Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Gutachter nach Säuglingstod in Sömmerda eingeschaltet

Moni ⌂, NRW, Monday, 08.01.2007, 02:00 (vor 6909 Tagen)

Sömmerda (ddp-lth). Im Fall des verdursteten Säuglings in Sömmerda sind Gutachter eingeschaltet worden. Mit Hilfe der Experten solle geklärt werden, ob die beschuldigte Mutter nach dem Jugend- oder Erwachsenen-Strafrecht angeklagt werden müsse, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Erfurt dem MDR 1 Radio Thüringen.

Zum Zeitpunkt des Kindstodes vor rund drei Wochen war die Mutter 20 Jahre alt. Die Frau soll ihre zwei Kinder vier Tage lang allein in der Wohnung gelassen haben. Während das zweijährige Mädchen rechtzeitig aufgefunden wurde, kam für den neun Monate alten Jungen jede Hilfe zu spät. Das Jugendamt hatte die Kinder in Obhut nehmen wollen und dazu die Wohnung aufbrechen lassen.

Quelle: http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=79370

Jugendstrafrecht (Sonderstrafrecht) für eine 20jährige Mörderin?

Gruß
Moni

--
http://www.weltweite-tierschutz.org/

Gutachter nach Säuglingstod in Sömmerda eingeschaltet

chrima, Monday, 08.01.2007, 02:24 (vor 6909 Tagen) @ Moni

Wenn ich mich recht erinnere so war diese Mutter nicht zu jung für das alleinige Sorgerecht. Aber welche Mutter egal welchen Alters muß in Deutschland schon für ihre Taten einstehen?
Außerdem hat uns doch ein gewisses Fräulein Rimmbach gerade mal wieder darüber aufgeklärt, daß Opfer immer weiblich sind. In diesem Fall ist das einzige Tote doch nur mänlichen Geschlechts. Insofern möchte ich -sicher auch im Sinne des Frl. Rimmbach- mit der Gegenfrage antworten, ob es überhaupt notwendig ist überhaupt einen Prozeß gegen das arme Opfermütterchen zu führen?

Gruß,
chrima

Gutachter nach Säuglingstod in Sömmerda eingeschaltet

Heike, Monday, 08.01.2007, 03:16 (vor 6909 Tagen) @ chrima

Zur rechtlichen Information:

Ist der Beschuldigte zur Zeit der Tat bereits achtzehn aber unter einundzwanzig Jahren alt, bezeichnet man ihn als Heranwachsenden.
Regelungen dazu finden sich in den §§ 105ff. JGG.

Heranwachsende gelten grundsätzlich als strafrechtlich verantwortlich. Einschränkungen können sich aus den allgemeinen Regeln (etwa den §§ 20, 21 StGB) ergeben.

Die Zuständigkeiten bestimmen sich für Heranwachsende nach dem Jugendgerichtsgesetz. Ob auch für die Rechtsfolgen Jugendstrafrecht oder das allgemeine (Erwachsenen-)strafrecht anzuwenden ist, ist jeweils im Einzelfall zu entscheiden.

Auch wenn allgemeines Strafrecht angewendet wird, bestehen für Heranwachsende bestimmte Privilegierungen (lebenslange Freiheitsstrafe, Sicherungsverwahrung).

Nachzulesen unter Jugendstrafrecht

Und wo war überhaupt der Vater???????? (Rhetorische Frage; ich weiß ja, daß man solche Fragen hier nicht stellen darf/sollte...)

Heike

Gutachter nach Säuglingstod in Sömmerda eingeschaltet

Conny, NRW, Monday, 08.01.2007, 03:24 (vor 6909 Tagen) @ Heike

Und wo war überhaupt der Vater???????? (Rhetorische Frage; ich weiß ja,
daß man solche Fragen hier nicht stellen darf/sollte...)

Na ja, hier wird gleich nach dem Vater gerufen. Aus eigenen Erfahrungen weiß ich, daß das, was ein Vater sagt, nicht ernst genommen wird. So ein Vater will doch nur der Ex eins reinwürgen. Als Vater sollte man die Schautze halten, denn alles was er sagt, wird gegen ihn verwendet.

Fachgerechte Entsorgung des Vaters durch Jugendamt

Rainer ⌂, Monday, 08.01.2007, 03:36 (vor 6909 Tagen) @ Heike

Hallo

Und wo war überhaupt der Vater???????? (Rhetorische Frage; ich weiß ja,
daß man solche Fragen hier nicht stellen darf/sollte...)

Du darfst nicht nur fragen, sondern erhältst auch noch eine Antwort. Der Vater wurde fachgerecht vom Jugendamt entsorgt. Gängige Praxis in der BRD, sollte dir bekannt sein.

Rainer

--
[image]
Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

Fachgerechte Entsorgung des Vaters durch Jugendamt

Heike, Monday, 08.01.2007, 06:03 (vor 6909 Tagen) @ Rainer

Der Vater wurde fachgerecht vom Jugendamt entsorgt.

Warum?

Fachgerechte Entsorgung des Vaters durch Jugendamt

Adam, Monday, 08.01.2007, 12:03 (vor 6908 Tagen) @ Heike

Der Vater wurde fachgerecht vom Jugendamt entsorgt.

Warum?

Weil Mama immer die allerbeste ist, in diesem Land. Und weil deswegen Mama durchweg das Sorgerecht erhält. Will Papa es auch, erhält Mama das alleinige. Sie kann dann mit ihrem Kinderbesitz tun und lassen, was sie will. Nur wenn sie es umbringt, muß man natürlich nach dem Vater fragen.

Papa ist nämlich nur für zwei Dinge wichtig:
1. Zahlen.
2. Wenn Mama ihre Kinder killt, dient Papa dazu, von irgendwelchen dämlichen Forendamen implizit der Verantwortung bezichtigt zu werden!

"Wo war Papa?" Einzige Berechtigung für diese Frage ist der Wille, fortan Sorgerechtsentscheidungen prinzipiell zugunsten des Vaters ändern zu wollen. Da kannst Du dann fragen. Immerhin ist es Tatsache, daß der leibliche Vater die beste Lebensversicherung für ein Kind ist.

Adam

Gutachter nach Säuglingstod in Sömmerda eingeschaltet

Max, Vatertupfing, Monday, 08.01.2007, 04:04 (vor 6909 Tagen) @ Heike

Und wo war überhaupt der Vater???????? (Rhetorische Frage; ich weiß ja,
daß man solche Fragen hier nicht stellen darf/sollte...)

Heike

______________________________________

... der Vater bin ich gewesen. Und ich wollte mich auch um die Kinder kümmern. Sie sind schliesslich meine Augensterne gewesen. Dummerweise wurde mir aber verboten, mich meiner Wohnung auf weniger als 500 Meter zu nähern, nachdem die Kindsmutter, diese verlogene Schlampe, mich von der Staatsgewalt "wegen häuslicher Gewalt", die, ich schwöre Stein und Bein, nie stattgefunden hat, und nur erfunden worden ist, damit die verlogene Sau ihren neuen Bumskumpel ungestört empfangen konnte, mich hat gewaltsam aus meinem Zuhause vertreiben lassen. Meine Schuld! Ich hätte die Polizisten verprügeln sollen. Dann würde mein Sohn noch leben.
Hoffe, hiermit die Frage nach dem Verbleib des Vaters zufriedenstellend beantwortet zu haben, Frau Heike!

