Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Kindesentführerin in Geldsorgen

Sachse, Tuesday, 25.05.2010, 18:49 (vor 5702 Tagen) @ chrima

da (richtigerweise) jede deiner Zahlungen bei H4 abgezogen wird.


Was bitteschön ist daran richtig, daß auch der Kindesunterhalt bei H IV
abgezogen wird?
Was kann das Kind (für das der Unterhalt ja angeblich sein soll) dafür,
daß Mutti einen auf H IV macht?
Warum muß der unterhaltsverpflichtete Vater statt Kindesunterhalt eine
Vaterschaftssteuer zahlen, nur weil Mutti einen auf H IV macht?

Es ist deshalb richtig, da das Kind ja über die Mutter Harz4 bekommt, auch für den Anteil eines fehlenden Unterhaltes des anderen Elternteils.

Da der Unterhalt des anderen Elternteiles nicht mehr fehlt, muss dieses Geld nicht nochmal als staatliche Unterstützung gezahlt werden.

Wenn dem nicht so wäre, würde dies eine noch größere Bevorzugung Alleinerziehender bedeuten: Jede Frau in einer Partnerschaft, wegen Kind nicht berufstätig, mit gutverdienendem Mann, könnte bei Trennung sofort Harz4 beziehen. Mit vollem Satz für das Kind - plus so 500 Euro Unterhalt vom Vater.

Dass die Regelsätze für Kinder nicht ausreichen, dass ist eine ganz andere Frage.

Was du mit Vaterschaftssteuer meinst, weiß ich nicht.


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