EU beschließt die Beseitigung von Gewalt gegen Frauen
Wenn man logisch denkt, folgt daraus
1. Vorher wurde Gewalt gegen Frauen von der EU toleriert
2. Gewalt gegen Männer wird nicht beseitigt
3. Menschenrechte sind vorwiegend nur noch Frauenrechte
26. November 2009
Das Europäische Parlament ,
– in Kenntnis der Bestimmungen der Rechtsinstrumente der Vereinten Nationen im Bereich der Menschenrechte, insbesondere der Frauenrechte, wie z.B. der Charta der Vereinten Nationen, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, der Internationalen Pakte über bürgerliche und politische Rechte sowie über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, der Konvention zur Unterbindung des Menschenhandels und der Ausnutzung der Prostitution anderer, des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) und des dazugehörigen Fakultativprotokolls sowie des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe,
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