Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Schuldprinzip

hquer, Tuesday, 26.12.2006, 15:37 (vor 6921 Tagen)

Als besondere Leistung des neuen Scheidungsrechts wird allgemein hervorgehoben, dass das "Schuldprinzip" abgeschafft wurde. Nach dem alten Scheidungsrecht erhielt die Frau, wenn sie schuldig geschieden wurde, beispielsweise keinen Unterhalt, wurde der Mann schuldig geschieden, so musste er wie heute Unterhalt zahlen.

Im heutigen Scheidungsrecht muss der Mann immer zahlen, wenn die Frau kein ausreichendes Einkommen hat. In Wirklichkeit ist das Schuldprinzip also nicht abgeschafft, sondern der Mann ist per Gesetz immer der Schuldige = der Zahlende (Männer sind Schweine).

Das ist in etwa so, als ob man im Strafrecht das Schuldprinzip abschaffen würde, Verdächtige aber dann ohne expliziten Schuldspruch ins Gefängnis werfen würde - ein Fortschritt?

Männer lassen sich von einem Prozess in den nächsten treiben, ohne Aussicht auf nennenswerten Erfolg, bis ihr letzter Thaler verbraten ist uns sie bie der Sozialhilfe landen. Erst dann merken sie, dass man an einem Pokertisch nicht gewinnen kann, an dem alle Gegenspieler, ausser sie selber natürlich, gezinkte Karten haben und der Spielverlauf von vornherein feststeht.

hquer

Schuldprinzip

Telefonmann, Wednesday, 27.12.2006, 14:55 (vor 6920 Tagen) @ hquer

Im heutigen Scheidungsrecht muss der Mann immer zahlen, wenn die Frau kein
ausreichendes Einkommen hat.

Durch das gesamte deutsche Privatrecht zieht sich der Grundsatz von Treu und Glauben wie ein roter Faden. Der Grundsatz von Treu und Glauben ist einer der Leitgedanken des deutschen Privatrechts. Lediglich im Familienrecht gilt er nicht, weil er vom Zerrüttungsgrundsatz unterwandert und auf diese Weise außer Kraft gesetzt wird.

Einerseits mag es wohl tatsächlich Fälle geben, in denen ein Schuldiger nicht ausgemacht werden kann, wenn eine Ehe zerbricht. Andererseits ist es vollkommen unbegreiflich, schuldhaftes Verhalten ganz bewußt nicht zu sanktionieren, wenn doch ein solches Verhalten stattgefunden hat. (Beispielhaft sei in diesem Zusammenhang ein Urteil des OLG Frankfurt genannt.)Daher ist die geltende Rechtslage nicht nur ein rechtssystematischer Bruch im deutschen Privatrecht, sondern schlichtweg ein unhaltbarer Rechtszustand, aus dem Gefahren erwachsen, über die jeder Mann Bescheid wissen muß.

Schuldprinzip

Nikios, Thursday, 28.12.2006, 11:48 (vor 6919 Tagen) @ hquer

Das ist in etwa so, als ob man im Strafrecht das Schuldprinzip abschaffen
würde, Verdächtige aber dann ohne expliziten Schuldspruch ins Gefängnis
werfen würde - ein Fortschritt?

JA, eindeutig, im Land des Radikalfeminismus!

Nikos

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