Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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GEZ: Neues Modell für Rundfunkfinanzierung steht

Christian, Wednesday, 09.06.2010, 21:36 (vor 5692 Tagen)

Die Rundfunkgebühr in Deutschland soll künftig pro Haushalt und nicht mehr pro Gerät gezahlt werden – und vorerst nicht steigen.
Die Rundfunkgebühr in Deutschland soll grundlegend reformiert werden – weg von einer Gerätegebühr hin zu einer Haushaltsabgabe. Darauf hat sich die Rundfunkkommission der Länder unter Vorsitz des rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck (SPD) geeinigt. Ab 2013 soll jeder Haushalt einen einheitlichen Betrag für ARD und ZDF bezahlen, egal wie viele Fernseher, Radios oder Computer vorhanden sind. Die Gebühr soll nicht höher als die bisherigen 17,98 Euro ausfallen.

http://www.welt.de/wirtschaft/article7974136/Neues-Modell-fuer-Rundfunkfinanzierung-steht.html

abGEZocke: Gebührenvergleich

sonnenlilie, Wednesday, 09.06.2010, 22:20 (vor 5691 Tagen) @ Christian

Gebührentabelle/ Gebührenvergleich:

http://wapedia.mobi/de/Rundfunkgeb%C3%BChr?t=2.

GEZ: Neues Modell für Rundfunkfinanzierung steht

XRay, Wednesday, 09.06.2010, 22:58 (vor 5691 Tagen) @ Christian

Nun, der öffentlich-rechtliche Rundfunk wurde ja einst geschaffen, gerade um Propaganda, wie zur Nazi-Zeit zu verhindern.
Ziel war es
- unabhängigen Rundfunk zu haben, der
- überall frei empfangbar
sein sollte.
Nun war es aber zunächst so, dass Radio oder Fernsehgerät eher Luxus waren und dann machte es Sinn zu sagen, dass nur diejenigen zu zahlen haben, die auch in der Lage waren Rundfunk zu empfangen.
Ein Intresse an einem frei empfanbaren, unabhängigen Rundfunk sollten demnach alle haben. Da man inzwischen kaum noch vermeiden kann, das eine oder andere Gerät zu besitzen, mit dem es theoretisch möglich wäre, den einen oder anderen Sender zu empfangen, macht die geräteabhängige Gebühr keinen Sinn mehr, zumal es zu unsinnigen Forderungen führte und die Rundfunkanstalten zu merkwürdigen Inkassomethoden brachte, um ihre Ausgaben zu decken. Dies insbesondere auch, weil viele Bürger überhaupt nicht mehr einsehen X Rundfunk und Fernsehsender zu finanzieren, die sie überhaupt nicht nutzen und die Zahlungsmoral entsprechend sehr stark nachgelassen hat.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat im Grunde den Auftrag einer Grundversorgung, die jedoch nicht wirklich definiert ist. Wenn eine Krankenkasse von medizinischer Grundversorgung spricht, dann sind damit z.B. keine Schönheitsoperationen gemeint und das dürfte dann auch im allgemeinen Intresse sein, um die Kosten für die Allgemeinheit niedrig zu halten (jaa.. ok, das System ist auch krank). Bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist das aber anders. Man definiert alles was irgendwer vielleicht konsumieren können wollen möchte, irgendwer vielleicht senden möchte, als Grundversorgung und nimmt keinerlei Rücksicht auf Kosten.
Jederlei Volksverdummung gehört also offenbar zum integralen Bestandteil der "Grundversorgung".
Mit Einführung einer Haushaltsabgabe wird es nun zwar einfacher für den ÖRR an seine Gebühren zu kommen und man hat auch schon Ideen, wie weit der Bürger belastet werden kann. Inwieweit die Bürger das so wollen oder brauchen spielt offenbar weiterhin keine Rolle. Der öffentlich-rechtliche Blähbauch wird also vermutlich weiter wachsen und weiter Unabhängigkeit behaupten und in seiner Unabhängigkeit brav den Staatsfeminismus voran treiben.
Die Haushaltsabgabe löst also das Problem der GEZ, nicht aber das der Bürger, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk im derzeitigen Umfang ablehnen.

GEZ: Neues Modell für Rundfunkfinanzierung steht

Adam, Wednesday, 09.06.2010, 23:37 (vor 5691 Tagen) @ Christian

Die Rundfunkgebühr in Deutschland soll künftig pro Haushalt und nicht mehr
pro Gerät gezahlt werden – und vorerst nicht steigen.

