Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Beschädigtenrente ??

Sachse, Friday, 14.05.2010, 12:34 (vor 5712 Tagen)

Nun halte ich Stalkink für eine fiese Sache, wenn es denn Stalkin ist.

Aber, dass jetzt die Allgemeinheit den "Stalkinopfern" eine Rente zahlt ??

(Wobei, mir fehlt die Darstellung, was die Frau ihm angetan hat? Kinder entzogen ?? Ruiniert?? Psychisch krank war er offensichtlich nicht, sonst wäre er nicht im Knast...)

Das halte ich für falsch. Mal sehen, wieviele Opfer sich jetzt freuen und eine Rente einklagen.....
schau


Beschädigtenrente für Opfer eines Stalkers anerkannt

Massive Nachstellungen eines sog. “Stalkers” können auch dann als “tätlicher Angriff” zu werten sein, wenn es zwischen dem Stalker und seinem Opfer nur zu geringfügigen oder gar keinen körperlichen Berührungen kommt. Mit dieser Begründung hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen kürzlich einer Frau einen Anspruch auf eine Beschädigtenrente zugesprochen, die über fast zwei Jahre nahezu pausenlosen Belästigungen eines Stalkers ausgesetzt war und daran schwer psychisch erkrankte.

Die Frau war gegen ihren Willen nahezu täglich unzähligen Telefonanrufen, SMS, Postkarten, Paketsendungen etc. ausgesetzt. Der Stalker alarmierte unter ihrem Namen wiederholt u. a. die Polizei, die Feuerwehr und Rettungsdienste, beauftragte ein Bestattungsunternehmen sowie diverse Pizza-Dienste und bestellte Versandhausartikel. Daneben lauerte er ihr vor der Wohnung und bei der Arbeit auf, verfolgte sie auf der Straße, bedrohte sie und ihre Kinder sowie Arbeitskollegen. Der Stalker wurde wegen der Übergriffe mehrfach bestraft und verbüßte schließlich eine mehrmonatige Freiheitsstrafe.

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