Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Kindesentführerin in Geldsorgen

sonnenlilie, Tuesday, 25.05.2010, 10:46 (vor 5702 Tagen)

Ich habe eine vierjährige Tochter und bin rechtskräftig geschieden.
Meine Tochter lebt bei ihrer Mutter wegen ABR, wir haben das gemeinsame Sorgerecht.
Ich muss in dieser Rolle den Zahlesel spielen, ich zahle Kindesunterhalt.
Meine Ex belebte die Frauenhausszene in verschiedenen Frauenhäusern, meine Tochter musste gezwungenermaßen mit.
Nach zweijährigem Frauenhauspensionsaufenthalt mit Kindesentzug hat sie nun eine eigene Wohnung erhalten.
Bei allen Gerichtsverfahren diesbezüglich wurde nie über häusliche Gewalt verhandelt.
Aber alle Staatsanwaltschaften begründen die Einstellung der Strafverfahren gegen meine Ex mit der Begründung: "Es ist gerade Aufgabe eines Frauenhauses, Frauen und ihren Kindern Schutz zu gewähren, die Opfer häuslicher Gewalt wurden und/oder werden können.
Der Aufenthalt einer Frau im Frauenhaus gehört zu den besonders schützenswerten Geheimnissen.“
Die Staatsanwaltschaften unterstellen schon im vornhinein, dass der Mann Täter ist.
Hier fand und findet Vorverurteilung/ en statt.
Der Staat ist Helfershelfer von Kindesentführungen und verstößt hiermit gegen das Kindeswohl und diskriminiert Väter im besonderen Maße.

Meine Ex lebt von Hartz IV, Kindesunterhalt und anderen staatlichen Transfers.
Sie hat noch nie einen Cent selbst verdient.
Da ich mäßig verdiene erhält sie keinen Unterhalt von mir.

Verschiedene Gerichtsverfahren wegen Umgangsrecht mit meinem Kind, Unterhaltsverfahren und das Trennungs- und Scheidungsverfahren waren nötig, um die Scheidungsindustrie zu bereichern.
Wir beide beantragten PKH und bekamen diese auch zugesprochen.
Aber eine Abänderung der Prozesskostenhilfeentscheidung ist innerhalb von vier Jahren nach Abschluss des Verfahrens möglich, § 120 Abs. 4 Satz 3 ZPO.
Dies ist nun geschehen und meine Ex Frau fängt nun an zu jammern, dass sie jetzt monatlich 30 Euro in Raten an PKH zurückzahlen muss.
Bei meiner Überprüfung war alles gut.

Da ich mehrere hundert Euro Unterhaltsschulden noch zu begleichen habe, habe ich meiner Ex angeboten, diese in Ratenzahlungen zu tilgen.
Meine Ex nebst frauenzentrierter Rechtsanwältin möchten, dass ich den Unterhaltsrückstand sofort zu begleichen hätte, bzw. mit der Androhung eines Gerichtsvollziehers eine Lohnpfändung u.a. durchzuführen.
Ich zahle regelmäßig Raten, bis jetzt ist noch keine Zwangsvollstreckung durchgeführt worden und es gibt noch keinen Gerichtsbeschluss.

In regelmäßigen Abständen verlangt das Job Center Kontoauszüge meiner Ex über ihre aktuellen Einkommensverhältnisse.
Da ich nun mehr Geld (Unterhaltsrückstand in Raten, nebst Kindesunterhalt) auf das Konto meiner Ex überweise, bekommt sie weniger Hartz IV vom Job Center überwiesen.
Das nervt meine Ex ganz schön.
Sie fängt nun an zu jammern, dass sie nun jeden Monat 30 Euro PKH Raten zurück zahlen muss und dass sie daher weniger Hartz IV erhält.
Das Wehklagen geht weiter, ob ich nicht das Geburtstagsfest meines Kindes bezahlen könne, sie habe kein Geld dafür, ich könne auch zum Geburtstagsfest meiner Tochter kommen. Wie nett, ich bin meiner Ex so dankbar.

Sie hatte meine Tochter entführt und ich konnte meine Tochter über ein halbes Jahr nicht sehen.
Ich konnte nichts mehr essen, einen Apfel am Tag, nicht mehr.
Ich konnte nachts nicht mehr schlafen und hatte viele Tränen in den Augen.
Der Staat, das Jugendamt, die Familiengerichte haben sich gegen mich verschworen, von denen konnte ich keine Hilfe und Unterstützung erwarten.
Im Gegenteil, sie haben sich mitschuldig gemacht und haben gegen das Kindeswohl und Vaterswohl verstoßen.
Ich verabscheue diesen Super Nanny Staat, der absolut Kinder und Väter diskriminiert.

Kindesentführerin in Geldsorgen

Sachse, Tuesday, 25.05.2010, 13:19 (vor 5702 Tagen) @ sonnenlilie

Trauriger Bericht, aber leider in Deutschland tagtägliche Realität.