Das ganze ist eine Unverschämtheit! Um nicht besseres Fernsehn machen zu müssen, weil immer mehr Menschen ihr TV-Gerät in den Orkus schicken, zahlt nun einfach jeder pauschal für Leistungen, völlig egal, ob er sie in Anspruch nimmt oder nicht. Wer kein TV-Gerät hat, wird zur Kasse gebeten, als ob er eines hätte. Das ist eine moderne Form des Raubrittertums.

Adam

Bewahrt Ruhe: Wer weiß, ob es den ganzen Laden hier 2013 überhaupt noch gibt!

Referatsleiter 408, Thursday, 10.06.2010, 00:05 (vor 5691 Tagen) @ Christian

oT

abGEZocke: Neues Modell für Rundfunkfinanzierung steht

sonnenlilie, Thursday, 10.06.2010, 00:52 (vor 5691 Tagen) @ Christian

Darauf hat sich die

Rundfunkkommission der Länder unter Vorsitz des rheinland-pfälzischen
Ministerpräsidenten Kurt Beck (SPD) geeinigt. Ab 2013 soll jeder Haushalt
einen einheitlichen Betrag für ARD und ZDF bezahlen, egal wie viele
Fernseher, Radios oder Computer vorhanden sind. Die Gebühr soll nicht höher
als die bisherigen 17,98 Euro ausfallen.

http://www.welt.de/wirtschaft/article7974136/Neues-Modell-fuer-Rundfunkfinanzierung-steht.html

Die medienpolitische Sprecherin der Grünen, Grietje Staffelt geb. Bettin, erweiterte diesen Vorschlag um eine Abgabe für Betriebe: „Weil die Technik sich rasant weiterentwickelt, ist eine Lösung notwendig, die sich nicht mehr am Empfangsgerät orientiert. Unser Gebührenmodell ist einfacher, weil einzelne Geräte nicht mehr an- und abgemeldet werden müssen und die GEZ-Fahndung unnötig wird“, sagte sie.

Diese blöden dummdreisten Grünninnen, diese Wendehälse.

Grüne sind schlimmer als die Pest

Rainer ⌂, Thursday, 10.06.2010, 00:59 (vor 5691 Tagen) @ sonnenlilie

Diese blöden dummdreisten Grünninnen, diese Wendehälse.

Ich wünsche mir die Pest zurück und dafür die Grünen in den Orkus.

Rainer

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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

"Grietje Staffelt geb. Bettin" und ihr Laden ... Dummes Gesocks, dass bei 14 Prozent steht

Kraftmeier, Thursday, 10.06.2010, 01:16 (vor 5691 Tagen) @ Rainer

Ich wünsche mir die Pest zurück und dafür die Grünen in den Orkus.

Ja!

Aber die dümmsten Kälber wählen ihre Metzger selber ...

"Grietje Staffelt geb. Bettin" darf nur deshalb etwas sagen, weil die faschistoid organisierten GrünInnen ein Rassenstatut haben, das kaum einer(r) glauben mag (ungerader Listenplatz = Platz 1 = Inkompetenz in Reinkultur (vgl. die verbale "Kompetenz" der Grüninnen in Landtags- und Bundestagswahlen im TV):

-> http://www.gruene-partei.de/cms/default/dok/15/15336.das_frauenstatut_von_buendnis_90die_grue.htm (sorry, Vollquote)

"§ 1 MINDESTQUOTIERUNG

Wahllisten sind grundsätzlich alternierend mit Frauen und Männern zu besetzen, wobei den Frauen die ungeraden Plätze zur Verfügung stehen (Mindestparität).

Frauen können auch auf den geraden Plätzen kandidieren.

Reine Frauenlisten sind möglich.

Sollte keine Frau für einen Frauen zustehenden Platz kandidieren bzw. gewählt werden, entscheidet die Wahlversammlung über das weitere Verfahren. Die Frauen der Wahlversammlung haben diesbezüglich ein Vetorecht entsprechend § 4 des Frauenstatuts.

§ 2 VERSAMMLUNGEN

(1) Präsidien von Bundesversammlungen werden paritätisch besetzt. Die Versammlungsleitung übernehmen Frauen und Männer abwechselnd. Redelisten werden getrennt geführt, Frauen und Männer reden abwechselnd. Ist die Redeliste der Frauen erschöpft, ist die Versammlung zu befragen, ob die Debatte fortgesetzt werden soll.