Obdachlos - Max

Gutachter nach Säuglingstod in Sömmerda eingeschaltet

Nihilator ⌂, Bayern, Monday, 08.01.2007, 08:21 (vor 6909 Tagen) @ Heike

Hallo Heike!

Und wo war überhaupt der Vater???????? (Rhetorische Frage; ich weiß ja,
daß man solche Fragen hier nicht stellen darf/sollte...)

Wieso nicht?
Aber gestehst Du eigentlich einem Menschen eine Verantwortung zu, wenn er diese alleinige Verantwortung haben wollte, auch wenn dieser Mensch eine Frau ist?

In diesem Fall haben die Medien einigermaßen berichtet, wo der Vater war:

"Vor zwei Jahren zog Conny N. Mit ihrem Freund in die Dreizimmerwohnung neben Kerstin Piper. Die 43-jährige hat selbst drei Kinder, das Paar ist ihr sympathisch. Sie hätte so einen lieben Eindruck gemacht und er sei ein ganz ruhiger Typ gewesen. Die beiden heirateten, bekommen Nachwuchs, sind nach außen ein Traumpaar. Dann beginnt der Streit. Es wird auch mal lauter. Die junge Mutter nimmt ihre Kinder, zieht eine Wohnung weiter. "Conny hat erzählt, dass ihr Mann sie geschlagen hat", sagt die Nachbarin.

Die junge Frau veränderte sich. "Man sah sie nur noch selten, und wenn, dann mit einer Bierflasche in der Hand", sagt Pieper. Conny war arbeitslos, wie viele der 21.000 Einwohner von Sömmerda. "Es war oft laut bei ihr, sie hat nur noch Party gemacht. Sie takelte sich auf, erzählte stolz herum, dass sie sich eine Dauerkarte für das Sonnenstudio um die Ecke leisten könne". Tagsüber sei sie oft in ein Internetcafe gewesen, abends habe sie ihre Stamm-Kneipe "Piano" besucht.

Conny kommt nachts um vier nach Hause und um fünf trägt sie schon wieder Zeitungen aus. Nachbarin Kerstin Piper wird misstrauisch. Seit zwei Monaten wären die Kinder der 20-Jährigen nicht mehr aufgetaucht. "Wo sind deine Kinder", fragt sie die Mutter. Die wären bei ihrem Ex-Mann. Doch der steht jeden Tag vor ihrer Tür. Oft mit Einkaufstüten. Sie hat ihn draußen stehen lassen. Zuletzt hat Conny niemanden mehr hereingelassen. "Das Jugendamt hat geklingelt, vom Gericht war jemand da. Sie hat nicht aufgemacht."

Der Vater wandte sich vor Monaten an das Jugendamt, erzählt dort, dass die 20-Jährige mit der Erziehung der Kinder überfordert sei. Er habe darum gebeten, die Kleinen in seine Obhut nehmen zu dürfen. Lange passierte nichts, das Jugendamt erreichte die Mutter nicht. Schließlich erwirkten das Amt eine Gerichtsbeschluss, fährt mit der Polizei zu der Wohnung, die Tragödie offenbarte sich."
http://www.welt.de/data/2006/12/15/1147200.html

Er hat sich also bemüht, und als Verheirateter dürfte er sogar das Sorgerecht gehabt haben. Nur ist das deutsche Sorgerecht für Väter wie der Dreck unter dem Fingernagel: nix wert. Wir leben nun einmal in einem Land, in dem man Kinder lieber in ein Heim oder zu fremden Leuten gibt als zum eigenen Vater.

Es grenzt an ein Wunder, daß er das JA zum Aktivwerden bewegen konnte; ich möchte nicht wissen, wie er dafür dort auf Knien rumgerutscht ist. Daß das ältere Kind wenigstens noch lebt, dürfte somit sein Verdienst sein.

Du scheinst Dich mit Jura gut auszukennen - was wäre jetzt die gerechte Strafe für ihn?


Gruß,
nihi


PS: "Die Menschen in Sömmerda zünden Kerzen an, legen Stofftiere vor die Wohnungstür und wollen, können es nicht verstehen."

Ich schon.

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


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Gutachter nach Säuglingstod in Sömmerda eingeschaltet

Moni ⌂, NRW, Monday, 08.01.2007, 11:16 (vor 6908 Tagen) @ Heike
bearbeitet von Moni, Monday, 08.01.2007, 11:24

Hallo Heike,

Nachzulesen unter
Jugendstrafrecht

danke für den Link ohne den niemand gewusst hätte, worin der Unterschied zwischen Jugend- und Erwachsenenstrafrecht besteht. ;-)

Und wo war überhaupt der Vater???????? (Rhetorische Frage; ich weiß ja,
daß man solche Fragen hier nicht stellen darf/sollte...)

Man darf hier solche Fragen nicht stellen? Das ist mir neu. Bist schon länger hier oder erst seit heute?
Die Frage hättest du dir bei wirklichem Interesse auch selbst beantworten können, aber andere fragen ist halt bequemer.
In einem weiteren Artikel ist unter anderem zu lesen:
Aber auch Trennungen und Scheidungen könnten zu einer Überforderung der Eltern führen, wie es offenbar im Fall in Sömmerda der Fall gewesen sei.
Frage jetzt beantwortet?

Moni

--
http://www.weltweite-tierschutz.org/

Gutachter nach Säuglingstod in Sömmerda eingeschaltet

Heike, Monday, 08.01.2007, 16:55 (vor 6908 Tagen) @ Moni

danke für den Link ohne den niemand gewusst hätte, worin der Unterschied
zwischen Jugend- und Erwachsenenstrafrecht besteht. ;-)

Naja, Moni, Du hattest Folgendes gefragt:

Jugendstrafrecht (Sonderstrafrecht) für eine 20jährige Mörderin?

Wieso fragst Du das dann, wenn Du über die Altersregelung Bescheid weißt?

Gutachter nach Säuglingstod in Sömmerda eingeschaltet

Moni ⌂, NRW, Monday, 08.01.2007, 20:32 (vor 6908 Tagen) @ Heike

danke für den Link ohne den niemand gewusst hätte, worin der Unterschied
zwischen Jugend- und Erwachsenenstrafrecht besteht. ;-)

Naja, Moni, Du hattest Folgendes gefragt:

Jugendstrafrecht (Sonderstrafrecht) für eine 20jährige Mörderin?

Wieso fragst Du das dann, wenn Du über die Altersregelung Bescheid weißt?

Um zu testen, ob du es auch weißt ;-)

Du:
Und wo war überhaupt der Vater???????? (Rhetorische Frage; ich weiß ja, daß man solche Fragen hier nicht stellen darf/sollte...)

