Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Thema Zivilcourage. Eingreifen oder Weglaufen?

der_quixote, Absurdistan, Saturday, 15.05.2010, 14:04 (vor 5712 Tagen)

Senderseite Hallo Ü-Wagen

Sendung vom 15.05.2010, 11:05 bis 13:00 Uhr

Lieber nicht? – Sich einmischen

Sendeort 45127 Essen
Porschekanzel

Dominik Brunner bezahlte mit seinem Leben dafür, das er sich am Münchner S-Bahnhof Solln schützend vor vier bedrohte Kinder stellte. – Stefan Piecuch aus Urdenbach rettete durch sein Eingreifen das Leben eines Polizisten und wurde selbst schwer verletzt. Auch wenn er heute noch darunter leidet, bereut er nichts: „Ich würde jederzeit noch einmal so reagieren.“ – Der Dortmunder Jochen P. wird beim Aussteigen aus einem voll besetzten Bus brutal zusammen geschlagen, nachdem er drei Jugendliche aufgefordert hatte, eine Frau in Ruhe zu lassen. Niemand half. Ob er noch einmal einschreitet? „Das weiß ich nicht.“

Zivilcourage wird öffentlich gerne gelobt, es gibt Ehrungen und Auszeichnungen. Sophie Scholl und Graf von Stauffenberg werden als Vorbilder hochgehalten, doch auch wenn es nicht um Widerstand in Diktaturen geht, der Preis, sich einzumischen statt wegzuschauen, scheint oft zu hoch. Wer hilft wem und wann? Und was geschieht, wenn wir alle zu Wegguckern werden? Julitta Münch mit Hallo Ü-Wagen am 15. Mai in Essen.

Redaktion:

Ursula Daalmann
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Ich kann nicht alles Live verfolgen aber gibt es auch zum Download. Link auf der Seite

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Man(n) sollte (s)eine Frau welche schweigt niemals unterbrechen...

Thema Zivilcourage. Eingreifen oder Weglaufen?

der_quixote, Absurdistan, Saturday, 15.05.2010, 14:23 (vor 5712 Tagen) @ der_quixote

Ich würde wahrscheinlich weglaufen, wenn es dann ginge. Bestenfalls Hilfe herbeirufen. Ich würde mir, nach ausreichend Erfahrun mit deutscher Gerichtsbarkeit und trotz Studierens von Beck´schen Kommentaren und reichlich Internetpräsenzen, nicht zutrauen, in einem solchen Moment eine Abwägug des Helferrisikos sowohl was die eigene körperliche Gefährdung angeht, als auch was ich selbst verursachen könnte. Man denke nur der Belästiger/Täter ist chronisch krank und ein Schubsen wie im untenstehenden Fall reicht aus um eine Behinderung vorherzurufen...


Risiko Zivilcourage


Uwe Walther:
"Es war zehn vor eins. Und dann auf einmal explodiert da vorn die Lage, zieht der eine aus und haut die Flasche ihr drüber."

Die Frau bricht schwer verletzt zusammen. Uwe W. ist sofort zur Stelle und hilft dem Opfer. Der Täter will sich aus dem Staub machen. Uwe W. will ihm die Flasche wegnehmen, bevor der Betrunkene weitere Menschen attackieren kann. Es kommt zum Handgemenge. Ein Schubser gibt den anderen, der Täter fällt auf die Gleise und bricht sich den Arm.

Uwe W. wollte helfen, doch das Gericht sieht das ganz anders. Es verurteilt den Helfer. Zu 600 Euro Strafe, wegen gefährlicher Körperverletzung. Wir konfrontieren das Gericht mit der Kritik an dem umstrittenen Urteil. Erklärungsversuche.

Ingrid Kaps, Pressesprecherin Amtsgericht München:
"Ich hab großes Verständnis dafür, dass es eine ganz schwierige Situation ist für jeden Einzelnen, der in eine solche Lage gerät. Aber ich denke, man muss sich immer vor Augen führen, dass Gewalt - ganz gleich, von wem - immer einer Rechtfertigung bedarf. Und das, glaub ich, kann man sich auch für sich selber merken: "Ist jetzt das Maß an Gewalt, das ich ausübe, tatsächlich jetzt noch der Situation angemessen, oder reagiere ich über?"

