Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Vergewaltigungsvorwurf:: Gutachterin zweifelt an Zeugin im Fall Kachelmann

Christian, Sunday, 06.06.2010, 01:30 (vor 5694 Tagen)

Neue Erkenntnisse im Fall Jörg Kachelmann. Einem Medienbericht zufolge soll es erhebliche Zweifel an der Aussage des mutmaßlichen Opfers geben.

http://www.welt.de/vermischtes/weltgeschehen/article7917786/Gutachterin-zweifelt-an-Zeugin-im-Fall-Kachelmann.html

Auf jedenfall ist seine Karriere zerstört worden!

Verhältnismäßigkeit

IM Rosenbaum, Sunday, 06.06.2010, 02:40 (vor 5694 Tagen) @ Christian

Neue Erkenntnisse im Fall Jörg Kachelmann. Einem Medienbericht zufolge soll
es erhebliche Zweifel an der Aussage des mutmaßlichen Opfers geben.

http://www.welt.de/vermischtes/weltgeschehen/article7917786/Gutachterin-zweifelt-an-Zeugin-im-Fall-Kachelmann.html

Auf jedenfall ist seine Karriere zerstört worden!

Sollte die Anklage von der Staatsanwalschaft fallengelassen werden, droht der Falschbeschuldigerin nicht zwangsläufig ein Verfahren. Sollte ein Verfahren zustande kommen, wird die Frau den Schaden nicht ersetzen können, welcher Kachelmann entstanden ist. Aber selbst die vom StGB ausgelobte maximale Haftstrafe für Falschbeschuldigung ist in der Verhältnismäßigkeit nicht dem Strafmaß vergleichbar, dass Kachelmann droht(e). Auch der sozialen Ächtung innert des Freundeskreises wird die Frau nicht anheimfallen. Sie wird, wie so typisch, auf die Tränendrüse drücken, sich als Opfer der Justiz geben (mit dem üblichen Argument, dass die Vergewaltiger von den Gerichten geschützt werden) und es werden sich neben den Freundinnen auch genug "Ritter" finden, die das arme Hascherl bemitleiden und unterstützen.

Und Frauen müssen vor Gericht zarter angefasst werden, wie mancher Richter freimütig bekennt, weil sie doch schon im sonstigen Leben immer benachteiligt sind. Falls alles nicht hilft, macht sie halt auf Psycho und kann die Strafe im Irrenhaus mit Blümchentapete und unter liebevoller Betreuung abhocken.

Verhältnismäßigkeit

Marlow, Sunday, 06.06.2010, 02:46 (vor 5694 Tagen) @ IM Rosenbaum

Ich hoffe trotzdem, das Kachelmann im Falle einer Freilassung ein Zivilverfahren gegen seine Ex anstrebt.

Och wie süüüüüüüüüüß , ein "Rosenkrieg" ....

DerGärtner, Sunday, 06.06.2010, 04:40 (vor 5694 Tagen) @ Christian

... oder mit ähnlich verharmlosendem Sprech reden Frauen und die Propagandamanipulierte Öffentlichkeit davon, wenn die Firma, das Lebenswerk eines Mannes, dermaßen nachhaltig an den Arsch gesetzt wurde, dass (hier) 200 Ex-Mitarbeiter und Steuerzahler bei Folgeanstellungsgesprächen schikanös, gegenüber ihren privaten Einstellungen zu Frauen befragt werden. Vorwiegend sogar wegen des "Generalverdachts" abgelehnt werden.

Auf jedenfall ist seine Karriere zerstört worden!...

... mag man im Sprachgebrauch des 'politisch Korrekten' sagen dürfen, aber es ist nicht nur des "Rosenkriegers" Karriere am Arsch. Das was Frauen bei ihren Falschbeschuldigungen gänzlich ungestraft verursachen, stellt den eigentlichen Straftatbestand, der vorwiegend Falschbeschuldigungen nach sich zieht, weit in den Schatten! Denn was ist schon der (anhand manipulierter Statistiken) angeblich häufige Tatbestand "Vergewaltigung", gegen das finale Beendigen eines Lebens, durch das aufdrücken des Stempels "Vergewaltiger" auf dessen Stirn?! Zudem ein Tatbestand, der - wie es anhand des flächendeckenden Missbrauchs, mehr als überdeutlich erscheint - ausschließlich vom Fem-Fasch installiert wurde, um Keile in die Bevölkerung zu treiben.

