Haft im Frauengefängniss
"Spezielle Mutter-Kind-Plätze gibt es in Sachsen aber nur im Frauengefängnis in Chemnitz und diese Regelung gilt auch nur für weibliche Gefangene. Doch Jan W.s Anwalt argumentiert: "Aber was für Frauen gilt, muss laut Grundgesetz auch für Männer gelten."