Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Schläfst Du bei Frau in der Nacht, bist du um den Schlaf oder um´s Leben gebracht....

der_quixote, Absurdistan, Wednesday, 26.05.2010, 22:56 (vor 5700 Tagen)

Tödlicher Bierflaschen-Angriff: Zehn Jahre Haft

Essen. (dpa) Nach einer grauenvollen Bluttat ist eine 31-jährige Frau aus Dorsten am Mittwoch vom Landgericht Essen zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Die Angeklagte hatte ihren Lebenspartner in der Nacht auf den 13. Oktober 2009 mit einer abgebrochenen Bierflasche angegriffen und ihm die Halsschlagader durchtrennt. Der 38-Jährige hatte keine Chance.

Der 17 Zentimeter lange Schnitt an der linken Halsseite hatte zu massivem Blutverlust und damit zum sofortigen Tod geführt. Hintergrund der Bluttat war offenbar ein Beziehungsdrama. Nach ihrer Festnahme hatte die Angeklagte erklärt, dass sie Rache nehmen wollte.

Nach eigenen Angaben war sie von ihrem Freund immer wieder gedemütigt, misshandelt und vergewaltigt worden. Deshalb habe sie ihre "Seele befreien" wollen und ihren Lebenspartner "gekillt". Genau dieses Motiv hielt das Essener Schwurgericht allerdings nicht für glaubwürdig, da es sich objektiv nicht untermauern ließ. Unklar blieb auch, ob das spätere Opfer zur Tatzeit geschlafen hat.

Fakt ist: Als die Rettungskräfte in der Dorstener Wohnung eintrafen, war der Fernseher noch eingeschaltet. "Wir wissen zu wenig darüber, wie es zu der Tat gekommen ist", sagte Richter Andreas Labentz bei der Urteilsverkündung.

Das Essener Schwurgericht wertete den tödlichen Bierflaschenangriff deshalb als Totschlag. Einen Teil der Haftstrafe muss die 31-Jährige außerdem in einer geschlossenen Therapieeinrichtung verbringen. Hintergrund ist die schwere Alkoholabhängigkeit der Angeklagten, die selbst Blutalkoholwerte von über drei Promille vertragen konnte.

Vor Gericht hatte sie deshalb von Anfang an als vermindert schuldfähig gegolten. Mit dem Urteil blieben die Richter deutlich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die 14 Jahre Haft wegen Mordes beantragt hatte.
Artikel vom 26.05.2010

Quelle

Immer wieder habe Er sie gedemütigt, misshandelt, vergewaltigt..

zu diesen Vorwürfen wird Er sich wohl nicht mehr äussern..

Sie reichten aber zumindest aus, dass Sie mit samtenen Richterpfoten angefasst wurde..

:roll:

--
Man(n) sollte (s)eine Frau welche schweigt niemals unterbrechen...

Hat die Olle noch nie was vom GewSchG gehört? So klappts viel einfacher!

TZone, Thursday, 27.05.2010, 02:04 (vor 5700 Tagen) @ der_quixote

Zehn Jahre Haft

Hätte nicht sein müssen!

Der 38-Jährige hatte keine Chance.
Nach ihrer Festnahme hatte die Angeklagte erklärt, dass sie Rache nehmen wollte.

Warum denn alles so umständlich? Geht doch viel einfacher und ohne Knast! Ruf die Polizei an, schrei "Hilfe", mach einen auf GewaltschutzgesetzopferIn, fühle Gewalt ......... und schon bist du den Mann los. Auf ganz legalem Wege, da muss doch heutzutage keine Frau mehr in den Knast, wenn sie ihren Mann loswerden will! Schon garnicht 10 Jahre!

Tipps von der Fachfrau: Das 10-Punkte-Programm zur Entsorgung des Mannes per GewSchG:

1) Machen Sie Ihren Partner überall schlecht: Hat er keine Freundschaften oder Unterstützung mehr, fällt alles Weitere 3x so leicht.

2) Spielen Sie Theater: die Frau, die sich ewig fürchten muss. Frauen glaubt man das immer. Hysterie ist zwar eine Krankheit, doch kein Richter wird sich darüber wagen, den geistigen Zustand der Frau zu überprüfen. Sie bewirken nur, dass alle Schutzmechanismen, die für die Frauen in Kraft gesetzt wurden, aktiviert werden.

