Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Für das Mütterwohl gibt es Grenzen

Rainer ⌂, Tuesday, 02.01.2007, 02:14 (vor 6915 Tagen)

Hallo

Bei einem bundesweit bisher einmaligen Polizeieinsatz wird in Dresden ein Kind als Druckmittel für die Abschiebung der Mutter benutzt

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/22/22281/1.html

Eigentlich unerhört für einen Mutterschutzstaat.

Art. 6. Grundgesetz
...
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

Rainer

--
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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

Das gilt für Väter nicht ?????????? (nT)

Swen, Tuesday, 02.01.2007, 12:44 (vor 6914 Tagen) @ Rainer

Art. 6. Grundgesetz
...
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der
Gemeinschaft.

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