Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Märchenstunde der Frauenbeauftragten....

Oliver, Thursday, 03.06.2010, 12:08 (vor 5697 Tagen)

....am Beispiel Hanau.

Dort können wir lesen auf dieser Seite Frauenbeauftragte
http://www.hanau.de/service/dl/017529/index.html


Aufgaben der Frauenbeauftragten
....
Aufgabenschwerpunkte:

.....

* Beteiligung an Stellenausschreibungen, an Auswahlverfahren und an Vorstellungsgesprächen

* Sprechstunden und Beratung (Beschäftigte können sich ohne Einhaltung des Dienstweges an die Frauenbeauftragte wenden)

* Beteiligung an der Aufstellung und Änderung der Frauenförderpläne und an der Durchführung von Maßnahmen

* Projekte: Girls Day, Treffen der Beschäftigten in Elternzeit, Fortbildungsmodule im Rahmen des Personalentwicklungsjournals, Fachlicher Austausch MKK und Hessen
...
* Beseitigung bestehender Unterrepräsentanz von Frauen im öffentlichen Dienst.


Bis zur Erreichung dieser Ziele werden durch berufliche Förderung von Frauen auf der Grundlage von Frauenförderplänen mit verbindlichen Zielvorgaben die Zugangs- und Aufstiegsbedingungen sowie die Arbeitsbedingungen für Frauen verbessert.

Was sind das für arme, benachteiligte Kreaturen denkt da der geneigte Leser....

Daher meine eMail an die Frauenbeauftragte, wie sich denn die Zusammensetzung männl-weibl. im Rathaus aufteilt.

Und - oh Wunder - was stellte sich heraus?

Guten Tag Herr Xxxxxx,

bei der Stadtverwaltung Hanau arbeiten insgesamt 735 Personen mit unterschiedlichen Stundenkapazitäten, davon 440 Frauen und 295 Männer.

Freundliche Grüße

Brigitte Keese

Also eine Frauendominanz von 440/735= 60 Prozent!
Nur 40 % Männer!

Daher mein Schreiben an den OB mit co. an die Frauenbeauftragte:

Sehr geehrter Herr Kaminsky,

Auf ihrer Internetseite
http://www.hanau.de/service/dl/017529/index.html

können wir lesen:
Beseitigung bestehender Unterrepräsentanz von Frauen im öffentlichen Dienst.

Nach Auskunft ihrer Frauenbeauftragten besteht jedoch ein 60%-Frauenanteil in der Stadtverwaltung, also keine Unterrepäsentanz, sondern eine deutlich, vom Manne aus betrachtete 50-prozentige Überrepräsentanz!

Also wäre dringend nötig:

1. Entfernung dieses falschen Satzes
2. Umbenennung der Frauenbeauftragten in Gleichstellungsbeauftragte.
3. Sofortige Neubesetzung mit einem Männerbeauftragten, der ein ausgewogeneres Verhältnis anzustreben hat.

Aber soviel ich weiß sind Männer bei der Wahl der Gleichstellungsbeauftragten nicht einmal wahlberechtigt, weder aktiv noch passiv?


Vielen Dank

Ihr Yyyx

Wer spielt Prophet und sagt die Antwort voraus?
;-)

--

Liebe Grüße
Oliver


[image]

Umbenennung der Frauenbeauftragten in Gleichstellungsbeauftragte?

Mus Lim ⌂, Thursday, 03.06.2010, 12:54 (vor 5697 Tagen) @ Oliver

2. Umbenennung der Frauenbeauftragten in Gleichstellungsbeauftragte.

Umbenennen?

Kündigen!!!

--
Mach mit! http://wikimannia.org
Im Aufbau: http://en.wikimannia.org

Umbenennung der Frauenbeauftragten in Gleichstellungsbeauftragte?

Oliver, Thursday, 03.06.2010, 13:38 (vor 5697 Tagen) @ Mus Lim

2. Umbenennung der Frauenbeauftragten in Gleichstellungsbeauftragte.


Umbenennen?

Kündigen!!!


Gerne Feuerschutz-Salven von euch hier, damit sie merken, solche Zahlenfälschung fällt auf:

Claus.Kaminsky@hanau.de
Brigitte.Keese@hanau.de

--

Liebe Grüße
Oliver


[image]

Umbenennung der Frauenbeauftragten in Gleichstellungsbeauftragte?

