Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Was ist ein "erweitertes Führungszeugnis"?

pappa_in_austria, wien, Wednesday, 09.06.2010, 23:19 (vor 5692 Tagen)

Ich kann mir nichts darunter vorstellen. D.h. wenn man von der Ex einmal angezeigt wurde, wird das dort dann eingetragen?

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,682777,00.html

Das Familienministerium plant ein schärferes Kinderschutzgesetz. Jugendämter müssen demnach künftig von Erziehern bei der Bewerbung ein erweitertes Führungszeugnis verlangen. So soll sexueller Missbrauch von Kindern verhindert werden.

Das geht tiefer in das oberflächliche Führungszeugnis...

Kraftmeier, Wednesday, 09.06.2010, 23:32 (vor 5692 Tagen) @ pappa_in_austria

Musste ich auch mal abgeben, dabei geht es normalerweise eigentlich um Geheimnisträger und z.B. Verbindungen zu Parteien, in den Ostblock etc. Insofern vermute ich hier fast eine Vermengung beim Begriff im Sinne des Begriffsinhaltes.

So richtig wird dich das auch nicht weiterbringen denke ich; mich auch nicht ;-)

Es gibt viel effektivere Schutzmechanismen!

Referatsleiter 408, Wednesday, 09.06.2010, 23:40 (vor 5692 Tagen) @ pappa_in_austria

Das Familienministerium plant ein schärferes Kinderschutzgesetz.
Jugendämter müssen demnach künftig von Erziehern bei der Bewerbung ein
erweitertes Führungszeugnis verlangen. So soll sexueller Missbrauch von
Kindern verhindert werden.


Die sollen doch erst einmal im selbst bei sich im Bundestag aufräumen. Wer weiß was da noch für Bildchen so auf den Rechnern der Abgeordneten "lagern".

http://www.n-tv.de/politik/pressestimmen/Der-gesellschaftliche-Todeskuss-article895153.html

PS: Ein erweitertes Führungszeugnis wird doch den Mißstand nicht beenden. Völliger Quatsch! Im Iran bestellt man in solchen Fällen einen Kran, einen Strick findet sich auch auf die Schnelle und das Problem ist für immer gelöst. Nee, die Deutschen immer mit ihrer Scheiß-Bürokratie!

Hart an der Grenze

-Moderator-, Thursday, 10.06.2010, 01:38 (vor 5692 Tagen) @ Referatsleiter 408

Hallo Referatsleiter 408,

erstmal Willkommen im Forum!

Hier gab's vor kurzem eine hitzige Debatte über Zensur,

deshalb der Hinweis:

Wenn Du über die Todesstrafe für KinderfickerInnen diskutieren willst, kein Problem.

Überschreite aber nicht die Grenze zum Aufruf zum Lynchmord, dann landen deine Beiträge im Orkus (nicht, dass ich es dir unterstelle).

Deine Beiträge sind sehr fundiert, dennoch scheinst Du mir einer der Hitzköpfigen zu sein, deshalb der Hinweis.

Bring mich bitte nicht in die Verlegenheit, einen Beitrag von dir löschen zu müssen, Danke!

Musst du nicht!

Referatsleiter 408, Thursday, 10.06.2010, 02:02 (vor 5692 Tagen) @ -Moderator-

Wenn ich Löschungen will, dann gehe ich rüber zum Petitionsforum vom Deutschen Bundestag. Da gibts meinen Freund, den Moderator6, der freut sich auf mich. Echt! Ich hab noch weniger als 4 Wochen "abzusitzen", dann ist mein halbes Jahr "Schreibsperre" vorbei und ich "darf" wieder zu wichtigen Themen wie:

- Verwendung von nichtverwendeten Impfdosen der Schweinegrippe
- Nutzung von Gummi in Asphaltmischungen
- Ausbau des Elster-Saale-Kanals für RedBull-Wassergaudi

mitdiskutieren!

Also "Geist im Hintergrund" lösche bitte nichts, ich gelobe Besserung! Das der Alice Schwarzer aber mal eine auf´s Maul gehört, kann ich doch sagen?

Was ist ein "erweitertes Führungszeugnis"?

Flohgast @, Thursday, 10.06.2010, 02:49 (vor 5692 Tagen) @ pappa_in_austria

Ich kann mir nichts darunter vorstellen.


In Österreich heißt es: "Strafregisterbescheinigung".
Im einfachen Führungszeugnis steht nur drin, ob Straftaten beganngen wurde,
"erweitertes" ist die ausführliche Variante.
Zur ersten Übersicht im Wikipedia nachschlagen.

Gruß
Flohgast

Danke

pappa_in_austria, wien, Thursday, 10.06.2010, 09:09 (vor 5692 Tagen) @ Flohgast

Das bedeutet, es stehen die Vorstrafen mit Beschreibung drin.

AW: Was ist ein "erweitertes Führungszeugnis"?

TMerten, Thursday, 10.06.2010, 11:15 (vor 5692 Tagen) @ Flohgast

Mir hat mal eine Bekannte meiner Echse, die bei der Staatsanwaltschaft arbeitet, erzählt, dass in einem normalen Führungszeugnis, gewisse Dinge (böse Taten) irgendwann mal nicht mehr aufgeführt werden. Es gibt aber ein "internes Polizeiregister", in dem NICHTS vergessen wird. Da bleibt lebenslang alles, auch was du nie begangen hast, erhalten. Vermutlich ist dann dies das "erweiterte Führungszeugnis".

Leider ist es ja in diesem Rechtsstaat so, dass man als mündiger Bürger in manchen Dingen von Vernunft/Moral Abstand nehmen und eine wirtschaftliche Entscheidung treffen muss. Will heißen: Es ist gelegentlich besser eine Strafe zu akzeptieren, auch wenn man die Tat nie begangen hat, aber man spart die Kosten der nächsten Instanz. Somit ist die einfache Strafe ohne den "moralisch" notwendigen Widerspruch deutlich billiger. Als Mann muss man sich da keiner Illusion hingeben und wenn eine RichterIn schon mal "Scheiße" geurteilt hat, dann wird die nächste RichterIn, eine Instanz höher, dies mit Sicherheit nicht "aufheben", aber dafür darf man deutlich mehr zahlen!
Vermutlich fallen einem dann in einem solchen "erweiterten Führungszeugnis" solche aus wirtschaftlichen Gründen akzeptierten Strafen auf die Füße.

Das ist der Zusammenhang zwischen Rechtsstaat und Marktwirtschaft!

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