Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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AW: Was ist ein "erweitertes Führungszeugnis"?

TMerten, Thursday, 10.06.2010, 11:15 (vor 5692 Tagen) @ Flohgast

Mir hat mal eine Bekannte meiner Echse, die bei der Staatsanwaltschaft arbeitet, erzählt, dass in einem normalen Führungszeugnis, gewisse Dinge (böse Taten) irgendwann mal nicht mehr aufgeführt werden. Es gibt aber ein "internes Polizeiregister", in dem NICHTS vergessen wird. Da bleibt lebenslang alles, auch was du nie begangen hast, erhalten. Vermutlich ist dann dies das "erweiterte Führungszeugnis".

Leider ist es ja in diesem Rechtsstaat so, dass man als mündiger Bürger in manchen Dingen von Vernunft/Moral Abstand nehmen und eine wirtschaftliche Entscheidung treffen muss. Will heißen: Es ist gelegentlich besser eine Strafe zu akzeptieren, auch wenn man die Tat nie begangen hat, aber man spart die Kosten der nächsten Instanz. Somit ist die einfache Strafe ohne den "moralisch" notwendigen Widerspruch deutlich billiger. Als Mann muss man sich da keiner Illusion hingeben und wenn eine RichterIn schon mal "Scheiße" geurteilt hat, dann wird die nächste RichterIn, eine Instanz höher, dies mit Sicherheit nicht "aufheben", aber dafür darf man deutlich mehr zahlen!
Vermutlich fallen einem dann in einem solchen "erweiterten Führungszeugnis" solche aus wirtschaftlichen Gründen akzeptierten Strafen auf die Füße.

Das ist der Zusammenhang zwischen Rechtsstaat und Marktwirtschaft!


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