Und, was ist mit meinen anderen Fragen und Feststellungen?

Man darf hier solche Fragen nicht stellen? Das ist mir neu. Bist schon länger hier oder erst seit heute?
Die Frage hättest du dir bei wirklichem Interesse auch selbst beantworten können, aber andere fragen ist halt bequemer.
In einem weiteren Artikel ist unter anderem zu lesen:
Aber auch Trennungen und Scheidungen könnten zu einer Überforderung der Eltern führen, wie es offenbar im Fall in Sömmerda der Fall gewesen sei.
Frage jetzt beantwortet?

Les ich schon was?

--
http://www.weltweite-tierschutz.org/

Gutachter nach Säuglingstod in Sömmerda eingeschaltet

Heike, Monday, 08.01.2007, 22:04 (vor 6908 Tagen) @ Moni

Und, was ist mit meinen anderen Fragen und Feststellungen?

Man darf hier solche Fragen nicht stellen? Das ist mir neu. Bist schon
länger hier oder erst seit heute?
Die Frage hättest du dir bei wirklichem Interesse auch selbst beantworten
können, aber andere fragen ist halt bequemer.
In einem weiteren Artikel ist unter anderem zu lesen:
Aber auch Trennungen und Scheidungen könnten zu einer Überforderung der
Eltern führen, wie es offenbar im Fall in Sömmerda der Fall gewesen sei.
Frage jetzt beantwortet?

Les ich schon was?

Ach, Moni, Deine Frage, ob ich neu hier bin, hättest Du Dir bei wirklichem Interesse auch selbst beantworten können; hier gibt es ja eine Suchfunktion.:)

Und nein, meine Frage ist _nicht_ beantwortet.
Als ich bei google nach Hintergründen gesucht habe, war da nie vom Vater die Rede.
Und selbst, wenn die Eltern geschieden oder getrennt waren, sind trotzdem noch _beide_ die Eltern. (Und um etwaigen Unterstellungen gleich vorwegzukommen: ich bin selber geschieden, nehme keinen Cent von meinem Ex-Mann, weil ich lieber selber verdiene; unser Kind lebt bei seinem Vater und "trotzdem" wird es immer _unser_ Kind bleiben.)
Heike

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Moni ⌂, NRW, Monday, 08.01.2007, 22:54 (vor 6908 Tagen) @ Heike

Ach, Moni, Deine Frage, ob ich neu hier bin, hättest Du Dir bei wirklichem
Interesse auch selbst beantworten können; hier gibt es ja eine
Suchfunktion.:)

hab ich, keine Sorge. Du bist neu. Mal sehen, wie lange man etwas von einer Heike lesen kann. Hier gab es in den vergangenen Jahren schon viele weibliche Eintagsfliegen. ;-)

Und nein, meine Frage ist _nicht_ beantwortet.
Als ich bei google nach Hintergründen gesucht habe, war da nie vom Vater
die Rede.

Tja, ich habe dir die Frage beantwortet.

Und selbst, wenn die Eltern geschieden oder getrennt waren, sind trotzdem
noch _beide_ die Eltern.

Nicht und selbst wenn......die Eltern leben getrennt. Etwas schwer von Begriff wie?

(Und um etwaigen Unterstellungen gleich
vorwegzukommen: ich bin selber geschieden, nehme keinen Cent von meinem
Ex-Mann, weil ich lieber selber verdiene;

Wen interessiert ob du einen oder keinen Cent von deinem Ex und blablabla? Geht es hier um dich, deinen Ex, euer Kind?

unser Kind lebt bei seinem Vater
und "trotzdem" wird es immer _unser_ Kind bleiben.)

Und? Hat jemand etwas anderes geschrieben? Natürlich bleiben die Eltern auch bei einer Trennung/Scheidung weiterhin die Eltern. Euer Kind lebt bei seinem Vater, interessant. Wenn du dein Familiengedöns schon hier öffentlich machen muss, stolz berichtest, du verzichtest auf Unterhalt, dann wird wohl die Frage erlaubt sein, zahlst du an deinen Ex auch brav Kindsunterhalt?
Nun stell dir mal vor, er würde euer Kind morgen umbringen. Bist du dann dafür verantwortlich, sollte man dann auch fragen, ja wo war denn die Mutter obwohl man weiß, die Eltern leben getrennt?
Etwas leicht Banane unter solchen Voraussetzungen eine solche Frage zu stellen oder?

Sag, warum antwortest du all den anderen eigentlich nicht? Weil es Männer sind? ;-)

--
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Heike, Monday, 08.01.2007, 23:14 (vor 6908 Tagen) @ Moni

Und? Hat jemand etwas anderes geschrieben? Natürlich bleiben die Eltern auch bei einer Trennung/Scheidung weiterhin die Eltern. Euer Kind lebt bei seinem Vater, interessant. Wenn du dein Familiengedöns schon hier öffentlich machen muss, stolz berichtest, du verzichtest auf Unterhalt, dann wird wohl die Frage erlaubt sein, zahlst du an deinen Ex auch brav Kindsunterhalt?>>>

Was für eine Frage...natürlich!

Nun stell dir mal vor, er würde euer Kind morgen umbringen. Bist du dann dafür verantwortlich, sollte man dann auch fragen, ja wo war denn die Mutter obwohl man weiß, die Eltern leben getrennt?>>>

Natürlich muß man das fragen! Nochmal: ein Kind hat _zwei_ Elternteile. Und das bleibt auch so, wenn man getrennt oder geschieden ist.

Etwas leicht Banane unter solchen Voraussetzungen eine solche Frage zu stellen oder?>>>

Naja, wer hier Banane ist, sieht man ja an Dir: ich habe eine ernsthafte Frage gestellt und Du "anwortest" in einem Ton, auf den _ich_ mich sicher nicht herunterlassen werde.

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Heike, Monday, 08.01.2007, 23:16 (vor 6908 Tagen) @ Heike

Schreibfehler: sollte natürlich "antwortest" heißen.

Gutachter nach Säuglingstod in Sömmerda eingeschaltet

Moni ⌂, NRW, Monday, 08.01.2007, 23:27 (vor 6908 Tagen) @ Heike
bearbeitet von Moni, Monday, 08.01.2007, 23:36

Nun stell dir mal vor, er würde euer Kind morgen umbringen. Bist du

dann dafür verantwortlich, sollte man dann auch fragen, ja wo war denn die
Mutter obwohl man weiß, die Eltern leben getrennt?>>>

Natürlich muß man das fragen! Nochmal: ein Kind hat _zwei_ Elternteile.
Und das bleibt auch so, wenn man getrennt oder geschieden ist.

Du bist wirklich mehr als nur etwas blöd! Das Kind lebte aber nur bei einem Elternteil und zwar bei der Mutter, dieser Kindsmörderin!

Etwas leicht Banane unter solchen Voraussetzungen eine solche Frage zu

stellen oder?>>>
Naja, wer hier Banane ist, sieht man ja an Dir: ich habe eine ernsthafte
Frage gestellt und Du "anwortest" in einem Ton, auf den _ich_ mich sicher
nicht herunterlassen werde.

