Tolles Urteil!
Ich wurde mit solchen "Vorwürfen" von der KM auch schon "bedacht". Hab nicht bloss Zeugen, sondern ein kleines, nettes Video. Das Video darf, da privat gedreht, aber aus rechtl. Gründen nicht öffentlich abgespielt werden. Sonst hätte ich im Rahmen des "Mutterschutzes" gleich von der eine Anzeige an der Backe. Wenn mich ein Richter von der Strafverfolgung freisprechen würde, dann wär das ja kein Problem.
Zurück zu dem Urteil: Wahnsinn! Endlich erwischt das mal so eine Schlampe, die Männer diffamiert. Hoffentlich macht der Mann die völlig alle, finanziell fertig bis auf die Grundmauern. Leider habe ich nichts darüber gelesen, warum dem "Plappermaul" kein Berufsverbot erteilt wurde. Das ist ja ein Beruf mit Vertrauensstellung und da gehört sowas nicht hin!
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- Schadensersatz aufgrund unberechtigter Verdächtigung wegen Kindesmissbrauchs -
pappa_in_austria,
23.05.2010, 12:52
- Tolles Urteil! - TZone, 23.05.2010, 14:26