(2) Diese Regelungen sollen auch für sonstige Veranstaltungen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gelten.

§ 3 GREMIEN

(1) Alle Gremien von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu beschickende Gremien sind paritätisch zu besetzen.

§ 4 FRAUENABSTIMMUNG UND VETORECHT

(1) Eine Abstimmung unter Frauen (Frauenvotum) wird auf einer Bundesversammlung auf Antrag von mindestens 10 stimmberechtigten Frauen vor der regulären Abstimmung durchgeführt. Für ein Frauenvotum beim Länderrat sowie allen anderen Gremien genügt der Antrag einer stimmberechtigten Frau für ein Frauenvotum.

(2) Die Mehrheit der Frauen einer Bundesversammlung, eines Länderrates und anderer Gremien hat ein Vetorecht mit aufschiebender Wirkung. Eine von den Frauen abgelehnte Vorlage kann erst auf der nächsten Bundesversammlung erneut eingebracht bzw. von der Versammlung mehrheitlich an den Länderrat überwiesen werden.

Das Vetorecht kann je Beschlussvorlage nur einmal wahrgenommen werden.

Die Landes- und Kreisverbände sind aufgefordert, analoge Regelungen in ihre Satzungen aufzunehmen.

§ 5 EINSTELLUNG VON ARBEITNEHMERINNEN

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird als Arbeitgeberin die Gleichstellung von Männern und Frauen sicherstellen.

Bezahlte Stellen werden auf allen Qualifikationsebenen mindestens zur Hälfte an Frauen vergeben. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden so lange bevorzugt Frauen eingestellt, bis die Mindestparität erreicht ist. Bei der Vergabe von Aufträgen wird analog verfahren.

§ 6 WEITERBILDUNG

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestaltet in Zusammenarbeit mit anderen Trägern der Erwachsenenbildung auf Bundesebene Angebote zur politischen Weiterbildung für Frauen und Mädchen.

II. INNERPARTEILICHE STRUKTUREN

§ 7 BUNDESFRAUENKONFERENZ (BFK)

(1) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lädt jährlich zu einer Bundesfrauenkonferenz ein und stellt die dafür notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung. Die BFK ist öffentlich für alle Frauen. Sie hat u.a. die Aufgabe, den Dialog mit der Frauenöffentlichkeit herzustellen.

(2) Der Frauenrat bereitet die BFK vor.

§ 8 FRAUENRAT

(1) Der Frauenrat beschließt über die Richtlinien der Frauenpolitik der Partei zwischen den Bundesversammlungen. Er koordiniert die Arbeit zwischen den Gremien der Bundespartei, den Fraktionen und den Landesverbänden. Er entwickelt und plant gemeinsame politische Initiativen. Er berät den Bundesvorstand und befasst sich mit Angelegenheiten, die die Bundesversammlung an ihn delegiert. Der Frauenrat kontrolliert die Einhaltung und die Umsetzung des Bundesfrauenstatuts.

(2) Dem Frauenrat gehören an:

1. die weiblichen Mitglieder des Bundesvorstandes,

2. je zwei weibliche Delegierte der Landesverbände, von denen eine von der LAG Frauen vorzuschlagen ist; Landesverbände mit mehr als 4.000 Mitgliedern entsenden eine weitere weibliche Delegierte, Landesverbände mit mehr als 8.000 Mitgliedern zwei weitere weibliche Delegierte; gegen das Votum der Frauen einer Landesversammlung kann keine Frau in den Frauenrat gewählt werden,

3. zwei weibliche Mitglieder der Bundestagsfraktion und zwei weibliche Mitglieder der Gruppe von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Europaparlament, die von der Fraktion bzw. der Gruppe entsandt werden,

4. je zwei Delegierte der Bundesarbeitsgemeinschaften Frauenpolitik und Lesbenpolitik, die von den BAGen bestimmt werden,

5. die Bundesfrauenreferentin, die Landesfrauenreferentinnen sowie eine Frauenreferentin der Bundestagsfraktion mit beratender Stimme.

(3) Die Amtszeit der Mitglieder im Frauenrat beträgt zwei Jahre; Wiederwahl ist möglich.

(4) Der Frauenrat tagt mindestens zweimal jährlich. Er wird vom Bundesvorstand einberufen. Zu weiteren Sitzungen tritt der Frauenrat zusammen, wenn ein Fünftel der Mitglieder oder der Bundesvorstand dies verlangen.