Eine ernsthafte Frage hast du gestellt? Nee, machst Sachen und ich habe dir ernsthaft darauf geantwortet und zwar:

In einem weiteren Artikel ist unter anderem zu lesen:
Aber auch Trennungen und Scheidungen könnten zu einer Überforderung der Eltern führen, wie es offenbar im Fall in Sömmerda der Fall gewesen sei.
Frage jetzt beantwortet?

Und du hast immer noch die selbe Frage!?
Weißt du was, antworte lieber den anderen, vielleicht haben die mehr Geduld und Lust, sich mit einer auseinanderzusetzen, die schwer von Begriff ist.

Bin überaus gespannt, was man zukünftig in diesem Forum, noch so alles von einer Heike lesen darf, wird. ;-)

--
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Heike, Monday, 16.03.2020, 11:37 (vor 2092 Tagen) @ Moni

Nun stell dir mal vor, er würde euer Kind morgen umbringen. Bist du
dann dafür verantwortlich, sollte man dann auch fragen, ja wo war denn

die

Mutter obwohl man weiß, die Eltern leben getrennt?>>>

Natürlich muß man das fragen! Nochmal: ein Kind hat _zwei_ Elternteile.
Und das bleibt auch so, wenn man getrennt oder geschieden ist.


Du bist wirklich mehr als nur etwas blöd! Das Kind lebte aber nur bei
einem Elternteil und zwar bei der Mutter, dieser Kindsmörderin!

Etwas leicht Banane unter solchen Voraussetzungen eine solche Frage

zu

stellen oder?>>>
Naja, wer hier Banane ist, sieht man ja an Dir: ich habe eine

ernsthafte

Frage gestellt und Du "anwortest" in einem Ton, auf den _ich_ mich

sicher

nicht herunterlassen werde.


Eine ernsthafte Frage hast du gestellt? Nee, machst Sachen und ich habe
dir ernsthaft darauf geantwortet und zwar:

In einem weiteren Artikel ist unter anderem zu lesen:
Aber auch Trennungen und Scheidungen könnten zu einer Überforderung der
Eltern führen, wie es offenbar im Fall in Sömmerda der Fall gewesen
sei.

Frage jetzt beantwortet?

Und du hast immer noch die selbe Frage!?
Weißt du was, antworte lieber den anderen, vielleicht haben die mehr
Geduld und Lust, sich mit einer auseinanderzusetzen, die schwer von
Begriff ist.

Bin überaus gespannt, was man zukünftig in diesem Forum, noch so alles von
einer Heike lesen darf, wird. ;-)

Ach, Moni, das ist so typisch Frau: ist man nicht Deiner Meinung, wirst Du persönlich...
Ups!!!!! Ich hoffe, ich war jetzt nicht sexistisch...*lol*

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Moni ⌂, NRW, Monday, 08.01.2007, 23:48 (vor 6908 Tagen) @ Heike
bearbeitet von Moni, Monday, 08.01.2007, 23:54

Ach, Moni, das ist so typisch Frau: ist man nicht Deiner Meinung, wirst Du
persönlich...
Ups!!!!! Ich hoffe, ich war jetzt nicht sexistisch...*lol*

Ach, Herzchen, du warst und bis einfach nur blöd, was sag ich, saublöd. Mit jeder weiteren Antwort bestätigst du es nur zum x-ten Mal.
Hier ging es nirgends um eine Meinung du Intelligenzbestie!

Du hast eine Frage gestellt,

Und wo war überhaupt der Vater???????? (Rhetorische Frage; ich weiß ja, daß man solche Fragen hier nicht stellen darf/sollte...)

ich habe sie dir beantwortet

In einem weiteren Artikel ist unter anderem zu lesen:
Aber auch Trennungen und Scheidungen könnten zu einer Überforderung der Eltern führen, wie es offenbar im Fall in Sömmerda der Fall gewesen sei.
Frage jetzt beantwortet?

und du stellst die selbe Frage wieder.....

Nerv bittschön andere mit deiner Blödheit *doppelLOL*

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Nihilator ⌂, Bayern, Tuesday, 09.01.2007, 03:47 (vor 6908 Tagen) @ Heike

Hallo Heike!

Ach, Moni, Deine Frage, ob ich neu hier bin, hättest Du Dir bei wirklichem
Interesse auch selbst beantworten können; hier gibt es ja eine
Suchfunktion.:)

DAS sagt gar nichts. Es gibt eine Menge Eintagsfliegen und ständige Nick-Wechsler hier.

Und nein, meine Frage ist _nicht_ beantwortet.

Das macht mich jetzt etwas traurig. Ich habe Dir die -wie ich hoffe- fundierteste, weil mit Medienberichten unterlegte, Antwort gegeben. Ignorierst Du mich, wenn ja, warum?

Und selbst, wenn die Eltern geschieden oder getrennt waren, sind trotzdem
noch _beide_ die Eltern.

Das ist wahr. Aber Du kennst ja auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht als Betroffene, oder?
Wenn ich mal annehme, daß Du zweiwöchentlichen Umgang pflegst, welche Eingriffsmöglichkeiten hast Du da, wenn Dein Kind beim Vater stirbt? Dazu reichen vier Tage, das Beispiel belegt es.
Dazu kommt: diese Möglichkeiten sind als Vater nochmals schlechter, denn buchstäblich alle Jugendämter sind extrem Femi-verseucht.
Und dazu kommt auch noch: der Vater HAT sich intensiv bemüht, die Kinder vor ihrer Mutter zu retten. Was hast Du ihm denn vorzuwerfen?

Was für eine Frage...natürlich!

So abwegig ist die Frage nicht. Die Zahlungsmoral unter unterhaltspflichtigen Frauen ist allgemein unter aller Sau.

Nun stell dir mal vor, er würde euer Kind morgen umbringen. Bist du

dann dafür verantwortlich, sollte man dann auch fragen, ja wo war denn die
Mutter obwohl man weiß, die Eltern leben getrennt?>>>
Natürlich muß man das fragen! Nochmal: ein Kind hat _zwei_ Elternteile.
Und das bleibt auch so, wenn man getrennt oder geschieden ist.

Die Frage war aber nicht, ob man das fragen muß. Die Frage war, ob DU verantwortlich bist, wenn DEIN NICHT bei Dir lebendes Kind beim Vater zu Tode kommt. Bist Du?