3) Brechen Sie einen Streit vom Zaun, rufen Sie die Polizei und lassen Sie ihren Partner rausweisen. Ihr Partner ist dann als Gewalttäter abgestempelt und hat keine Chance mehr irgendein Recht durch zusetzen. Begehen Sie nicht den Fehler, ihn bei Gericht anzuzeigen, sonst bekommt er die Gelegenheit eine Gegendarstellung einzubringen. Berufen Sie sich aber ständig auf die Wohnungszuweisung.Das werden die Behörden dann ebenfalls tun, und sie können tun und lassen was sie wollen.

4) Klagen Sie ihren Noch-Ehemann auf Unterhalt und "vergessen" Sie anzugeben, dass er Miete, Strom etc. noch weiter bezahlt. Er wird auf jeden Fall erst einmal zur Kasse gebeten und hat dann noch weniger Geld, um sich einen Anwalt zur Verteidigung leisten zu können. Organisationen, die die Männer beschützen, gibt es praktisch nicht.

5) Sprechen Sie alle von ihm genannten Zeugen an und verunsichern sie sie so, dass sie mit dem Rosenkrieg nichts mehr zu tun haben wollen und nicht mehr das Erlebte für ihn aussagen wollen.

6) Versprechen Sie gemeinsame Kindessorge und versuchen Sie im Gegenzug ihn zur Übernahme aller Schulden zu zwingen. Sie müssen sich an ihren Teil der Vereinbarung sowieso nicht halten. Es ist wichtig, dass sie den Lebensmittelpunkt der Kinder zugesprochen bekommen, denn davon hängt ab, dass nicht sie an ihn, sondern er an sie Unterhalte zahlt, sie die Kinderbeihilfe etc. bekommen d.h. das bestimmt über sehr viel Geld und Macht.

7) Nach der Scheidung überhäufen Sie ihn weiter mit Klagen wie noch mehr Unterhalt, Sonderzahlungen für Zahnspange, Schikurs, plötzlich notwendige Privatschule. Lassen Sie ihn „Anspannen“ einen 2. Job annehmen zu müssen, sowie Unterhalt von Einkommen zu zahlen, die er gar nicht hat, beziehungsweise auf Zinserträge von Vermögen das nicht existiert, weil es zur Abdeckung der vormals gemeinsamen Schulden diente. Je mehr Sie das Gericht überhäufen, desto langsamer wird das Gericht entscheiden. Und in der Zwischenzeit (Jahre) haben Sie jegliche Rechte. Außerdem verliert selbst der Richter dann irgendwann den Durchblick und so bleibt verborgen, dass sie dafür gelogen haben wie gedruckt, Zeugen eingeschüchtert haben, etc.

8) Ändern Sie den Bekanntenkreis, Umgebung, einfach alles. Wenn niemand ihren Ex-Mann kennt, wird niemand an der Richtigkeit ihrer Angaben zweifeln.

9) Entziehen Sie dem Ex-Partner die gemeinsamen Kinder und berufen Sie sich stets auf das Wohl der Kinder und auf die Gewaltbereitschaft des Mannes, dokumentiert durch die inszenierte Wohnungszuweisung. Er konnte sich schon früher nicht verteidigen und kommt somit damit nie durch, dass die Mutter ihm die Kinder noch einmal geben müsste. In den Monaten (Jahren) bis zu einer Entscheidung des Gerichts haben Sie genug Zeit, die Kinder zu manipulieren und gegen den Vater einzunehmen. Sprechen Sie niemals schlecht vom Vater zu den Kindern, aber tun sie es stets in deren Gegenwart zu möglichst vielen Personen. Irgendwann glauben auch die Kinder, dass etwas an ihren Behauptungen wahr sein muss. Lassen Sie die Kinder ihren Vater, wenn es gar nicht mehr vermeidbar ist, nur in einem Besuchskaffee sehen. Die unnatürliche Situation bewirkt, dass die Kinder lernen, sich mit dem Vater nicht mehr so wohl zu fühlen. Die Behörden haben sowieso Angst davor, einmal falsch zu entscheiden und einem möglicherweise "echten" Gewalttäter zu helfen. Somit hat der Mann keine Chance mehr, seine Kinder zu sehen. Die Kinder sind das ideale Druckmittel für noch mehr Geld.

10) Sofern die Kinder mit ihrem Handeln nicht zurechtkommen und widerspenstig werden, geben sie diese in psychologische Behandlung. Die Schuld für die Notwendigkeit können Sie problemlos wieder dem Vater zuschieben und so bestätigen Sie, dass Sie ja richtig handeln.

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