(5) Der Frauenrat tagt in der Regel frauenöffentlich; er kann die Öffentlichkeit mit einfacher Mehrheit ausschließen.

(6) Der Frauenrat gibt sich eine Geschäftsordnung.

§ 9 BUNDESARBEITSGEMEINSCHAFTEN

Zu den innerparteilichen Frauenstrukturen gehören weiter die Bundesarbeitsgemeinschaften Frauenpolitik und Lesbenpolitik. Näheres regelt das Statut der Bundesarbeitsgemeinschaften.

§ 10 BUNDESFRAUENREFERAT

(1) In der Bundesgeschäftsstelle wird ein Frauenreferat eingerichtet. Hierzu stellt der Bundesvorstand eine

Frauenreferentin ein.

Die Auswahl der Bundesfrauenreferentin trifft eine Kommission, die vom Frauenrat eingesetzt wird. Sie besteht aus zwei Ländervertreterinnen, zwei Frauen des Bundesvorstandes und je einer Vertreterin der BAGen Frauen- und Lesbenpolitik.

(2) Das Bundesfrauenreferat wird finanziell und materiell angemessen ausgestattet. Es wird ein eigener Haushaltstitel eingerichtet. Über die Verwendung der Mittel entscheidet die Frauenreferentin in Absprache mit dem Bundesvorstand.

(3) Das Bundesfrauenreferat entwickelt in Zusammenarbeit mit dem Bundesvorstand und den frauenpolitischen Gremien Maßnahmen, die zur politisch und satzungsmäßig angestrebten Verbesserung der Situation von Frauen innerhalb von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und in der Gesellschaft beitragen.

(4) Die Frauenreferentin hat in Abstimmung mit den Frauen des Bundesvorstandes ein eigenes Öffentlichkeitsrecht. Sie hat Zutritts-, Einsichts- und Mitspracherecht in allen bundesweiten Gliederungen von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN.

(5) Die Bundesfrauenreferentin legt dem Frauenrat jährlich einen Arbeitsbericht vor.

III. GELTUNG

§ 11 GELTUNG DES FRAUENSTATUTES

Das Frauenstatut ist Bestandteil der Satzung des Bundesverbandes von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Es tritt am Tag seiner Beschlussfassung in Kraft.

Anhang zum Frauenstatut

STATUT ZUR GLEICHSTELLUNG

PRÄAMBEL

Damit Menschen, die Verantwortung für Kinder oder betreuungsbedürftige Erwachsene tragen, nicht an der Ausübung ihrer politischen Aktivitäten anderen gegenüber benachteiligt sind, will BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Ausgleich schaffen. Dem gesellschaftlich eher kinderfeindlichen Klima müssen wir mit unseren Inhalten, aber auch mit praktischem Handeln entgegenwirken.

(1) Kinderbetreuung während politischer Veranstaltungen wird von den zuständigen Geschäftsstellen organisiert. Insbesondere bei größeren Veranstaltungen werden eigene Kinderprogramme gestaltet.

(2) Menschen mit Kindern, die in bundesweiten Gremien der Partei (z.B. Bundesvorstand, Bundesschiedsgericht, BAGen, Kommissionen) ein politisches Mandat wahrnehmen, erhalten auf Antrag Geld für Kinderbetreuung. Die Form der Kinderbetreuung bleibt den AntragstellerInnen überlassen.

(3) Gleiches gilt für Menschen, die betreuungsbedürftige Erwachsene zu versorgen haben. Landes- und Kreisverbände werden aufgefordert, analog zu verfahren."

abGEZockt: Neues Modell für Rundfunkfinanzierung steht

sonnenlilie, Thursday, 10.06.2010, 01:35 (vor 5691 Tagen) @ Christian

Sollte die Zwangsabgabe für ARD und ZDF kommen, ist mit einer Flut von Klagen zu rechnen, und das zu Recht. Denn die Verfassungsmäßigkeit der Abgabe für die aufgedrängte Rundfunkleistung ist keineswegs so selbstverständlich, wie Prof. Kirchhof dies darstellt.

