Steuerzahler muß sexuellen Kindesmißbrauch bezahlen
Genau genommen handelt es sich hier nicht um sexuellen Missbrauch, sondern um vorsätzliche Körperverletzung (denk ich mal).
Irgendwie verstehe ich diese Welt immer weniger: Da bezahlt doch tatsächlich der Staat den Kostenaufwand für vorsätzliche Körperverletzung mit nie wieder gutzumachender Verstümmelung. Ich bin entsetzt!
Ich gehe wohl nicht fehl in der Annahme, dass die 100 Euro den "Beschneiderlohn" abdecken (kein Arzt arbeitet für diesen Tarif) und demzufolge das ganze auch noch ohne örtliche Betäubung durchgeführt wird.
Ich dachte immer, in Deutschland wäre vorsätzliche Körperverletzung strafbar.
(Bin ich denn aus Versehen irgendwie ins Zeitkontinium geraten?)
Gruss
Maxx
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Two Beer or not two Beer (Django Edwards)
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FemKritiker,
07.01.2007, 22:52
- Steuerzahler muß sexuellen Kindesmißbrauch bezahlen - Conny, 08.01.2007, 02:11
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Maxx,
08.01.2007, 02:52
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