Aber kann der Helfer in solch einer Stresssituation überhaupt einschätzen, wie viel Gegenwehr gesetzlich erlaubt ist?

Prof. Werner Beulke, Lehrstuhl für Strafrecht, Uni Passau:
"Spontan kann man eben nicht so alles abwägen. Das ist die große Schwierigkeit in diesen Fallgruppen. Und die Richter sind dann zu juristisch. Das liegt an ihrer Ausbildung, an ihrer Mentalität, was sie auch sonst immer machen. Sie sind dann nicht lebensnah genug. Das muss man dann leider ganz ehrlich sagen."

Doch welche Auswirkungen haben solche Streitfälle auf die Bereitschaft auch künftig noch Zivilcourage zu zeigen?

Uni Göttingen. Eine Gruppe um Prof. Schulz-Hardt hat das Phänomen Zivilcourage erstmalig realitätsnah untersucht. Ein Feldversuch mit versteckter Kamera. Das Ergebnis: Erschreckend. Nur fünf Prozent der Untersuchten sind überhaupt bereit, helfend einzugreifen. Das belegen die Filmaufnahmen. Doch was, wenn genau diese wenigen Helfenden dann auch noch verurteilt werden?

Prof. Stefan Schulz-Hardt, Soziologe Uni Göttingen:
"Diese ganzen Urteile mögen juristisch alle völlig einwandfrei sein, aber wir haben ohnehin nur fünf Prozent von Menschen, die jedenfalls in unseren Experimenten, die sich zivilcouragiert verhalten, das heißt, wir haben in der Gesellschaft ohnehin nur relativ wenige Menschen, die Zivilcourage zeigen. Die könnten natürlich auch noch abgeschreckt werden, und dann sind wir vielleicht irgendwann mal bei Null."

Genau dieses Fazit hat auch Christian Walter für sich gezogen.

Christian Walter:
"Wenn man ehrlich ist, kann man nicht sagen, dass sich Zivilcourage lohnt. Es ist auf alle Fälle gesünder und für das weitere Leben besser, wenn man wegsieht."

Doch wegschauen, wenn einer Hilfe braucht: Das wäre eine fatale Entscheidung, die niemals Schule machen darf.

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Hilfe rufen und Weglaufen!

TZone, Saturday, 15.05.2010, 14:50 (vor 5712 Tagen) @ der_quixote

Ich war lange Zeit in einer Spezialeinheit, könnte sicher zufassen, aber ich würde "Hilfe alarmieren" und weglaufen! Für diesen Staat riskier ich doch nicht mein Leben oder die Gesundheit.

Ich spreche da aus Erfahrung, denn ich habe schon mal mit zugefasst. Die Leipziger Amtsrichterin erläuterte mir damals: "Ja, moralisch haben sie Recht, aber juristisch hätten Sie dies nicht tun dürfen!"

Ich kann diesen Satz der Richterin hier nur als Warnung für alle Kuffar (Ungläubigen) hinterlegen. Seid schlau, bevor ihr wisst wieviel Tagessätze es sind!

Thema Zivilcourage. Eingreifen oder Weglaufen?

Garfield, Saturday, 15.05.2010, 14:52 (vor 5712 Tagen) @ der_quixote

Hallo Quixotte!

Der deutsche Staat beansprucht das Gewaltmonopol für sich. Demzufolge ist es auch seine Aufgabe, die Bürger vor Übergriffen zu schützen. Sich selbst zu schützen, erlaubt er ihnen ja nicht.

Wenn man nun pauschal alle Bürger zu Hilfspolizisten ernennen will, um so weiter bei der Polizei sparen zu können, dann muß man allen Bürgern auch konsequenterweise die dafür nötigen Vollmachten geben. Dann muß es eben so sein, daß jemand, der andere angreift und dabei verletzt oder gar getötet wird, dafür allein verantwortlich ist.