Gruß,
nihi

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MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


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Heike, Tuesday, 09.01.2007, 15:12 (vor 6907 Tagen) @ Nihilator

Hallo nihilator!
Erstmal: ich ignoriere Dich nicht; warum auch, ich kenne Dich ja gar nicht.
Habe den Artikel, den Du hier hineingestellt hast, gerade noch einmal gelesen und möchte etwas dazu sagen:
Ausschnitt aus dem Artikel:
"Conny kommt nachts um vier nach Hause und um fünf trägt sie schon wieder Zeitungen aus. Nachbarin Kerstin Piper wird misstrauisch. Seit zwei Monaten wären die Kinder der 20-Jährigen nicht mehr aufgetaucht. "Wo sind deine Kinder", fragt sie die Mutter. Die wären bei ihrem Ex-Mann. Doch der steht jeden Tag vor ihrer Tür. Oft mit Einkaufstüten. Sie hat ihn draußen stehen lassen. Zuletzt hat Conny niemanden mehr hereingelassen. "Das Jugendamt hat geklingelt, vom Gericht war jemand da. Sie hat nicht aufgemacht."
Der Vater wandte sich vor Monaten an das Jugendamt, erzählt dort, dass die 20-Jährige mit der Erziehung der Kinder überfordert sei. Er habe darum gebeten, die Kleinen in seine Obhut nehmen zu dürfen. Lange passierte nichts, das Jugendamt erreichte die Mutter nicht. Schließlich erwirkten das Amt eine Gerichtsbeschluss, fährt mit der Polizei zu der Wohnung, die Tragödie offenbarte sich."

Deine Fragen:

Das ist wahr. Aber Du kennst ja auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht als

Betroffene, oder?
Wenn ich mal annehme, daß Du zweiwöchentlichen Umgang pflegst, welche
Eingriffsmöglichkeiten hast Du da, wenn Dein Kind beim Vater stirbt? Dazu
reichen vier Tage, das Beispiel belegt es.
Dazu kommt: diese Möglichkeiten sind als Vater nochmals schlechter, denn
buchstäblich alle Jugendämter sind extrem Femi-verseucht.
Und dazu kommt auch noch: der Vater HAT sich intensiv bemüht, die Kinder
vor ihrer Mutter zu retten. Was hast Du ihm denn vorzuwerfen?>>
Natürlich kenne ich die Rechtslage. ABER:
es hat nichts damit zu tun, ob ich in so einem Fall der Vater oder die Mutter bin, bei dem/der das Kind _nicht_ lebt. Wenn ich, wie der Vater in dem Fall, den Verdacht hätte, daß das Leben meines Kindes bedroht ist, würde ich mich erst einmal wie er an das Jugendamt und an die Polizei wenden. Und wenn die nichts machen würden, wäre mir das "Recht" auch egal, weil es um das Leben des Kindes geht! Soll heißen, ich würde nicht so lange warten wie dieser Vater, sondern mir Zutritt zu der Wohnung verschaffen, das Kind sofort zum Arzt fahren und seinen schlechten Zustand attestieren lassen!
_Das_ werfe ich ihm vor! Warum hat er gewartet, bis es zu spät war?????

Nun stell dir mal vor, er würde euer Kind morgen umbringen. Bist du

dann dafür verantwortlich, sollte man dann auch fragen, ja wo war denn
die Mutter obwohl man weiß, die Eltern leben getrennt?>>
Ich garantiere Dir: wenn ich damals nicht genau gewußt hätte, daß mein Ex-Mann sich gut um unser Kind kümmert, hätte ich es nicht bei ihm gelassen!
Jetzt einmal hypothetisch: sollte er unser Kind im Affekt umbringen, würde ich mich wohl nicht verantwortlich _fühlen_. Aber wenn der Fall so läge wie in Sömmerda, ja, dann wäre ich zumindest _mit_verantwortlich!

So abwegig ist die Frage nicht. Die Zahlungsmoral unter

unterhaltspflichtigen Frauen ist allgemein unter aller Sau.
...
Dazu kommt: diese Möglichkeiten sind als Vater nochmals schlechter, denn
buchstäblich alle Jugendämter sind extrem Femi-verseucht.<<
Ich hasse dieses Schwarz-Weiß-Denken! Ihr macht genau das, was Ihr den Feministinnen immer vorwerft, nur halt mit umgekehrten Vorzeichen.
Es ist ja so leicht, im Internet herumzumeckern, anstatt etwas zu _tun_. Wenn Ihr in der "Männerbewegung" wirklich solche Frauen (?) wie Moni braucht, um für Eure Angelegenheiten einzustehen oder immer wartet, bis irgendwelche Ämter was tun, dann wundere ich micht nicht mehr, warum sich bei Euch nichts bewegt...
Heike

Gutachter nach Säuglingstod in Sömmerda eingeschaltet

Nihilator ⌂, Bayern, Tuesday, 09.01.2007, 16:27 (vor 6907 Tagen) @ Heike

Hallo Heike!

Natürlich kenne ich die Rechtslage. ABER:
es hat nichts damit zu tun, ob ich in so einem Fall der Vater oder die
Mutter bin, bei dem/der das Kind _nicht_ lebt.

Das ist nur blauäugig zu nennen. Väter werden anders behandelt als Mütter, das steht fest. Wie anders, dazu hatte ich Dir bereits Links zu zwei Beispielen gegeben.

Wenn ich, wie der Vater in
dem Fall, den Verdacht hätte, daß das Leben meines Kindes bedroht ist,
würde ich mich erst einmal wie er an das Jugendamt und an die Polizei
wenden. Und wenn die nichts machen würden, wäre mir das "Recht" auch egal,
weil es um das Leben des Kindes geht!

Es ist ziemlich sicher anzunehmen, daß dem Vater nicht klar war, daß es bereits um das Leben der Kinder geht. Wie hätte er das wissen sollen?

Soll heißen, ich würde nicht so lange
warten wie dieser Vater, sondern mir Zutritt zu der Wohnung verschaffen,
das Kind sofort zum Arzt fahren und seinen schlechten Zustand attestieren
lassen!

Weißt Du, was einem Vater blüht, der das macht, falls dann beim Arzt nicht ein gravierender Befund festgestellt wird?

Nun könntest Du sagen, er hätte alle zwei Tage anrufen und sich nach dem Zustand der Kinder erkundigen müssen. Stimmt, hat er vielleicht auch. Aber wenn dabei die Mutter mauert ("Belästige mich nicht", Stichwort Stalking, und das halte ich bei dieser Ausgeflippten gut für möglich), stehst Du wieder hilflos da.

_Das_ werfe ich ihm vor! Warum hat er gewartet, bis es zu spät war?????

Weil ihm die akute Gefahr offensichtlich nicht klar war bzw. klar sein konnte.

Ich garantiere Dir: wenn ich damals nicht genau gewußt hätte, daß mein
Ex-Mann sich gut um unser Kind kümmert, hätte ich es nicht bei ihm
gelassen!

Das hört sich verantwortungsvoll an. Diese Form der Verantwortungsübernahme wird Vätern bei uns regelmäßig verweigert.
Du es bei ihm gelassen? Ihm "überlassen"? Das spricht doch schonmal wieder Bände darüber, wem ein Kind offenbar auch Deiner Meinung nach gehört. Das ist das ganze Problem, auch bei Ämtern und vor Gericht. Von gleichberechtigter Elternschaft sind wir meilenweit entfernt. Davon, daß Vätern den hohen Ansprüchen an sie bei Versagen der Mütter auch nur ansatzweise gerecht werden können, somit auch.

