010, 15:53 (vor 5687 Tagen) @ Bill

Weil Dominiks Mutter nicht will, dass ihr Sohn seinen Vater sieht, wächst
der sechs Jahre alte Junge ohne ihn auf. Vielen Kindern in Deutschland geht
es so wie ihm - die Justizministerin muss nun handeln.

http://www.faz.net/s/Rub867BF88948594D80AD8AB4E72C5626ED/Doc~E742F80A68831448C8ADE1DC832D0FD35~ATpl~Ecommon~Scontent....

Besonders bezeichnend diese Sätze:

Eine interne Umfrage des Bundesjustizministeriums bei mehr als 500 Rechtsanwälten und Jugendämtern hat indessen ergeben, dass achtzig bis neunzig Prozent der Mütter, die die gemeinsame Sorge ablehnen, dafür Gründe anführen, die sich nicht am Kindeswohl, sondern an ihrem eigenen Wohl orientieren: „Sie möchten allein entscheiden oder nichts mehr mit dem Vater zu tun haben.“ Die vom Ministerium befragten Rechtsanwälte hielten die Motive der Mütter sogar nur sehr selten für plausibel.

Oder noch bezeichnender - davon mal abgesehen, dass Anträge zum Umgang im Eilverfahren und maximal zeitnah entschieden werden müssen - für staatlich geduldete und beförderte Entfremdung:

Bode stellt daraufhin einen abermaligen Antrag auf Umgang beim Oberlandesgericht. Der Beschluss, den der Richter schließlich fällt, stellt einen klaren Rückschritt für Dominik und Bode dar. Die Umgänge sollen nun ein ganzes Jahr lang nicht unbegleitet und nicht wie zuvor alle zwei, sondern nur noch alle vier Wochen stattfinden. Als Grund dafür nennt das Gericht, dass die Eltern nicht hinreichend miteinander kooperierten.

Wenn die Mutter dem Vater das Kind entzieht, weil sie sich rächen will, dann legt das Gericht das sogar noch als mangelnde Kooperation beider Parteien aus. Das ist schon fast wieder lustig, wie weltfern und verbohrt sich Richter immer wieder erweisen. Mir ist ein anderer Fall von vielen bekannt, dass ein Richter trotz zweier Haaranalyse-Gutachten, die den Opiatkonsum der Mutter bewiesen und auch, dass die Mutter dem Kind Drogen zum Ruhigstellen gab (Kind unter acht Jahre alt), der Richter auf einem dritten Gutachten bestand.

O tempora, o mores.


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