Man versucht aber einen Mittelweg: Der Bürger soll zwar einerseits Hilfspolizist sein, und es wird sogar verlangt, ihn dazu noch stärker gesetzlich zu verpflichten. Die dafür nötigen Kompetenzen gibt man ihm aber nicht. Wenn er also einen Straftäter verletzt, landet er selbst als Straftäter vor Gericht. Da stellt der Richter sich dann dumm und will auf einmal nichts mehr davon wissen, daß der Bürger ja zwangsweise Hilfspolizist sein mußte.

So kann das natürlich nicht funktionieren. Der Staat muß sich entscheiden, ob er sein Gewaltmonopol aufrecht erhalten will oder nicht. Will er es aufrecht erhalten, dann muß die Polizei mehr Präsenz zeigen und dafür auch mehr Geld bekommen.

Wenn man den Bürgern, die aus Angst vor den Folgen nicht eingreifen, wenn Andere angegriffen werden, höhere Strafen androht, dann bringt man sie damit nur noch mehr in eine Situation, in der sie in jedem Fall nur verlieren können. Entweder werden sie auch von den Gewalttätern niedergeprügelt und müssen danach allein mit den Folgen klarkommen. Oder aber man stellt sie selbst als Gewalttäter vor Gericht. Womöglich geschieht sogar noch beides. Daraus gibt es dann nur noch einen Ausweg: Wegsehen und so schnell wie möglich zu verschwinden, und zwar ohne die Polizei zu rufen. Denn sobald man das tut, läuft man ja noch mehr Gefahr, wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt zu werden.

Freundliche Grüße
von Garfield

Hilfe rufen und Weglaufen!

der_quixote, Absurdistan, Saturday, 15.05.2010, 15:14 (vor 5712 Tagen) @ TZone

Ich bin selbst mal während meiner BW Zeit in eine unangenehme Situation geraten.
Damals , nicht gerade schmächtig, sass ich im IC von HH nach Dtmd. Es war kalt und ich hatte Devotionalien meines favorisierten Clubs in Form von Bommelmütze und Schal angezogen. Anhänger eines anderen Vereines, welch sich soeben in HH eine sog. Klatsche eingefangen hatten und ebenfalls unterwegs Richtung Ruhrgebiet, kamen ziemlich ange -säuselt und -säuert in das Abteil wo ich alleine sass.
Hupps!
´Türlich fingen die an zu pöbeln und ich machte mir zur Aufgabe, falls die auf mich losgingen, "möglichst viele mitzunehmen" wohin das auch immer gewesen sein mag. Halt so junge Männer Pathos...
Netterweise klärte sich die Situation, als jene ominösen Grünen Männer mit Hunden aufttauchten welche ansonsten jeder Wehrpflichtige nicht unbedingt mag , in solcher Situation dann aber doch herbeiwünscht.

Heute würde ich angesäuselte Fussballanhänger, auch des eigenen Clubs, im Traum nicht irgendwo mit hinnehmen wollen. Eher die Notbremse ziehen und versuchen den Waggon zu verlassen.

Frank

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Zivilcourage wenn der Mann Opfer staatlicher Gewalt wird?

6789012, Saturday, 15.05.2010, 15:25 (vor 5712 Tagen) @ der_quixote

Was ist, wenn ein Mann ohne jede Beweise und nur aufgrund von Behauptungen durch die Frau, von der Polizei der Wohnung verwiesen wird? Ist das nicht auch Gewalt? Gewalt, begangen an einem Unschuldigen (denn unschuldig ist jeder Mensch bis ihm eine Schuld nachgewiesen wurde), auch wenn der Staat Gewalt ausübt ist das nicht ok. In dem Fall muß nach meinem Rechtsempfinden dem Opfer (in dem Fall dem Mann) geholfen werden.

Zustimmung

Krischan 02, Saturday, 15.05.2010, 15:36 (vor 5712 Tagen) @ Garfield

So ist es. Volle Zustimmung.