So abwegig ist die Frage nicht. Die Zahlungsmoral unter

unterhaltspflichtigen Frauen ist allgemein unter aller Sau.
...
Dazu kommt: diese Möglichkeiten sind als Vater nochmals schlechter, denn
buchstäblich alle Jugendämter sind extrem Femi-verseucht.<<
Ich hasse dieses Schwarz-Weiß-Denken! Ihr macht genau das, was Ihr den
Feministinnen immer vorwerft, nur halt mit umgekehrten Vorzeichen.

Ich hasse die Tatsachen, die leider zu diesem Denken führen.

Es ist ja so leicht, im Internet herumzumeckern, anstatt etwas zu _tun_.

Im Internet herummeckern ist auch etwas tun. Viele hier tun noch andere Sachen. Die "demokratischen Mitwirkungsmöglichkeiten" sind halt arg begrenzt, die Kenntnis um die tatsächliche Lage ist es ebenfalls (Du bist das beste Beispiel) und von der Solidarität zwischen Männern reden wir gar nicht.

Aber ich möchte Dich SEHR bitten, hier ein paar Vorschläge zu bringen, was wir Deiner Meinung nach tun sollten. Ist ja nicht so, daß Anregungen nicht willkommen wären. Danke!

Wenn Ihr in der "Männerbewegung" wirklich solche Frauen (?) wie Moni
braucht, um für Eure Angelegenheiten einzustehen oder immer wartet, bis
irgendwelche Ämter was tun, dann wundere ich micht nicht mehr, warum sich
bei Euch nichts bewegt...

Moni hat sich schon sehr engagiert in dieser Hinsicht, was weißt Du denn? Ich bin stolz um jede Frau, die so viel Gerechtigkeitsempfinden hat, sich uneigennützig in dieser Richtung -und damit gegen ihre eigenen Interessen- zu engagieren. Viele gibt es da nämlich nicht. Allenfalls ein paar "Zweitfrauen" werden wach, was aber mit uneigennützig nichts mehr zu tun hat.
Solche wie Dich ("tut selbst was") gibt es dagegen zuhauf.

Es hilft nichts, die Ämter und Gerichte sind nun einmal zuständig und sie treffen letztgültige Entscheidungen, denen Du Dich bei Strafe beugen mußt (nein, falsch, nicht Du Dich, sondern Männer sich). Wir müssen schon verlangen, daß diese gerecht und im Sinne der Kinder handeln und nicht weniger. Und wir müssen darauf hinweisen, was die Folgen sein können -siehe Sömmerda- wenn sie das nicht tun; da entsteht Mitverantwortung.


Gruß,
nihi

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


[image]

Gutachter nach Säuglingstod in Sömmerda eingeschaltet

Heike, Tuesday, 09.01.2007, 17:25 (vor 6907 Tagen) @ Nihilator

Hallo nihilator!


Es ist ziemlich sicher anzunehmen, daß dem Vater nicht klar war, daß es
bereits um das Leben der Kinder geht. Wie hätte er das wissen sollen?

Ich beziehe mich jetzt wieder auf den von Dir geposteten Artikel: er hätte nur einmal bei der Nachbarin klingeln müssen.

Das hört sich verantwortungsvoll an. Diese Form der
Verantwortungsübernahme wird Vätern bei uns regelmäßig verweigert.
Du es bei ihm gelassen? Ihm "überlassen"? Das spricht doch schonmal wieder
Bände darüber, wem ein Kind offenbar auch Deiner Meinung nach gehört.

Nein! Es war damals einfach so, daß er besser für unser Kind sorgen konnte, also eine rationale Entscheidung. Was konnte denn das Kind dafür, daß unsere Ehe nicht funktioniert hat? Wieso sollte ich das Kind dafür bestrafen?
Und meiner Meinung nach gehören Kinder nach einer Trennung zu dem Elternteil, das am besten für sie sorgen kann, egal, ob Mutter oder Vater.
Nenne mich ruhig blauäugig, ich bleibe bei meiner Meinung.

Im Internet herummeckern ist auch etwas tun.

Aber was bringt es? Was nützt es? (Praktischen Nutzen meinte ich mit meiner Frage!)

Aber ich möchte Dich SEHR bitten, hier ein paar Vorschläge zu bringen, was
wir Deiner Meinung nach tun sollten. Ist ja nicht so, daß Anregungen nicht
willkommen wären. Danke!

Da braucht Ihr Euch nur die Anfänge der Frauenbewegung anschauen, um nach Anregungen zu suchen!

Moni hat sich schon sehr engagiert in dieser Hinsicht, was weißt Du denn?

Du hast Recht, ich kenne Moni nicht und weiß nicht, was Ihr "Engagement" gebracht hat. Ich bezog mich nur auf die Postings von ihr, die auf meine ernstgemeinte (!) Frage kamen. Und wenn Ihr ernsthaft etwas erreichen wollt: Denkst Du wirklich, Leute, die sich so unsachlich äußern, nimmt irgendjemand Entscheidendes ernst???

Ich bin stolz um jede Frau, die so viel Gerechtigkeitsempfinden hat, sich
uneigennützig in dieser Richtung -und damit gegen ihre eigenen
Interessen- zu engagieren. Viele gibt es da nämlich nicht. Allenfalls ein
paar "Zweitfrauen" werden wach, was aber mit uneigennützig nichts mehr zu
tun hat.
Solche wie Dich ("tut selbst was") gibt es dagegen zuhauf.

Ehrlich gesagt, weiß ich nicht, wieso "Frauen im Allgemeinen" sich nicht an der Männerbewegung beteiligen.
Und was ist daran falsch, wenn die, die sich benachteiligt fühlen, selber etwas dagegen unternehmen?

Heike

P.S.: Ich wollte mir gerade einmal Deine Homepage ansehen, aber da kommt immer eine Server-Fehlermeldung.

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Nihilator ⌂, Bayern, Tuesday, 09.01.2007, 18:01 (vor 6907 Tagen) @ Heike

Hallo Heike!

Es ist ziemlich sicher anzunehmen, daß dem Vater nicht klar war, daß es
bereits um das Leben der Kinder geht. Wie hätte er das wissen sollen?

Ich beziehe mich jetzt wieder auf den von Dir geposteten Artikel: er hätte
nur einmal bei der Nachbarin klingeln müssen.

Und weiter? Vor der Tür gestanden hat er ja offenbar täglich. Dank Stalkinggesetz (dafür ist es ja u.a. gemacht) gibt's für sowas künftig Knast.
Die Nachbarin wußte das natürlich auch nicht. Ich gehe davon aus, daß sie die Polizei informiert hätte, wenn ihr der Ernst der Lage klar gewesen wäre.

Das hört sich verantwortungsvoll an. Diese Form der
Verantwortungsübernahme wird Vätern bei uns regelmäßig verweigert.
Du es bei ihm gelassen? Ihm "überlassen"? Das spricht doch schonmal

wieder

Bände darüber, wem ein Kind offenbar auch Deiner Meinung nach gehört.