Steuern und Abgaben stellen einen Eingriff in das Eigentum dar (Art. 14 GG) und bedürfen einer Rechtfertigung. Die Art und Weise der Informationsbeschaffung ist aber Sache des Einzelnen (allg. Handlungsfreiheit, Art. 2 I GG) und allenfalls das Radio übernimmt wichtige öffentliche Aufgaben (Information im Katastrophenfall, Verkehrsdienst usw.). Schließlich lohnt ein verfassungsrechtlicher Blick auf Art. 4 I GG, die Religionsfreiheit. Anerkanntermaßen gibt es auch ein recht auf negative Religionsfreiheit, niemand muss sich gegen seinen Willen mit religiösen Inhalten belästigen lassen (vgl. Kruzifix-Urteil des BVerfG). Gleiches muss wohl auch für die Informationsfreiheit (Art. 5 I GG) gelten, mag es dem Bürger überlassen bleiben, welches Medienangebot er nutzt oder nicht nutzt und ggf. finanziell trägt. Eine Beschränkung der Abgabe auf Nutzungswillige ist daher alternativlos.

Quelle: http://finanzen.freenet.de/recht-steuern/neue-geldquelle-fuer-ard-und-zdf-zwangsabgabe-fuer-alle-haushalte_1625926_68...

Rassenstatut

Rainer ⌂, Thursday, 10.06.2010, 01:38 (vor 5691 Tagen) @ Kraftmeier

Das Rassenstatut legt die Politik von Bündnis 90/Die Grünen in Bezug auf Männer und Frauen offen. Der Text besteht aus dem Frauenstatut von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei dem Frauen durch Weiße und Männer durch Neger ersetzt wurden.
http://wikimannia.org/index.php?title=Rassenstatut

Auch zu finden hier:
http://wgvdl.com/forum/Info/Politik/Neger.htm

Oder hier:
http://wgvdl.com/forum/Info/Politik/Arier.htm

Rainer

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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

Danke @Rainer für die Links: Genauso ist es! kwT

Kraftmeier, Thursday, 10.06.2010, 01:44 (vor 5691 Tagen) @ Rainer

- kein Text -

Wie läuft das eigentlich bei Kranken- und Autohäusern?

Referatsleiter 408, Thursday, 10.06.2010, 02:13 (vor 5691 Tagen) @ sonnenlilie

Die müssen doch für alle Geräte auf den Krankenzimmern und in den Autohäusern für jedes Radio in der "Vorführwand" auch bezahlen. Entlastet das die Wirtschaft? Geht´s dann wieder aufwärts (Wirtschaftswunder)?

PS: Wie ist das eigentlich bei Frauenhäusern?

Referatsleiter 408, Thursday, 10.06.2010, 02:15 (vor 5691 Tagen) @ Referatsleiter 408

Die sind ja geheim und keiner findet sie, nicht mal der GEZ-Spitzel! Sind das "Schwarzseher"?

GEZ: Neues Modell für Rundfunkfinanzierung steht - und Warum?

Scotty, Thursday, 10.06.2010, 02:26 (vor 5691 Tagen) @ Christian

Warum müssen wir für diese manipulierte, öffentlich-rechtliche Sch.... überhaupt etwas bezahlen?
Wenn sie uns schon absichtlich verblöden wollen, sollen sie es doch aus Krediten über Staatsbürgschaften finanzieren. Mit dem Euro-Rettungsschirm könnte man die Gebühren für mehr als 100 Jahre bezahlen.
Wobei ARD und ZDF eh nur Schmarotzerveranstaltungen sind!

Verschwörung, Esoterik und was weiß ich...

Alte Staat, Thursday, 10.06.2010, 02:45 (vor 5691 Tagen) @ Referatsleiter 408

... damit hast du dir hier dein Grab schon geschaufelt. So etwas möchten die hier nicht. Es gibt noch die blaue Burg, die hier ihr Unwesen treibt, von denen du Gegenwind bekommst und noch ein paar anderen, die an der Müterlichkeit hängen (auch den betreiber, der meint, seine Erfüllung beim Weib gefunden zu haben). Der hängt auch an mir, da er es sich nicht anders vorstellen kann,. Zur freude von mir, da ich ihn damit unter meinen fittichen habe - er glaubt es allerdings nicht.

AW: GEZ: Neues Modell für Rundfunkfinanzierung steht

TMerten, Thursday, 10.06.2010, 13:48 (vor 5691 Tagen) @ Christian

Gerade schreiben die bei T-Online: "Haushaltsabgabe "wie Müllgebühren" zahlen"

Ja, so muss man das wohl sehen! Als Müllgebühr!

http://computer.t-online.de/haushaltsabgabe-ersetzt-gez-gebuehr-pay-tv-fuer-alle/id_41927696/index

Wie die GEZ Alte und Behinderte Abzockt

der_quixote, Absurdistan, Thursday, 10.06.2010, 15:00 (vor 5691 Tagen) @ Christian

http://www.youtube.com/watch?v=5an-Jj4WRII&feature=related

--
Man(n) sollte (s)eine Frau welche schweigt niemals unterbrechen...