Umstandsbedingt ist "Vergewaltigung" so gut wie nicht existent! Bleibt zu hoffen, dass nun endlich von Allen erkannt wird, dass der Fem-Fasch, auch in diesem Beispiel propagansistischer Manipulation, ein Schreckgespenst implantierte, um Männer unter Generalversacht zu stellen und damit vorsätzlich die Gesellschaft zu zersetzen, mit dem Anliegen, die allgemeine Versklavung zu installieren. Derartige Schreckgespenster kennen wir bereits aus den Bereich "Kindesmissbrauch", der letztendlich sein 'wahres Ich' in den "Wormser Prozessen" offenlegte und eigenartiger weise jedoch weiterhin unvermindert von Wildwasser und Genossinnen in unveränderter Weise demagogisch angewendet wird. Lasst Kachelmann aus "Lerngründen" noch einwenig schmoren, und danach bestraft diese Frau so hart, wie es möglich ist!

Vergewaltigungsvorwurf:: Gutachterin zweifelt an Zeugin im Fall Kachelmann

der_quixote, Absurdistan, Sunday, 06.06.2010, 05:21 (vor 5694 Tagen) @ Christian

Steht die Frage im Raum, was IHR passiert

sollte sich das ganze als Scheiss herausstellen..

Bachblütentherapie ?

--
Man(n) sollte (s)eine Frau welche schweigt niemals unterbrechen...

Dafür muss diese Lügnerin nun bestimmt auch in den Knast ^ ^ .... LOL ... (nT)

Swen, Sunday, 06.06.2010, 12:27 (vor 5694 Tagen) @ Christian

Neue

Dafür muss diese Lügnerin nun bestimmt auch in den Knast ^ ^ .... LOL ... (nT)

pappa_in_austria, wien, Sunday, 06.06.2010, 17:58 (vor 5694 Tagen) @ Swen

@Sven

Träum weiter

Es läuft doch alles streng nach staatlicher Vorgabe .....

TLG ⌂ @, Sunday, 06.06.2010, 13:31 (vor 5694 Tagen) @ Christian

... oder etwa nicht?

Erinnert euch doch mal an das "Deutsche Gewaltschutzgesetz"! Umkehr der gesetzlich verankerten Unschuldsvermutung! Frau kann Männer zerschlagen, ruinieren, abzocken, diffamieren und fertigmachen, völlig "gesetzeskonform"!

Muss frau im Falle des Missbrauchs des GewSchG bzw. bei falschen Anschuldigen irgendetwas befürchten? NEIN!

Ich habe das alles erleben dürfen. Meine Echse hat sogar bei der PD Westsachsen Moko einen Strafantrag wg. Mordes § 211 gestellt. Ein emsiger KOK hat wochenlang ermittelt. Haussuchung nach Waffen und Spuren. Logischerweise nichts gefunden. Ellenlange "Zeugenvernehmungen", heute müssen die sich alle wg. übler Nachrede und Verleumung verantworten.
Fazit: Die Echse lebt heute noch quietschvergnügt und geniesst den Kindesentzug!

Als Folge habe ich meine Familie, mein Kind, meinen Job, (auch Konto geplündert), und meine Integrität im Wohnumfeld verloren. Ich habe fertig! Ich nehme das aber nicht hin und ich kämpfe um meine Rechte und vor allem die meines Kindes, dem es später mal genauso gehen kann: www.opfer-gewaltschutzgesetz.de.vu

Egal ob ich diese mir angelastete Gewalt jemals begangen habe oder nicht, ein Makel bzw. dieses Stigma bleibt immer an mir hängen! Sicher wird die OpferInn im Fall Kachelmann, wenn ihr die Lüge bewiesen wurde, völlig straffrei bleiben. Sie hat eben Gewalt "gefühlt" und diesen Verdacht kann doch wohl frau auch mal äußern! Oder etwa nicht?

Ein Freispruch bedeutet nicht automatisch unschuldig

pappa_in_austria, wien, Sunday, 06.06.2010, 17:56 (vor 5694 Tagen) @ TLG

keine Beweise = Freispruch im Zweifel

Aus Österreich aus meinem Freispruch-Urteil:

"die gegen den Angeklagten erhobenen Vorwürfe in keiner Weise zu verifizieren waren" (dies ist ein Freispruch im Zweifel, da es ja keine Beweise gab)

Ein zivilrechtliches OGH-Urteil bezgl. des selbigen Freispruchs und der bestehenden einstweiligen Verfügung:

"Der Freispruch im Zweifel und seine Begründung können daher im Einzelfall nur ein Indiz dafür sein, dass sich der Tatverdacht verringert hat, mehr aber nicht. Dieser Umstand betrifft nur die Beweislage, nicht aber die Gefährdungslage."

Meine einstweilige Verfügung (nach österreichischem Gewaltschutzgesetz)hat 3,5 Jahre bestanden. Erst dann habe ich die Schlüssel der gemeinsamen Eigentumswohnung vom Gericht wieder erhalten.

Ich bin damit beim EGMR (europäischen Gerichtshof für Menschenrechte) und das alles ohne einen EURO bezahlt zu haben (bis auf Papierkosten).

In 5 Jahren gibt es vielleicht ein Urteil, bisher haben sie es noch nicht abgewiesen.

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