Kindesentführerin in Geldsorgen
Ich habe eine vierjährige Tochter und bin rechtskräftig geschieden.
Meine Tochter lebt bei ihrer Mutter wegen ABR, wir haben das gemeinsame Sorgerecht.
Ich muss in dieser Rolle den Zahlesel spielen, ich zahle Kindesunterhalt.
Meine Ex belebte die Frauenhausszene in verschiedenen Frauenhäusern, meine Tochter musste gezwungenermaßen mit.
Nach zweijährigem Frauenhauspensionsaufenthalt mit Kindesentzug hat sie nun eine eigene Wohnung erhalten.
Bei allen Gerichtsverfahren diesbezüglich wurde nie über häusliche Gewalt verhandelt.
Aber alle Staatsanwaltschaften begründen die Einstellung der Strafverfahren gegen meine Ex mit der Begründung: "Es ist gerade Aufgabe eines Frauenhauses, Frauen und ihren Kindern Schutz zu gewähren, die Opfer häuslicher Gewalt wurden und/oder werden können.
Der Aufenthalt einer Frau im Frauenhaus gehört zu den besonders schützenswerten Geheimnissen.“
Die Staatsanwaltschaften unterstellen schon im vornhinein, dass der Mann Täter ist.
Hier fand und findet Vorverurteilung/ en statt.
Der Staat ist Helfershelfer von Kindesentführungen und verstößt hiermit gegen das Kindeswohl und diskriminiert Väter im besonderen Maße.
Meine Ex lebt von Hartz IV, Kindesunterhalt und anderen staatlichen Transfers.
Sie hat noch nie einen Cent selbst verdient.
Da ich mäßig verdiene erhält sie keinen Unterhalt von mir.
Verschiedene Gerichtsverfahren wegen Umgangsrecht mit meinem Kind, Unterhaltsverfahren und das Trennungs- und Scheidungsverfahren waren nötig, um die Scheidungsindustrie zu bereichern.
Wir beide beantragten PKH und bekamen diese auch zugesprochen.
Aber eine Abänderung der Prozesskostenhilfeentscheidung ist innerhalb von vier Jahren nach Abschluss des Verfahrens möglich, § 120 Abs. 4 Satz 3 ZPO.
Dies ist nun geschehen und meine Ex Frau fängt nun an zu jammern, dass sie jetzt monatlich 30 Euro in Raten an PKH zurückzahlen muss.
Bei meiner Überprüfung war alles gut.
Da ich mehrere hundert Euro Unterhaltsschulden noch zu begleichen habe, habe ich meiner Ex angeboten, diese in Ratenzahlungen zu tilgen.
Meine Ex nebst frauenzentrierter Rechtsanwältin möchten, dass ich den Unterhaltsrückstand sofort zu begleichen hätte, bzw. mit der Androhung eines Gerichtsvollziehers eine Lohnpfändung u.a. durchzuführen.
Ich zahle regelmäßig Raten, bis jetzt ist noch keine Zwangsvollstreckung durchgeführt worden und es gibt noch keinen Gerichtsbeschluss.
In regelmäßigen Abständen verlangt das Job Center Kontoauszüge meiner Ex über ihre aktuellen Einkommensverhältnisse.
Da ich nun mehr Geld (Unterhaltsrückstand in Raten, nebst Kindesunterhalt) auf das Konto meiner Ex überweise, bekommt sie weniger Hartz IV vom Job Center überwiesen.
Das nervt meine Ex ganz schön.
Sie fängt nun an zu jammern, dass sie nun jeden Monat 30 Euro PKH Raten zurück zahlen muss und dass sie daher weniger Hartz IV erhält.
Das Wehklagen geht weiter, ob ich nicht das Geburtstagsfest meines Kindes bezahlen könne, sie habe kein Geld dafür, ich könne auch zum Geburtstagsfest meiner Tochter kommen. Wie nett, ich bin meiner Ex so dankbar.
Sie hatte meine Tochter entführt und ich konnte meine Tochter über ein halbes Jahr nicht sehen.
Ich konnte nichts mehr essen, einen Apfel am Tag, nicht mehr.
Ich konnte nachts nicht mehr schlafen und hatte viele Tränen in den Augen.
Der Staat, das Jugendamt, die Familiengerichte haben sich gegen mich verschworen, von denen konnte ich keine Hilfe und Unterstützung erwarten.
Im Gegenteil, sie haben sich mitschuldig gemacht und haben gegen das Kindeswohl und Vaterswohl verstoßen.
Ich verabscheue diesen Super Nanny Staat, der absolut Kinder und Väter diskriminiert.