Kein Umgangsrecht gegen den Willen des Kindes
Wenn die Mutter erfolgreich das Kind vom Vater entfremdet hat, dann lässt sich prima das Umgangsrecht des Vaters abwehren mit dem Kindeswohl-Argument: "Kein Umgangsrecht gegen den Willen des Kindes"
Die Überweisung des Kindesunterhaltes wird dabei weiterhin gerne vom Geldkonto abgehoben.
Der Richter sollte dem Kind klarmachen: "Wenn Du Deinen Vater nicht sehen willst, bekommst Du auch kein Geld von ihm." Das tun die Schurkenrichter aber nicht, sondern asphaltieren den Weg für umgangsboykottierende Mütter.
* Christian Waschke: Kein Umgangsrecht gegen den Willen des Kindes, Väter für Gerechtigkeit
* Kein Umgangsrecht gegen den Willen des Kindes, Frankfurter Neue Presse am 14. April 2010
Dazu passt wie Faust auf Auge die Initiative des Gesetzgebers:
Bundesrat will Rückgriffsansprüche gegen Unterhaltsschuldner ausweiten
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