Schläfst Du bei Frau in der Nacht, bist du um den Schlaf oder um´s Leben gebracht....
Tödlicher Bierflaschen-Angriff: Zehn Jahre Haft
Essen. (dpa) Nach einer grauenvollen Bluttat ist eine 31-jährige Frau aus Dorsten am Mittwoch vom Landgericht Essen zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Die Angeklagte hatte ihren Lebenspartner in der Nacht auf den 13. Oktober 2009 mit einer abgebrochenen Bierflasche angegriffen und ihm die Halsschlagader durchtrennt. Der 38-Jährige hatte keine Chance.
Der 17 Zentimeter lange Schnitt an der linken Halsseite hatte zu massivem Blutverlust und damit zum sofortigen Tod geführt. Hintergrund der Bluttat war offenbar ein Beziehungsdrama. Nach ihrer Festnahme hatte die Angeklagte erklärt, dass sie Rache nehmen wollte.
Nach eigenen Angaben war sie von ihrem Freund immer wieder gedemütigt, misshandelt und vergewaltigt worden. Deshalb habe sie ihre "Seele befreien" wollen und ihren Lebenspartner "gekillt". Genau dieses Motiv hielt das Essener Schwurgericht allerdings nicht für glaubwürdig, da es sich objektiv nicht untermauern ließ. Unklar blieb auch, ob das spätere Opfer zur Tatzeit geschlafen hat.
Fakt ist: Als die Rettungskräfte in der Dorstener Wohnung eintrafen, war der Fernseher noch eingeschaltet. "Wir wissen zu wenig darüber, wie es zu der Tat gekommen ist", sagte Richter Andreas Labentz bei der Urteilsverkündung.
Das Essener Schwurgericht wertete den tödlichen Bierflaschenangriff deshalb als Totschlag. Einen Teil der Haftstrafe muss die 31-Jährige außerdem in einer geschlossenen Therapieeinrichtung verbringen. Hintergrund ist die schwere Alkoholabhängigkeit der Angeklagten, die selbst Blutalkoholwerte von über drei Promille vertragen konnte.
Vor Gericht hatte sie deshalb von Anfang an als vermindert schuldfähig gegolten. Mit dem Urteil blieben die Richter deutlich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die 14 Jahre Haft wegen Mordes beantragt hatte.
Artikel vom 26.05.2010
Immer wieder habe Er sie gedemütigt, misshandelt, vergewaltigt..
zu diesen Vorwürfen wird Er sich wohl nicht mehr äussern..
Sie reichten aber zumindest aus, dass Sie mit samtenen Richterpfoten angefasst wurde..
:roll:
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Man(n) sollte (s)eine Frau welche schweigt niemals unterbrechen...
gesamter Thread:
- Schläfst Du bei Frau in der Nacht, bist du um den Schlaf oder um´s Leben gebracht.... -
der_quixote,
26.05.2010, 22:56
- Hat die Olle noch nie was vom GewSchG gehört? So klappts viel einfacher! - TZone, 27.05.2010, 02:04