Thema Zivilcourage. Eingreifen oder Weglaufen?

Rainer ⌂, Saturday, 15.05.2010, 15:37 (vor 5712 Tagen) @ der_quixote

Prof. Werner Beulke, Lehrstuhl für Strafrecht, Uni Passau:
"Spontan kann man eben nicht so alles abwägen. Das ist die große
Schwierigkeit in diesen Fallgruppen. Und die Richter sind dann zu
juristisch. Das liegt an ihrer Ausbildung, an ihrer Mentalität, was sie
auch sonst immer machen. Sie sind dann nicht lebensnah genug. Das muss man
dann leider ganz ehrlich sagen."

Was für eine faule Ausrede. Richter sind durch ihre Stellung prinzipiell lebensfremd. Wegen ihrer berufsmäßigen Nähe zu staatlichen Einrichtungen sind "gesetzesgebundene Juristen" in jedem System "Systemfunktionäre". Gerade deshalb werden sie von diesem System auch besonders geschützt, so weit sie der momentanen Ideologie folgen.

BEISPIEL:
"Nach der Veröffentlichung belastender Dokumente durch die DDR, Polen und die Tschechoslowakei kam es zu einer großen Anzahl von Anzeigen gegen Richter wegen Todesurteilen aus der NS-Zeit. Strafverfahren wurden pflichtgemäß eingeleitet und eingestellt. Selbst wenn das Todesurteil als Unrecht angesehen wurde, konnte den beteiligten Richtern daraus kein strafrechtlicher Vorwurf gemacht werden. Dieses überraschende und erschreckende Resultat folgte aus der Interpretation der Strafvorschrift Rechtsbeugung i. S. v. § 336 StGB durch die bundesdeutsche Justiz in den fünfziger Jahren. Da die Norm vor allem die Entscheidungsfreiheit des Richters schütze, mache sich ein Richter wegen eines Fehlurteils nur dann strafbar, wenn er mit direkten Vorsatz das Gesetz gebrochen habe.

Die angeklagten Richter konnten also behaupten, sie hätten ihr Urteil für Rechtens gehalten, um jeder Strafverfolgung zu entgehen ... 1956 behandelte der BGH SS-Standgerichte als ordnungsmäßiges Gericht, und das Urteil als dem damaligen Recht entsprechend ... Kein Richter oder Staatsanwalt wurde in der BRD wegen tausendfachen Justizverbrechen im Dritten Reich verurteilt."

aus: "Die Justiz im Dritten Reich" von Peter Müller-Engelmann, in: "Rechtspflegerstudien", 2004, Heft 3, S. 81

Rainer

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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

Zivilcourage wenn der Mann Opfer staatlicher Gewalt wird?

Krischan 02, Saturday, 15.05.2010, 15:39 (vor 5712 Tagen) @ 6789012

Was ist, wenn ein Mann ohne jede Beweise und nur aufgrund von Behauptungen
durch die Frau, von der Polizei der Wohnung verwiesen wird? Ist das nicht
auch Gewalt? Gewalt, begangen an einem Unschuldigen (denn unschuldig ist
jeder Mensch bis ihm eine Schuld nachgewiesen wurde), auch wenn der Staat
Gewalt ausübt ist das nicht ok. In dem Fall muß nach meinem
Rechtsempfinden dem Opfer (in dem Fall dem Mann) geholfen werden.

Soll das etwa heißen, du unterstellst Frauen die Fähigkeit zu lügen? Die Aussage der Frau ist der Beweis, daß sie Recht hat.

Weglaufen !!! .... Die Killer von Dominik Brunner bekamen Bewährung.... ^ ^ (nT)

Swen, Saturday, 15.05.2010, 15:46 (vor 5712 Tagen) @ der_quixote

- kein Text -

Melde dich mal! Du bist nicht allein!

