Falschbezichtigung mal wieder.
Das Urteil ist nicht ganz richtig wiedergegeben.
Hier kann man es im Volltext nachlesen.
Man muss dazu wissen das die Frau Zeugen hatte die für sie aussagten. Einer behauptete das ganze gesehen zu haben, und ein anderer das ihnen kurz darauf davon erzählt wurde.
Das Urteil lautet im wesentlichen das sie ihre Aussage nicht wiederrufen muss weil man ihr nicht zweifelsfrei beweisen kann das ihre Aussage bezüglich der sexuellen Belästigung unwahr ist, andererseits jedoch sie ihre Aussage nicht wiederholen darf, weil sie nicht zweifelsfrei beweisen kann das es so war.
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- Falschbezichtigung mal wieder. -
der_quixote,
12.06.2010, 17:07
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Timothy,
12.06.2010, 17:36
- Falschbezichtigung mal wieder. - der_quixote, 12.06.2010, 17:56
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Timothy,
12.06.2010, 17:36