Keine höheren Ansprüche der Ex-Frau bei später Karriere
HANDELSBLATT, Dienstag, 2. Januar 2007, 14:06 Uhr
Unterhalt
Keine höheren Ansprüche der Ex-Frau bei später Karriere
Eine Frau kann Jahrzehnte nach der Scheidung finanziell nicht mehr von einem Karrieresprung ihres Ex-Ehemannes profitieren: Das rheinland-pflälzische Oberlandesgericht hat entschieden, dass 21 Jahre nach der Trennung nicht mehr von einem Karriereschritt ausgegangen werden könne, der sich schon während der Partnerschaft abgezeichnet habe.
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Anscheinend ist es nicht möglich, direkt zum Urteil zu verlinken.
Hier geht es zur Datenbank, gebt da dann das Aktenzeichen: 2 UF 249/05 ein.
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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein