Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Samenraub von totem Mann!

Wolfgang A. Gogolin ⌂, Hamburg, Friday, 07.05.2010, 15:56 (vor 5719 Tagen) @ phaidros52

... Eine verheiratete
Frau (deren Mann nun tot ist) will (wohl in Abstimmung mit dem Mann) ein
gemeinsames Kind und muss dazu vor Gericht ziehen, während die Lizenz zum
Abtreiben am Kaugummiautomaten gezogen werden kann.

Interessant finde ich den Aspekt, dass eine Abtreibung als einsame weibliche Entscheidung ohne Zustimmung des Vaters erfolgen kann - immerhin ist geht es auch um sein Kind.
Nun kann man die Meinung vertreten, der Bauch gehöre nun einmal der Frau und unterliege allein ihrer Verantwortung. Das müsste aber auch im Fall einer Geburt gegen den Willen des Vaters gelten, der soll dann aber plötzlich - obschon er nicht entscheiden durfte - für 'sein' Kind zahlen.

Viele Grüße
Wolfgang


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