Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Betrüger im Dienst der Frauen

Manhood, Thursday, 20.05.2010, 21:37 (vor 5707 Tagen)

Die Sushi-Krieger sind nicht die einzigen edlen weissen Ritter:

Wenn Liebe blind, dumm und kriminell macht

Ein Ex-Manager einer Versicherung hat einer St. Galler Prostituierten Geld geschenkt. Das Geld hatte er allerdings ertrogen.

Das Kantonsgericht St. Gallen hat einen Ex-Direktor einer Versicherung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Er hatte seine Arbeitgeberin um 1,5 Millionen Franken betrogen. Die Prostituierte, die das Geld von ihm erhalten hat, wurde freigesprochen.

Damit hat das Kantonsgericht die Berufung der 26-Jährigen gestützt. Die Prostituierte war von der ersten Instanz wegen gewerbsmässigen Betrugs zu einer bedingten Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt worden.

Warnsignale ignoriert

Es sei aber nicht klar nachgewiesen, dass die Angeschuldigte dem Ex-Direktor eine Liebesbeziehung vorgetäuscht habe, heisst es in der Urteilsbegründung vom Donnerstag. Der heute 39-jährige Angeklagte habe alle Warnsignale, von denen es laut Gericht sehr viele gab, einfach ignoriert und in hohem Masse leichtfertig gehandelt.

Der ehemalige Direktor zweigte 2005 und 2006 rund 1,5 Millionen Franken von der Versicherung ab und gab das Geld der Frau in der Hoffnung, sie schaffe dadurch den Schritt aus der Prostitution. Bevor er von seiner Arbeitgeberin Geld ertrog, hatte er ihr bereits sein gesamtes Privatvermögen vermacht.

Stellung ausgenützt

Das Ausstellen von fiktiven Rechnungen einer PR-Firma, die auf das Call-Girl lauteten, das er geliebt habe, sei einfach gewesen, hatte er vor Gericht gesagt. Immer wieder habe die Frau Geld von ihm gefordert; er sei unter grossem Druck gestanden und die Liebe zu ihr habe ihn «blind, dumm und kriminell> gemacht.

Das Kantonsgericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und sprach den Mann auch hinsichtlich der fiktiven Rechnungen und Mahnungen des Betrugs schuldig. Als hohes Kadermitglied und Leiter einer Abteilung habe er seine besondere Stellung ausgenützt.

Das Kantonsgericht verurteilte den Mann wegen gewerbsmässigen Betrugs und mehrfacher Urkundenfälschung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren mit einer Probezeit von zwei Jahren.

http://www.20min.ch/news/ostschweiz/story/Wenn-Liebe--blind--dumm-und-kriminell--macht-...

Grüsse

Manhood

Was für Dödel

sucher, Thursday, 20.05.2010, 21:43 (vor 5707 Tagen) @ Manhood

Bei solchen Idioten ist es manchmal ganz hilfreich, dass Männer oftmals höhere Strafen für die gleiche Tat kriegen als Frauen.

Betrüger im Dienst der Frauen

Nur so, Thursday, 20.05.2010, 22:08 (vor 5707 Tagen) @ Manhood

Damit hat das Kantonsgericht die Berufung der 26-Jährigen gestützt. Die
Prostituierte war von der ersten Instanz wegen gewerbsmässigen Betrugs zu
einer bedingten Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt worden.

Was war das bloss für ein Richter (1. Instanz)? Der hat wohl bei der Vorlesung "Frauen sind prinzipiell freizusprechen" geschwänzt.

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