Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Kein Umgangsrecht gegen den Willen des Kindes

Lex, Monday, 14.06.2010, 23:28 (vor 5687 Tagen) @ Mus Lim

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Also mir wäre es als Vater durchaus recht Kindesunterhalt zu zahlen, solange es auch dem Kind zugute kommt! Abgesehen aber davon ist es mir einfach unverständlich, wieso es für das Kindeswohl sein sollte, dass dem Vater das Umgangsrecht verweigert wird - es sei denn er misshandelt die Betroffenen. Das sollte dann aber schon fest stehen und nicht, weil es so geäußert wurde für bahre Münze genommen werden - das Argument "Man denkt sich das ja nicht aus" ist leider in unserer Zeit weit weg von der Realität, Menschen denken sich viel aus um einen Vorteil zu erlangen. Besteht der schwere Verdacht und Beweise könnte man den Besuch beaufsichtigen - unser Land reißt doch immer so gerne neue Haushaltslöcher auf für neue Ideen.

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