Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Kind durch Stiefmutter schwer mit kochendem Wasser verbrüht

Müller, Tuesday, 08.06.2010, 20:27 (vor 5693 Tagen)

"Wie die Polizei in München mitteilte, wurde am 9. Mai ein sechs Jahre altes Mädchen von ihrer 22 Jahre alten Stiefmutter mit heißem Wasser übergossen und dabei lebensgefährlich verletzt.

Das Kind, das dabei Verbrühungen am ganzen Körper erlitt, sei jetzt aber außer Lebensgefahr. Wie die Ermittlungen ergaben, habe die Frau mit voller Absicht gehandelt. Weder der leibliche Vater noch die Täterin haben bisher Angaben zu diesem Fall gemacht.

Der Stiefmutter wird eine Anklage wegen Misshandlung Schutzbefohlener bevorstehen. Das Kind steht jetzt unter dem Schutz des Jugendamtes."

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KOMMENTARE:

"ich könnt kotzen...sowas erbärmliches, nem hilflosem kind sowas anzutun....und der leibliche vater schweigt auch...
Is in dem fall nicht besser wie die tussi..*kotz*
"

- Aha.


"Wenn man sich so ansieht wie einfach die Frauen vor Gericht immer wegkommen und das hier auch wieder nur wegen Misshandlung Schutzbefohlener angeklagt wird und nicht wegen versuchtem Mord, würde ich als Vater auch nichts sagen.
Ich würde die Alte ins Koma prügeln und nicht zusehen wie sie mit nem "Du du" davonkommt.
"

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http://www.shortnews.de/id/833212/Kind-durch-Stiefmutter-schwer-mit-kochendem-Wasser-verbrueht


.

Kind durch Stiefmutter schwer mit kochendem Wasser verbrüht

Bocuse, Tuesday, 08.06.2010, 21:48 (vor 5693 Tagen) @ Müller

"Wenn man sich so ansieht wie einfach die Frauen vor Gericht immer
wegkommen und das hier auch wieder nur wegen Misshandlung Schutzbefohlener
angeklagt wird und nicht wegen versuchtem Mord, würde ich als Vater auch
nichts sagen.
Ich würde die Alte ins Koma prügeln und nicht zusehen wie sie mit nem "Du
du" davonkommt.
"

Ich würde sie kochen. Langsam.

Sie wird freigesprochen!

Referatsleiter 408, Wednesday, 09.06.2010, 01:15 (vor 5693 Tagen) @ Müller

Mit der Begründung: Sie hat nur versucht, dem Kind im Mund einen Teebeutel aufzubrühen. Es stand nicht auf der Verpackung, das dies nicht zulässig ist. Damit trifft sie keine Schuld und den Teebeutelfabrikanten eine Schadensersatzklage in Millionenhöhe! :-)

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