Habe heute Post von der GEZ bekommen!

Referatsleiter 408, Thursday, 10.06.2010, 23:53 (vor 5690 Tagen) @ Christian

Ich soll die Einzugsermächtigung, zum 100x, endlich erteilen. Hab gleich eine Email geschrieben, dass die wohl noch nicht bei T-Online von ihrer Abwicklung gelesen haben und ich erst mal garnichts mehr überweise, bis das alles geklärt ist. Mal sehen, was die Toffel antworten.

GEZ nein danke!

Scotty, Friday, 11.06.2010, 00:49 (vor 5690 Tagen) @ Referatsleiter 408

Was macht Ihr da eigentlich alle? Ich hab noch nie in meinem ganzen Leben GEZ bezahlt!
Die Mafia machts vor, ängstlichen Menschen (Beamten und sonstiges Staatsdienstgewürm)einfach mal ganz brutal Prügel androhen und regelmäßige Besuche bei ihnen zu Hause ankündigen - und schon ist Ruhe im Karton!
Schließlich geht alle Gewalt vom Staat aus - also uns dem Staatsvolk und sonst Niemand. Dieses Land gehört schließlich uns, und nur wir entscheiden, was wir damit tun und lassen!

Üblicherweiße gehören zu einem Geschäftsvertrag zwei Parteien die Ihm zustimmen, per Handschlag oder per Unterschrift. In der BRiD hat es aber ausschließlich diktatorische Regelungen. Der Staat beschließt, und wir blechen. Bei Adolf gab es von 1933 bis 1938 insgesamt 5 Volksabstimmungen. Was ist das denn für eine Sch.... hier???

Wir sind das Volk!

Rainer ⌂, Friday, 11.06.2010, 02:02 (vor 5690 Tagen) @ Scotty

Wir sind das Volk

Rainer

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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

AW: GEZ nein danke!

Referatsleiter 408, Friday, 11.06.2010, 02:05 (vor 5690 Tagen) @ Scotty

Ich will dem Pack jetzt mal schreiben, dass ich aus religiösen Gründen nicht fernsehe und Radio höre. Nur für die Kinder habe ich die Kiste. Mal sehen wie die reagieren.

In die Hütte kommen die mir nicht, aber hallo! Da spucke ich!

keine anderen Gründe vorschieben: GEZ nein danke!

Scotty, Friday, 11.06.2010, 03:22 (vor 5690 Tagen) @ Referatsleiter 408

In der Präambel unseres Grundgesetzes steht ganz klar: alle Menschen sind Frei in ihren Entscheidungen.
Also ist es ob meiner Entscheidung, die Gebühr zu zahlen oder nicht. Ich entscheide mich schon mal für die Freiheit.
Denn man sollte immer nur für etwas und nie gegen etwas kämpfen.

Habe heute Post von der GEZ bekommen!

Garfield, Friday, 11.06.2010, 18:49 (vor 5690 Tagen) @ Referatsleiter 408

Hallo Referatsleiter!

Hab gleich eine Email geschrieben, dass die wohl noch nicht bei T-Online von ihrer Abwicklung gelesen haben...

Wieso Abwicklung? Du glaubst doch nicht ernsthaft, daß nach Abschaffung der bisherigen GEZ-Gebühren auch die GEZ abgeschafft wird???

Eine Behörde wird nicht so einfach wieder aufgelöst! Das ist völlig unabhängig davon, ob ihr ursprünglicher Zweck noch existiert oder nicht. Natürlich wirft man, wenn es nichts mehr zu tun gibt, die meisten kleinen Mitarbeiter raus oder versetzt sie anderswohin. Aber die hochrangigen Bonzen, die man sonst nirgends unterbringen kann, bleiben da schön auf ihren bequemen Sesseln sitzen. Dafür zögert man die Abwicklung der Behörde selbst bei völliger Arbeitslosigkeit gern noch mal ein paar Jahre hinaus.

Selbst wenn beschlossen wird, die GEZ abzuwickeln, dann wird sich das also noch Jahre hinziehen. Aber ich schätze, sie wird in Zukunft einfach die Aufgabe bekommen, die neuen Gebühren einzuziehen.

Freundliche Grüße
von Garfield

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