Mutter muss neuen Job suchen statt nur die Hand aufzuhalten
' ... Eine geschiedene Mutter soll ihre Arbeitszeit den Kindergartenzeiten anpassen oder sich notfalls einen neuen Arbeitsplatz suchen, um ihr Kind ausreichend betreuen zu können. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor ... Die Klägerin ist als Altenpflegerin tätig. Nach ihrer Auffassung muss ihr Ex-Mann höheren nachehelichen Unterhalt zahlen, da sie nicht voll erwerbstätig sein könne. ... Das OLG billigte der Klägerin nun diesen Unterhalt für gut drei Monate in voller Höhe zu, ließ sich aber ansonsten nicht von ihrer Argumentation überzeugen. Wegen der Betreuung des Kindes sei der Frau zwar keine volle Stelle, wohl aber eine Dreiviertelstelle zumutbar. Dabei müsse sie sich bemühen, die Arbeitszeit den Kindergartenzeiten anzupassen. Wenn sich dies bei ihrem bisherigen Arbeitgeber nicht realisieren lasse, müsse sie sich notfalls eine neue Arbeitsstelle suchen ...'
Persönlich für den eigenen Unterhalt aufkommen - offenbar ein entsetzlicher Gedanke für unsere ach so selbständigen Frauen. Auch für solche, die gern behaupten, keine Feministinnen zu sein. In der Abzockerinnenmentalität sind sie sich einig. Ab das am Doppel-X liegt?
Viele Grüße
Wolfgang
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