TLG @, Saturday, 15.05.2010, 15:51 (vor 5712 Tagen) @ 6789012

Das ist in dem Staat normal! Als Mann muss man(n) sich da nicht wundern!
Wir müssen uns bloß sammeln und flächendeckend auf diesen Mißbrauch aufmerksam machen. Das dies so kommen wird, haben viel prognostiziert, aber die Anhänger des lila-Staates und die feministische Szene wiegeln logischerweise ab, es wäre alles nicht so.

Ich wehre mich:

www.opfer-gewaltschutzgesetz.de.vu
www.vaeterentsorgung.de.vu

Also melde dich mal!

Abstand halten.

vt, Saturday, 15.05.2010, 15:52 (vor 5712 Tagen) @ der_quixote

und dann erstmal mit Ruflauten versuchen. Wenn Frauen sich kloppen: Kleingeld nehmen und dazuwischenwerfen. Die Schlägerei endet sofort, sie picken nach den Münzen wie Hühner nach dem Korn.

Dann sollte man diesen Beweis aber ......

TZone, Saturday, 15.05.2010, 16:06 (vor 5712 Tagen) @ Krischan 02

... auch als offizielles Rechtsmittel zulassen. Sicher ist, das funktioniert auch so. Ich kann´s nur bestätigen!

Soll das etwa heißen, du unterstellst Frauen die Fähigkeit zu lügen? Die
Aussage der Frau ist der Beweis, daß sie Recht hat.

Thema Zivilcourage. Eingreifen oder Weglaufen?

T @, Saturday, 15.05.2010, 16:35 (vor 5712 Tagen) @ der_quixote

So schaut's selbst ohne zu erwartende Gegenwehr aus.

Auch das wird ja nicht mdeial Thematisiert.

Das Bundesverdienstkreuz wird nur posthum verliehen...

blackjack, Saturday, 15.05.2010, 16:42 (vor 5712 Tagen) @ der_quixote

...denn es ist nur bei gewaltlosem (=angemessenem) Vorgehen angebracht.

Das interessiert die Täter aber wenig. Die warten doch nur auf so ein "Opfer", das sich nicht wehrt.

Hätte Dominik Brunner einen Jugendlichen bei seiner Notwehr verletzt oder getötet, so hätte er sicher nicht das Bundesverdienstkreuz erreicht, sondern einen Prozess wegen gewährlicher Körperverletzung erhalten. Mehrjährige Gefängnisstrafe inbegriffen.

Das ist ja das perfide an dem System. Der Notwehrparagraph bzw. der Nothilfeparagraph ist de facto abgeschafft.

Underdog-D, Chaotenjustiz, Gesetzesgebung, Nullinger-Politiker, Pseudo-Demokratie...

Michi @, Saturday, 15.05.2010, 17:08 (vor 5712 Tagen) @ der_quixote

..zwingen im Fall im Grunde zur Ignoranz und Passsivität. Äusserst bedauerlich aber begründet. Dafür liegt in Underdog-D viel zu viel im Argen. Bestes Beispiel ist die teilweise völlige Unterversorgung betroffener und geschädigter BW-Angehöriger aus Kriegseinsätzen.

FYM D

Michi
Excalibur
GWG - Jäger

Thema Zivilcourage. Eingreifen oder Weglaufen?

der_quixote, Absurdistan, Saturday, 15.05.2010, 23:35 (vor 5712 Tagen) @ Rainer

Prof. Werner Beulke, Lehrstuhl für Strafrecht, Uni Passau:
"Spontan kann man eben nicht so alles abwägen. Das ist die große
Schwierigkeit in diesen Fallgruppen. Und die Richter sind dann zu
juristisch. Das liegt an ihrer Ausbildung, an ihrer Mentalität, was sie
auch sonst immer machen. Sie sind dann nicht lebensnah genug. Das muss

man

dann leider ganz ehrlich sagen."


Was für eine faule Ausrede. Richter sind durch ihre Stellung prinzipiell
lebensfremd. Wegen ihrer berufsmäßigen Nähe zu staatlichen Einrichtungen
sind "gesetzesgebundene Juristen" in jedem System "Systemfunktionäre".
Gerade deshalb werden sie von diesem System auch besonders geschützt, so
weit sie der momentanen Ideologie folgen.

