Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Sie wird freigesprochen!

Referatsleiter 408, Wednesday, 09.06.2010, 01:15 (vor 5691 Tagen) @ Müller

Mit der Begründung: Sie hat nur versucht, dem Kind im Mund einen Teebeutel aufzubrühen. Es stand nicht auf der Verpackung, das dies nicht zulässig ist. Damit trifft sie keine Schuld und den Teebeutelfabrikanten eine Schadensersatzklage in Millionenhöhe! :-)


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