Kindersoldaten
Kinderrechtskonvention
Artikel 1 [Geltung für das Kind; Begriffsbestimmung]
Im Sinne dieses Übereinkommens ist ein Kind jeder Mensch, der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, soweit die Volljährigkeit nach dem auf das Kind anzuwendenden Recht nicht früher eintritt.
Artikel 38 [Schutz bei bewaffneten Konflikten; Einziehung zu den Streitkräften]
...
2.
Die Vertragsstaaten treffen alle durchführbaren Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Personen, die das fünfzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht unmittelbar an Feindseligkeiten teilnehmen.
3.
Die Vertragsstaaten nehmen davon Abstand, Personen, die das fünfzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zu ihren Streitkräften einzuziehen. Werden Personen zu den Streitkräften eingezogen, die zwar das fünfzehnte, nicht aber das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, so bemühen sich die Vertragsstaaten, vorrangig die jeweils ältesten einzuziehen.
Da bin ich aber froh, dass man, nachdem man den Begriff Kind verfälscht hat
("=Person unter 18 Jahren") und den Vertragsstaaten trotzdem noch erlaubt 15jährige "Kinder" zu den Streitkräften einzuziehen, dieses wenigstens nicht vom Geschlecht des "Kindes" abhängig macht.
Denn wenn man nur männliche "Kinder" zum Dienst in den Streitkräften verpflichten dürfte, hätte mich das echt aufgeregt ...