BEISPIEL:
"Nach der Veröffentlichung belastender Dokumente durch die DDR, Polen
und die Tschechoslowakei kam es zu einer großen Anzahl von Anzeigen gegen
Richter wegen Todesurteilen aus der NS-Zeit. Strafverfahren wurden
pflichtgemäß eingeleitet und eingestellt. Selbst wenn das Todesurteil als
Unrecht angesehen wurde, konnte den beteiligten Richtern daraus kein
strafrechtlicher Vorwurf gemacht werden. Dieses überraschende und
erschreckende Resultat folgte aus der Interpretation der Strafvorschrift
Rechtsbeugung i. S. v. § 336 StGB durch die bundesdeutsche Justiz in den
fünfziger Jahren. Da die Norm vor allem die Entscheidungsfreiheit des
Richters schütze, mache sich ein Richter wegen eines Fehlurteils nur dann
strafbar, wenn er mit direkten Vorsatz das Gesetz gebrochen habe.

Die angeklagten Richter konnten also behaupten, sie hätten ihr Urteil für
Rechtens gehalten, um jeder Strafverfolgung zu entgehen ... 1956 behandelte
der BGH SS-Standgerichte als ordnungsmäßiges Gericht, und das Urteil als
dem damaligen Recht entsprechend ... Kein Richter oder Staatsanwalt wurde
in der BRD wegen tausendfachen Justizverbrechen im Dritten Reich
verurteilt."

aus: "Die Justiz im Dritten Reich" von Peter Müller-Engelmann, in:
"Rechtspflegerstudien", 2004, Heft 3, S. 81

Rainer


Danke für den NS Verweis was Richtersein betrifft..
Den Beitrag würde ich als richtig ganz stehen lassen-

War mir nicht abhold, wollte ich aber, fälschlicherweise, vermeiden.
Die Deutschen Richter und die verdrängte Zeit zu erwähnen..

Frank

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Man(n) sollte (s)eine Frau welche schweigt niemals unterbrechen...

Zivilcourage wenn der Mann Opfer staatlicher Gewalt wird?

der_quixote, Absurdistan, Saturday, 15.05.2010, 23:44 (vor 5712 Tagen) @ 6789012

Was ist, wenn ein Mann ohne jede Beweise und nur aufgrund von Behauptungen
durch die Frau, von der Polizei der Wohnung verwiesen wird? Ist das nicht
auch Gewalt? Gewalt, begangen an einem Unschuldigen (denn unschuldig ist
jeder Mensch bis ihm eine Schuld nachgewiesen wurde), auch wenn der Staat
Gewalt ausübt ist das nicht ok. In dem Fall muß nach meinem Rechtsempfinden
dem Opfer (in dem Fall dem Mann) geholfen werden.


Erst Mal das GewSchG studieren, und in der Folge, was da gegen den Mann abgeht..

Da kannst Du sogar nachweisem können ohne Schuld zu sein.

Bist es aber trotzdem, weil es ist so vorgesehen.

http://anonym.to/?http://http://de.wikipedia.org/wiki/Gewaltschutzgesetz

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Das Bundesverdienstkreuz wird nur posthum verliehen...

der_quixote, Absurdistan, Saturday, 15.05.2010, 23:56 (vor 5712 Tagen) @ blackjack

Der Notwehrparagraph bzw. der
Nothilfeparagraph ist de facto abgeschafft.

In einer Femokratie kann das Beschützerprinzip nicht mehr gelten.

Der GesetzgeberINN hat lediglich verpasst potentielle Helfer zu warnen ehemaligen Prinzipien zu folgen.

Es müsste korrekt jedem Bürger mitgeteilt werden : "Unterlassen sie jedwede Form oder Versuch der Hilfeleistung bei in Notsituatonen befindlichen Personen. Die StäätINN ist ausreichnend gewappnet um sofortige Hülfe zu leisten. Ansonsten zumindest ihnen bei der Suche nach dem Friedhof Ihrer Wahl bzw. des Opfers behülflich zu sein.

