Für das Mütterwohl gibt es Grenzen
Hallo
Bei einem bundesweit bisher einmaligen Polizeieinsatz wird in Dresden ein Kind als Druckmittel für die Abschiebung der Mutter benutzt
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/22/22281/1.html
Eigentlich unerhört für einen Mutterschutzstaat.
Art. 6. Grundgesetz
...
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
Rainer
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