Mutter im Urlaub, Kind verhungert - Bewährungsstrafen ... (nT)
Landgericht Bonn
Mutter im Urlaub, Kind verhungert - Bewährungsstrafen
BONN (dpa) Fast ein Jahr nach dem Tod des behinderten Justin (9) aus Bad Münstereifel hat das Bonner Landgericht am Mittwoch die Mutter und ihre Tochter zu Bewährungsstrafen verurteilt.
Die 35-jährige Mutter erhielt wegen fahrlässiger Tötung zwei Jahre Haft auf Bewährung. Die heute 18-jährige Tochter hat wegen Aussetzung und Körperverletzung mit Todesfolge eine Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten bekommen. Als Auflage muss sie drei Jahre lang monatlich 30 Sozialstunden ableisten.
Mit dem Urteil blieb die 8. Bonner Strafkammer unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die für beide Frauen Haftstrafen gefordert hatte, die nicht mehr zur Bewährung hätten ausgesetzt werden können.
Mutter war im Urlaub
Im April 2009 war die Mutter zwei Wochen lang mit einem ihrer Kinder nach Spanien in Urlaub gefahren. Ihrer ältesten Tochter hatte sie die Versorgung des Haushaltes, aber auch die Versorgung des behinderten Justin und zweier weiterer Kleinkinder im Alter von sechs und drei Jahren überlassen. Sie hätte sofort zurückkehren müssen, als sie erfahren habe, dass zwei Erwachsene, die sie zunächst mit der Versorgung beauftragt hatte, abgesprungen waren, sagten die Richter. Schließlich habe sie gewusst, dass sie sich auf ihre älteste Tochter nicht verlassen konnte. Sie selbst habe sie zuvor als „asozial“ beschrieben und aus dem Haus geworfen.
Nicht um Justin gekümmert
Tatsächlich ging die 17-jährige in Discos, nahm Drogen und kümmerte sich nicht um ihren Bruder Justin, der gefüttert und viermal am Tag gewindelt werden musste. Auch holte sie keine Hilfe. Sieben Tage lag der Junge mutterseelenallein im Bett. Als er schließlich von einem Freund der Mutter gefunden wurde, war er fast verhungert und verdurstet. Nur mit einer Windel bekleidet soll er an einem geöffneten Fenster gelegen haben. Der Notarzt konnte ihn nicht mehr retten. Es müsse ein sehr qualvoller Tod gewesen sein, hieß es in der Urteilsbegründung.
http://www.halternerzeitung.de/nachrichten/region/hierundheute/art1544,926029
Dieser Staat hasst Kinder, er verabscheut sie (kT)
- kein Text -
Geheimes Frauenwissen - von Mutter zur Tochter
Sie selbst habe
sie zuvor als „asozial“ beschrieben und aus dem Haus geworfen.Als er schließlich von einem Freund der Mutter gefunden wurde, war er fast >verhungert und verdurstet.
Wieder eine Beispiel dafür, warum Frauengefängnisse leer bleiben n/t
...
Ganz so einfach ist es nicht.
Nicht unbedingt. Bei Täter Mann zeigt er auf jeden Fall die Zähne. Es gibt da nur eine geheime Hierarchie der Rechtsgüter.
Oberste Maxime für die StaatIn ist die Selbstverwirklichung der Frau.
Diesem gedachten obersten Verfassungsgrundsatz ist alles andere unterzuordnen, auch Leib, Leben und Gesundheit Anderer. Auch Kinder sind dem unterzuordnen. Die Eigenen sowieso, sind doch ihr Besitz.
--
Frauenrat der Grünen empört-Gebäudereinigung:
Männer verdienen bei Außenreinigung deutlich mehr als Frauen bei Innenreinigung.
"Benachteiligungen von Männern beseitigen ... das ist nicht unser politischer Wille" -Grüne, Ortsgruppe Goslar