Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Schuldprinzip

Telefonmann, Wednesday, 27.12.2006, 14:55 (vor 6920 Tagen) @ hquer

Im heutigen Scheidungsrecht muss der Mann immer zahlen, wenn die Frau kein
ausreichendes Einkommen hat.

Durch das gesamte deutsche Privatrecht zieht sich der Grundsatz von Treu und Glauben wie ein roter Faden. Der Grundsatz von Treu und Glauben ist einer der Leitgedanken des deutschen Privatrechts. Lediglich im Familienrecht gilt er nicht, weil er vom Zerrüttungsgrundsatz unterwandert und auf diese Weise außer Kraft gesetzt wird.

Einerseits mag es wohl tatsächlich Fälle geben, in denen ein Schuldiger nicht ausgemacht werden kann, wenn eine Ehe zerbricht. Andererseits ist es vollkommen unbegreiflich, schuldhaftes Verhalten ganz bewußt nicht zu sanktionieren, wenn doch ein solches Verhalten stattgefunden hat. (Beispielhaft sei in diesem Zusammenhang ein Urteil des OLG Frankfurt genannt.)Daher ist die geltende Rechtslage nicht nur ein rechtssystematischer Bruch im deutschen Privatrecht, sondern schlichtweg ein unhaltbarer Rechtszustand, aus dem Gefahren erwachsen, über die jeder Mann Bescheid wissen muß.


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