Falschbezichtigung mal wieder.
Auch interessant ist folgender Fall.
Eine Strassenreinigerin wird von ihrem Gruppenleiter erwischt, als sie die Kehrmaschine wegstellt hatte und in einer Spielhalle angetroffen wird.
Der Gruppenleiter will sie daraufhin nicht mehr solo arbeiten lassen und versetzt sie in die Position einer Beifahrerin. zwei Monate später erstattet sie Anzeige wegen sexueller Belästigung.
Die Sex-Attacke (Ich sollte BLÖD Zeitungstexter werden
) soll 5 Tage nach dem Streit stattgefunden haben. Klaps auf den Po im Treppenhaus.
Es stellt sich heraus, dass an dem von ihr angegebene Tattag der Gruppenleiter gar keinen Dienst hatte. Das angebene Datum fiel auch nicht auf den passenden Wochentag.
Der Vorgesetzte klagt auf Widerruf und uunterlassen dieser Behauptung (auf den Fall bezogen).
das LAG Köln entschied wie folgt (Urt. v. 7.7.2005 - 7 Sa 508/04): Die Mitarbeiterin brauche ihre Anschuldigung nicht zu widerrufen, so das Urteil. Ein "Klaps auf den Po" sei ein Eingriff in die körperliche Intimsphäre eines anderen, der nach allgemeiner Verkehrsanschauung eine sexuelle Färbung besitze. Da der Vorgesetzte den Vorwurf der sexuellen Belästigung nicht ausreichend habe entkräften können, besitze er keinen Anspruch auf Widerruf. Daran änderten auch die unstimmigen Zeitangaben der Frau und des Zeugen nichts, so das Gericht. Allerdings dürfe die Frau den Vorwurf der sexuellen Belästigung durch den Gruppenleiter in Zukunft nicht mehr wiederholen, so die Richter. Denn aufgrund ihrer widersprüchlichen Angaben sei es der Mitarbeiterin nicht gelungen, dem Gericht die Wahrheit ihrer Behauptung zweifelsfrei nachzuweisen. Für den Anspruch auf Unterlassung einer solchen Behauptung reiche es aus, dass diese nicht erweislich wahr sei, so das Gericht. (mf)
Ja wie denn jetzt ?
Sie konnte durch ihre Falschangaben die Falschbezichtigung nicht glaubhaft machen, aber Widerrufen muss sie nicht, darf die Anschuldigung allerdiings nicht weiter vorbringen... Häääh ?!
Immerhin ohne die nachgewiesene Falschaussage hätte der Vorgesetzte in arge Bedrängnis kommen können. Sex. Belästigung von Abhängigen ! Da gibt´s doch sicher neben Verurteilung vor Gericht auch noch Arbeitsrechtliche Konsequenzen .
Dass die "Dame" nicht vor Gericht stand wegen Falschbeschuldigung geht aus dem Text hervor, weil die Tatsache, dass Er zur angegebenen Zeit gar nicht gemeinsam mit ihr an einem Ort war, soll nicht reichen um den Vorwurf zu entkräften...
Wenn das nicht so traurig wäre...
Sexuelle Belästigung
Sexuelle Belästigung ist eine Form von Belästigung, die eine Person aufgrund ihres Geschlechtes diskriminiert. Dies kann verschiedene Formen annehmen: sexistische, primitive oder beschämende Bemerkungen, Herumliegenlassen von pornographischem Material, körperliche Belästigungen, Einladungen verbunden mit Versprechen von Belohnung oder Drohung von Repressalien und in extremen Fällen sexuelle Aggressionen und körperliche Gewalt. Im Gleichstellungsgesetzes (Glg, Art. 4) wird sexuelle Belästigung explizit als verbotene Diskriminierung bezeichnet. Sexuelle Belästigung verstösst weiter gegen das Personalgesetz und gegen die Universitätsordnung. Zum Schutz von betroffenen Personen und zur Vorbeugung von Fällen sexueller Belästigung und zum Schutz betroffener Personen sind vom Kanton und vom Rektorat entsprechende Direktiven erlassen worden.
Quelle gebe ich nicht an. Irgend so eine Frauen besser Stell Beauftragte
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Man(n) sollte (s)eine Frau welche schweigt niemals unterbrechen...