Nein! Es war damals einfach so, daß er besser für unser Kind sorgen
konnte, also eine rationale Entscheidung. Was konnte denn das Kind dafür,
daß unsere Ehe nicht funktioniert hat? Wieso sollte ich das Kind dafür
bestrafen?

Du hast mich nicht richtig verstanden. Deine Formulierung zeigt, daß die Entscheidung darüber, wo ein Kind "gelassen" wird, letztlich allein bei der Mutter liegt, auch in Deiner Auffassung.

Und meiner Meinung nach gehören Kinder nach einer Trennung zu dem
Elternteil, das am besten für sie sorgen kann, egal, ob Mutter oder
Vater.
Nenne mich ruhig blauäugig, ich bleibe bei meiner Meinung.

Das ist auch nach meiner Meinung so. Und eigentlich nach den Gesetzen (weitgehend) auch. In der Praxis läuft es aber ganz anders.

Im Internet herummeckern ist auch etwas tun.

Aber was bringt es? Was nützt es? (Praktischen Nutzen meinte ich mit
meiner Frage!)

Es bewirkt genau das, was momentan am allerwichtigsten ist: Meinungsbildung und Basisverbreiterung, kurz: Augen öffnen . Wie willst Du das sonst erreichen, über Veröffentlichungen in unseren freien Medien?

Aber ich möchte Dich SEHR bitten, hier ein paar Vorschläge zu bringen,

was

wir Deiner Meinung nach tun sollten. Ist ja nicht so, daß Anregungen

nicht

willkommen wären. Danke!

Da braucht Ihr Euch nur die Anfänge der Frauenbewegung anschauen, um nach
Anregungen zu suchen!

So billig willst Du Dich davonstehlen? Sorry, ich kenne die Anfänge der Frauenbewegung nicht so gut.
Wer meckern kann (was Du anderen ja gern vorwirfst), kann vielleicht auch KONKRETE Vorschläge bringen.

Moni hat sich schon sehr engagiert in dieser Hinsicht, was weißt Du

denn?
Du hast Recht, ich kenne Moni nicht und weiß nicht, was Ihr "Engagement"
gebracht hat. Ich bezog mich nur auf die Postings von ihr, die auf meine
ernstgemeinte (!) Frage kamen. Und wenn Ihr ernsthaft etwas erreichen
wollt: Denkst Du wirklich, Leute, die sich so unsachlich äußern, nimmt
irgendjemand Entscheidendes ernst???


Ich gehe davon aus (bzw. weiß es sicher), daß sich Moni sachlich artikulieren kann. Es kommt immer darauf an, zu wem. Dein Gestänker hat sie offenbar nicht so ernst genommen, daß sie es irgendwelcher sachlicher Auseinandersetzung für würdig befunden hat. Ihre Entscheidung, da machen wir ja nun keine Kollektivhaftung draus, oder?

Ehrlich gesagt, weiß ich nicht, wieso "Frauen im Allgemeinen" sich nicht
an der Männerbewegung beteiligen.

Aber ich. Sie lassen sich schlicht korrumpieren, und das hat erst dann ein Ende, wenn sie mittelbar von der Männerentrechtung ebenfalls betroffen sind. Eben als Zweitfrauen. Dann kommt das "Hätte ich ja nie gedacht, was in unserem Rechtsstaat möglich ist". Tja, viele haben es sogar GEWUSST. Es ist ihnen nur scheißegal, weil die Betroffenen andere sind und sie im Zweifelsfall sogar profitieren können.
Männer sind nicht viel besser. Allerdings etwas rationaler und besser zum Trennen zwischen Gerechtigkeit und eigenem Vorteil imstande.

Und was ist daran falsch, wenn die, die sich benachteiligt fühlen, selber
etwas dagegen unternehmen?

Absolut nichts. Also, sag mal an, was genau.

P.S.: Ich wollte mir gerade einmal Deine Homepage ansehen, aber da kommt
immer eine Server-Fehlermeldung.

Ja, ich weiß auch noch nicht, was da los ist. Einfach später nochmal probieren!


Gruß,
nihi

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


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Gutachter nach Säuglingstod in Sömmerda eingeschaltet

chrima, Tuesday, 09.01.2007, 21:47 (vor 6907 Tagen) @ Heike

Zur rechtlichen Information:

Ist der Beschuldigte zur Zeit der Tat bereits achtzehn aber unter
einundzwanzig Jahren alt, bezeichnet man ihn als Heranwachsenden.
Regelungen dazu finden sich in den §§ 105ff. JGG.

Heranwachsende gelten grundsätzlich als strafrechtlich verantwortlich.
Einschränkungen können sich aus den allgemeinen Regeln (etwa den §§ 20, 21
StGB) ergeben.

Die Zuständigkeiten bestimmen sich für Heranwachsende nach dem
Jugendgerichtsgesetz. Ob auch für die Rechtsfolgen Jugendstrafrecht oder
das allgemeine (Erwachsenen-)strafrecht anzuwenden ist, ist jeweils im
Einzelfall zu entscheiden.

Auch wenn allgemeines Strafrecht angewendet wird, bestehen für
Heranwachsende bestimmte Privilegierungen (lebenslange Freiheitsstrafe,
Sicherungsverwahrung).


Nachzulesen unter
Jugendstrafrecht

Und wo war überhaupt der Vater???????? (Rhetorische Frage; ich weiß ja,
daß man solche Fragen hier nicht stellen darf/sollte...)

Heike

Danke, aber deiner Ausführungen zum Thema Jugendstrafrecht hätte es nicht bedurft. Nicht umsonst hatte ich gefragt welche Mutter egal welchen Alters für ihre Taten zur Verantwortung gezogen würde.
Aufschlußreich ist allerdings deine Frage nach dem Vater. Auch wenn du das gemeinsame Kind "überlassen" hast wie du anscheinend stolz auf diesen Umstand berichtest, sollte dir die Realität in dem was sich hierzulande Familienrecht nennt bekannt sein.
Der Vater hat sich offensichtlich bemüht für seine Kinder da zu sein. Wie in diesem Land üblich ist ihm dies mit Hilfe dessen was für sich in Anspruch nimmt "Recht" zu sein verwehrt worden. Da ein Kind nach gängiger Meinung zur Mutter gehört, hatte er einfach keine Möglichkeit einzugreifen. Und wenn du hier heroische Taten wie Kindesentführung u.ä. vorschlägst, dann zeigt das nichts außer daß du von den Zuständen hierzulande keine Ahnung hast. Schonmal mit der Frage beschäftigt was einem Vater blüht der sein Kind ohne Einwilligung der ach so tollen Mutter zum Arzt bringt und es daraufhin auch noch zum festgelegten Zeitpunkt nicht bei der eventuell zukünftigen Mörderin abliefert?
Aus dem in diesem Thread zitierten Artikel geht hervor, daß der Vater die Kinder gar nicht mehr sehen konnte da die Mutter die Kinder entführte indem sie einfach die Tür nicht aufmachte. Der "Rechtsstaat" nennt diese Art der Entführung vorsorglich "Kindesentzug" damit Mütter wie die um die es hier geht auch ja kein schlechtes Gewissen bekommen. Zusätzlich ist diese Straftat mit keiner Strafe belegt damit Mütter wie diese erst gar nicht zu belangen sind. Aber du hättest natürlich heroisch die Tür eingetreten... Das ist Hausfriedensbruch und auf den ist übrigens eine Strafe ausgesetzt. Wer soetwas macht kann auf jeden Fall sicher sein die Kinder für lange Zeit nicht mehr zu sehen. Die strafrechtliche Verfolgung kommt ggf. noch hinzu.
Sei mir nicht böse, aber angesichts der Tatsache, daß in diesem Land Väter systematisch entrechtet werden ist deine Frage nach der Rolle des Vaters in diesem Fall bestenfalls als naiv aufzufassen.