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Thema Zivilcourage. Eingreifen oder Weglaufen?

Rainer ⌂, Sunday, 16.05.2010, 03:26 (vor 5712 Tagen) @ der_quixote

Danke für den NS Verweis was Richtersein betrifft..
Den Beitrag würde ich als richtig ganz stehen lassen-

Wenn du Mut hast, kannst du noch mehr über deutsche Richter lesen.

Vor 40 Jahren, am 30. Juni 1967, stellte die Oberstaatsanwaltschaft Hamburg das Verfahren gegen den SS-Obersturmführer Arnold Strippel aus Mangel an Beweisen ein. Strippel hatte am 20. April 1944 das Kommando in der zum KZ umfunktioniert Hamburger Schule am Bullenhuser Damm, als dort 20 jüdische Kinder zwischen fünf und fünfzehn Jahre aus dem KZ Neuengamme zur Ermordung eingeliefert wurden. Sie waren gräßlichen medizinischen Experimenten ausgesetzt gewesen. Nun sollten angesichts der heranrückenden alliierten Truppen die Spuren des Verbrechens verwischt werden. Mit Morphium wurden die Kinder >ruhiggestellt« und dann im Keller der Schule an den Rohren im Heizungsraum aufgehängt. Ermordet wurden zugleich sechs sowjetische Kriegsgefangene und die Pfleger, zwei französische Professoren und zwei Holländer.

Die Einstellung des Verfahrens gegen Strippel vom Juni 1967 ist von Staatsanwalt Dr. Münzberg unterzeichnet. Ja, es war Mord, räumt Münzberg ein, die Tat war >heimtückisch« und erfolgte >aus niedrigen Beweggründen«. Aber >grausam« war sie nicht. Denn: >Die Ermittlungen haben nicht mit der erforderlichen Sicherheit ergeben, daß sich die Kinder über Gebühr lange quälen mußten, bevor sie starben. Im Gegenteil sprich manches dafür, daß sämtliche Kinder gleich nach Empfang der ersten Spritze das Bewußtsein verloren und aus diesem Grunde alles weitere, was mit ihnen geschah, nicht wahrgenommen haben. Ihnen ist also über die Vernichtung ihres Lebens hinaus kein weiteres Übel zugefügt worden, sie hatten insbesondere nicht besonders lange seelisch oder körperlich zu leiden.«

Ähnlich menschenfreundlich verhielten sich laut Münzberg Strippel und Kumpane bei der anschließenden Ermordung der Pfleger. Die >angewendete Erhängungsmethode, ihnen die Beine vom Boden wegzuziehen, hat ihnen, so ungewöhnlich das ist, keine über die Vernichtung des Lebens hinausgehende Qualen bereitet und ist auch aus sonstigen Gründen nicht unmenschlich gewesen.« Und die sechs Russen? Bei denen habe es sich möglicherweise >um rechtmäßig zum Tode Verurteilte gehandelt«. In diesem Fall hätten die SS-Leute >nicht rechtswidrig gehandelt«.

Die Objektivität gebietet, auch das Positive zu registrieren: Arnold Strippel, auch wegen besonderer Grausamkeit in Buchenwald verurteilt, erhielt am 21. Februar 1972 auf Beschluß des Landgerichts Frankfurt am Main eine Haftentschädigung in Höhe von 121.477,92 DM. Staatsanwalt Münzberg fand nach dem Anschluß des Unrechtsstaates DDR an die freiheitlich-demokratische Grundordnung der BRD Weiterverwendung zum Aufbau einer >rechtsstaatlichen« Justiz im neuen Bundesland Mecklenburg-Vorpommern.

Sollten wir die Richter des OLG München zur Beförderung in den US-amerikanischen Justizdienst (Irak oder Guantanamo) vorschlagen?
Aber grausam war der Mord nicht ...

Rainer

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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

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