Was mir auffiel, du sprichst davon, dass du wenig verdienst und deshalb keinen Unterhalt zahlen kannst.
Wie konnte es zu Unterhaltsrückständen kommen ??
Hat sie einen Unterhaltstitel ??

Wenn ja, dann vergiss bitte nicht, diesen durch eine Änderungsklage zu korrigieren.
Auch wenn sie jetzt wegen deines Einkommens keinen grossen Druck auf Unterhalt macht: besteht ein Titel laufen die Schulden auf, eine böse Falle!

Sie kann dann, wenn sie irgendwann aus H4 raus ist, diesen Betrag von dir pfänden lassen, sogar den Gerichtsvollzieher schicken, 30 Jahre lang!!!


Bei H4 lohnt sih das für sie nicht, da (richtigerweise) jede deiner Zahlungen bei H4 abgezogen wird.

Wichtig ist also, jeden bestehenden Unterhaltstitel bei Einkommensverringerung durch eine Änderungsklage zu korrigieren.

Kindesentführerin in Geldsorgen

chrima, Tuesday, 25.05.2010, 16:24 (vor 5702 Tagen) @ Sachse

da (richtigerweise) jede deiner Zahlungen bei H4 abgezogen wird.

Was bitteschön ist daran richtig, daß auch der Kindesunterhalt bei H IV abgezogen wird?
Was kann das Kind (für das der Unterhalt ja angeblich sein soll) dafür, daß Mutti einen auf H IV macht?
Warum muß der unterhaltsverpflichtete Vater statt Kindesunterhalt eine Vaterschaftssteuer zahlen, nur weil Mutti einen auf H IV macht?

Kindesentführerin in Geldsorgen

Sachse, Tuesday, 25.05.2010, 18:49 (vor 5701 Tagen) @ chrima

da (richtigerweise) jede deiner Zahlungen bei H4 abgezogen wird.


Was bitteschön ist daran richtig, daß auch der Kindesunterhalt bei H IV
abgezogen wird?
Was kann das Kind (für das der Unterhalt ja angeblich sein soll) dafür,
daß Mutti einen auf H IV macht?
Warum muß der unterhaltsverpflichtete Vater statt Kindesunterhalt eine
Vaterschaftssteuer zahlen, nur weil Mutti einen auf H IV macht?

Es ist deshalb richtig, da das Kind ja über die Mutter Harz4 bekommt, auch für den Anteil eines fehlenden Unterhaltes des anderen Elternteils.

Da der Unterhalt des anderen Elternteiles nicht mehr fehlt, muss dieses Geld nicht nochmal als staatliche Unterstützung gezahlt werden.

Wenn dem nicht so wäre, würde dies eine noch größere Bevorzugung Alleinerziehender bedeuten: Jede Frau in einer Partnerschaft, wegen Kind nicht berufstätig, mit gutverdienendem Mann, könnte bei Trennung sofort Harz4 beziehen. Mit vollem Satz für das Kind - plus so 500 Euro Unterhalt vom Vater.

Dass die Regelsätze für Kinder nicht ausreichen, dass ist eine ganz andere Frage.

Was du mit Vaterschaftssteuer meinst, weiß ich nicht.

Kindesentführerin in Geldsorgen

sonnenlilie, Tuesday, 25.05.2010, 18:52 (vor 5701 Tagen) @ Sachse

Trauriger Bericht, aber leider in Deutschland tagtägliche Realität.

Was mir auffiel, du sprichst davon, dass du wenig verdienst und deshalb
keinen Unterhalt zahlen kannst.
Wie konnte es zu Unterhaltsrückständen kommen ??
Hat sie einen Unterhaltstitel ??

Danke für die Aufmerksamkeit.
Es kann sein, dass aus meinem Schreiben nicht genau hervor geht, was und an wen ich Unterhalt zahle.

Ich zahle für meine Tochter Kindesunterhalt, nach der Düsseldorfer Tabelle 2009.
Gegen die Erhöhung ca. 12,5 % der neuen Düsseldorfer Tabelle läuft ein Verfahren.

Wegen geringem Einkommen werde ich zu keinen Unterhaltszahlungen meiner Ex verpflichtet.

Kindesentführerin in Geldsorgen

Mirko, Tuesday, 25.05.2010, 21:31 (vor 5701 Tagen) @ sonnenlilie

Das ist schrecklich - und zugleich alltäglich.

Mein Mitgefühl.

--
Wer gegen Monster kämpft, muss achtgeben, nicht selbst zum Monster zu werden - Nietzsche

Kindesentführerin in Geldsorgen

Ein Leser, Tuesday, 25.05.2010, 22:06 (vor 5701 Tagen) @ Mirko

Das ist schrecklich - und zugleich alltäglich.

Mein Mitgefühl.

Toi toi toi Dir!

So schlimm war es persönlich bei mir nicht, die Zeit lässt das Unheil langsam verblassen.

Der Staat, der solches einseitige Unrecht zulässt ist lange schon nicht mehr mein Staat.

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