Gutachter nach Säuglingstod in Sömmerda eingeschaltet

Nihilator ⌂, Bayern, Monday, 08.01.2007, 07:53 (vor 6909 Tagen) @ Moni

Hi Moni!

Zum Zeitpunkt des Kindstodes vor rund drei Wochen war die Mutter 20 Jahre
alt. Die Frau soll ihre zwei Kinder vier Tage lang allein in der Wohnung
gelassen haben. Während das zweijährige Mädchen rechtzeitig aufgefunden
wurde, kam für den neun Monate alten Jungen jede Hilfe zu spät. Das
Jugendamt hatte die Kinder in Obhut nehmen wollen und dazu die Wohnung
aufbrechen lassen.

Quelle: http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=79370

Jugendstrafrecht (Sonderstrafrecht) für eine 20jährige Mörderin?

Wen linke oder rechte Idioten, die auf der Straße Menschen halbtot trampeln, nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, hat auch diese Frau zumindest eine entsprechend Prüfung verdient.
Und woraus schließt Du "Mörderin"? Grausamkeit ist gegeben, aber ein Tötungsvorsatz? Da habe ich meine Zweifel.


Gruß,
nihi

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


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Gutachter nach Säuglingstod in Sömmerda eingeschaltet

Moni ⌂, NRW, Tuesday, 09.01.2007, 00:24 (vor 6908 Tagen) @ Nihilator

Hi Nihi,

Wen linke oder rechte Idioten, die auf der Straße Menschen halbtot
trampeln, nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, hat auch diese Frau
zumindest eine entsprechend Prüfung verdient.

verdient?

Und woraus schließt Du "Mörderin"? Grausamkeit ist gegeben, aber ein
Tötungsvorsatz? Da habe ich meine Zweifel.

Willst du damit sagen, diese arme 20jährige Frau "Mutter", die ihre zwei Kinder, ein zweijähriges Mädchen und einen neun Monate alten Jungen vier Tage lang allein in der Wohnung, ohne Versorgung (Essen/Trinken) zurückließ, wußte nicht, was sie tut?
Das arme Opfer Mutter konnte nicht wissen, dass ihre Kinder sterben, wenn sie 4 Tage lang ohne Nahrung/Flüssigkeit einfach sich selbst überlassen bleiben?

Gruß
Moni

--
http://www.weltweite-tierschutz.org/

Gutachter nach Säuglingstod in Sömmerda eingeschaltet

Nihilator ⌂, Bayern, Tuesday, 09.01.2007, 03:38 (vor 6908 Tagen) @ Moni

Hi Moni!

Wen linke oder rechte Idioten, die auf der Straße Menschen halbtot
trampeln, nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, hat auch diese Frau
zumindest eine entsprechend Prüfung verdient.


verdient?

Nein, das ist zugegeben ein schlechtes Wort. Einen Anspruch darauf ist besser.

Und woraus schließt Du "Mörderin"? Grausamkeit ist gegeben, aber ein
Tötungsvorsatz? Da habe ich meine Zweifel.


Willst du damit sagen, diese arme 20jährige Frau "Mutter", die ihre
zwei Kinder, ein zweijähriges Mädchen und einen neun Monate
alten Jungen vier Tage lang allein in der Wohnung, ohne Versorgung
(Essen/Trinken) zurückließ, wußte nicht, was sie tut?
Das arme Opfer Mutter konnte nicht wissen, dass ihre Kinder sterben, wenn
sie 4 Tage lang ohne Nahrung/Flüssigkeit einfach sich selbst überlassen
bleiben?

Das halte ich durchaus für möglich. Du weißt wohl nicht, was für bekloppte Weiber (okok: bekloppte Menschen) hierzulande rumlaufen?
Aber auch wenn sie das grundsätzlich wußte, ist es möglich, daß sie keine Tötungsabsicht gegen die Kinder hegte. Es könnte ihr egal gewesen sein, ob sie verrecken. Ich bin kein Jurist, aber ist das dann Mord?


Gruß,
nihi

--
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Gutachter nach Säuglingstod in Sömmerda eingeschaltet

Maxx, Zürich, Wednesday, 10.01.2007, 04:26 (vor 6907 Tagen) @ Nihilator

Hi Nihi

Das halte ich durchaus für möglich. Du weißt wohl nicht, was für
bekloppte
Weiber
(okok: bekloppte Menschen) hierzulande rumlaufen?
Aber auch wenn sie das grundsätzlich wußte, ist es möglich, daß sie keine
Tötungsabsicht gegen die Kinder hegte. Es könnte ihr egal gewesen sein, ob
sie verrecken. Ich bin kein Jurist, aber ist das dann Mord?

Kein Mord, aber mindestens Körperverletzung mit Todesfolge oder fahrlässige Tötung.

Gruss
Maxx

--
Two Beer or not two Beer (Django Edwards)

Gutachter nach Säuglingstod in Sömmerda eingeschaltet

Moni ⌂, NRW, Wednesday, 10.01.2007, 13:56 (vor 6906 Tagen) @ Nihilator
bearbeitet von Moni, Wednesday, 10.01.2007, 14:01

Lieber Nihi!

Nein, das ist zugegeben ein schlechtes Wort. Einen Anspruch darauf ist
besser.

Ok, Anspruch gefällt mir schon besser. :-)

Das halte ich durchaus für möglich. Du weißt wohl nicht, was für

bekloppte
[quote]Weiber
(okok: bekloppte Menschen) hierzulande rumlaufen?[/quote]

Doch, ich weiß, welch bekloppten Weiber...ähm...Menschen hierzulande rumlaufen, schreiben. ;-)

Aber auch wenn sie das grundsätzlich wußte, ist es möglich, daß sie keine
Tötungsabsicht gegen die Kinder hegte. Es könnte ihr egal gewesen sein, ob
sie verrecken. Ich bin kein Jurist, aber ist das dann Mord?

Da stimme ich dir zu, im juristischen Sinne handelt es sich nicht um Mord. Sie hat es durchaus in Kauf genommen, daß ihre Kinder sterben. Eines ist gestorben und eines hat es Gott sei Dank überlebt.

herzlicher Gruß
Moni

--
http://www.weltweite-tierschutz.org/

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