Sie wird freigesprochen!
Mit der Begründung: Sie hat nur versucht, dem Kind im Mund einen Teebeutel aufzubrühen. Es stand nicht auf der Verpackung, das dies nicht zulässig ist. Damit trifft sie keine Schuld und den Teebeutelfabrikanten eine Schadensersatzklage in Millionenhöhe! 
gesamter Thread:
- Kind durch Stiefmutter schwer mit kochendem Wasser verbrüht -
Müller,
08.06.2010, 20:27
- Kind durch Stiefmutter schwer mit kochendem Wasser verbrüht - Bocuse, 08.06.2010, 21:48
- Sie wird freigesprochen! - Referatsleiter 408, 09.06.2010, 01:15