Ein Leser, Thursday, 03.06.2010, 22:59 (vor 5696 Tagen) @ Mus Lim

Kündigen!!!


Rädern!
TEEREN und
Federn!

Danach in EMMA als abschreckende BeispielIN wie die Playmate zum rausklappen!

Märchenstunde der Frauenbeauftragten....

Antwort-Erhalter, Tuesday, 08.06.2010, 20:02 (vor 5691 Tagen) @ Oliver

mein Schreiben an den OB mit co. an die Frauenbeauftragte:

Sehr geehrter Herr Kaminsky,

Auf ihrer Internetseite
http://www.hanau.de/service/dl/017529/index.html

können wir lesen:
Beseitigung bestehender Unterrepräsentanz von Frauen im öffentlichen
Dienst.

Nach Auskunft ihrer Frauenbeauftragten besteht jedoch ein 60%-Frauenanteil
in der Stadtverwaltung, also keine Unterrepäsentanz, sondern eine deutlich,
vom Manne aus betrachtete 50-prozentige Überrepräsentanz!

Also wäre dringend nötig:

1. Entfernung dieses falschen Satzes
2. Umbenennung der Frauenbeauftragten in Gleichstellungsbeauftragte.
3. Sofortige Neubesetzung mit einem Männerbeauftragten, der ein
ausgewogeneres Verhältnis anzustreben hat.

Aber soviel ich weiß sind Männer bei der Wahl der
Gleichstellungsbeauftragten nicht einmal wahlberechtigt, weder aktiv noch
passiv?


Vielen Dank

Ihr Yyyx


Heute kam die Antwort aus Hanau:

Sehr geehrter H. xxxxx,

Vielen Dank für Ihre Hinweise.

Als familienfreundliche Kommune und gleichstellungsorientierter Arbeitgeber beschäftigen wir uns in Hanau bereits seit vielen Jahren mit Gleichstellungsthemen und sind sehr stolz darauf, dass es tatsächlich in der Stadtverwaltung Hanau mehr Frauen in Führungspositionen gibt als in vergleichbaren Kommunen.

Trotzdem gibt es auch in der Stadtverwaltung vor allem in höheren Entgelt- und Besoldungsgruppen eine Unterrepräsentanz von Frauen, der wir mit Maßnahmen der Frauenförderung begegnen. Traditionell arbeiten viele Frauen in Verwaltungsberufen und auch oft in Teilzeit, was den Anteil an Mitarbeiterinnen von 60 % erklärt.

Auf der genannten Internetseite sind die Aufgaben der Frauenbeauftragten nach dem Hessischen Gesetz zur Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (HGlG) richtig wiedergegeben. Ähnliche Aufgabenbeschreibungen finden sich in vielen Gleichstellungsgesetzen der Bundesländer und des Bundes.

Nach § 14, 2 HGlG darf in Hessen nur eine Frau als Frauenbeauftragte bestellt werden. Die Bestellung erfolgt über eine Ausschreibung in der Dienststelle; d.h. die Funktion wird nicht über eine Wahl durch die Beschäftigten vergeben.

Frauen und Männer sollen gleichermaßen einer sozial abgesicherten und ihre Existenz sichernden Arbeit nachgehen können. Dies ist bisher nicht erreicht, da Frauen in Deutschland durchschnittlich 23 Prozent weniger verdienen als Männer und in Führungspositionen in der Privatwirtschaft und in der öffentlichen Verwaltung weiterhin deutlich unterrepräsentiert sind. Auch heute noch haben Frauen Nachteile im Beruf, vor allem wenn sie wegen der Familie ihre Berufstätigkeit unterbrechen oder Teilzeit arbeiten müssen.

Seien Sie versichert, dass wir uns als Kommune der Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und ebenso von Männern und der Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie verpflichtet fühlen und unsere Maßnahmen danach ausrichten.

Viele Grüße aus der Brüder-Grimm-Stadt Hanau

Martina Kischel

Persönliche Referentin des Oberbürgermeisters

Am Markt 14 - 18

63450 Hanau

Fon: 06181/ 295-681

Fax: 06181/ 295-1907

OB.ClausKaminsky@hanau.de

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