Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Beginenhof in Gelsenkirchen II. - Männerrechtler von Diskussion ausgeschlossen!

Andreas082 @, Thursday, 20.05.2010, 16:03 (vor 5707 Tagen) @ Jan Mayen

Ich muss da immer an folgende Tatsache denken.

Während es inzwischen so gar für einen Privatmann in seiner Privatfirma strafbar ist einen Bewerber aufgrund seiner Ethnie oder Geschlecht abzulehnen ist es völlig ok, wenn eine private Organisation mit öffentlichen Geldern finanziert, Wohnräume nur für ein best. Geschlecht anbietet.

Ich meine, wenn ich in meinem kleinen mittelständigen Betrieb einen Sekretär suche, vieleicht weil ich eien eifersüchtige Ehefrau habe, kriege ich bei einem entsprechenden Zeitungsgesuch min einen Antuf von der örtlichen Frauenbeauftragten. Dabei ist der Betriebmein ganz alleiniges Eigentum, und wenn ich eine Pfeife statt einer superpauerwumme nehme und mir damit ins Knie schieße ist das doch mein Problem, das geht den Staat einen feuchten Kehrricht an. Aber dieses Wohnprojekt ist nicht 100% privat, aber dort ist Sexismus plötzlich kein Problem? Ich kapier die Logik dabie einfach nicht.


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