Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Samenraub von totem Mann!

TMerten, Friday, 07.05.2010, 15:12 (vor 5719 Tagen)

Frau darf von totem Mann schwanger werden
Eine junge Witwe aus Neubrandenburg darf von ihrem toten Mann schwanger werden. Das Oberlandesgericht (OLG) Rostock entschied heute, dass sie nach dem Tod des Mannes Anspruch auf die künstlich befruchteten Eizellen des Paares hat.

http://www.arcor.de/content/aktuell/news_panorama/79254386,1,artikel,Frau%2Bdarf%2Bvon%2Btotem%2BMann%2Bschwanger%2Bw...


Irgendwie mutet das grotesk an. Mag sein, dass es dafür vielleicht, auch seitens der Frau, handfeste Argumente gibt, aber auf den ersten Blick: "Hier setzt sich eine Frau durch und erzwingt ein Kind!" Wer letztendlich dafür Unterhalt zahlen darf, dass wäre mal noch interessant.

Samenraub von totem Mann!

Wolfgang A. Gogolin ⌂, Hamburg, Friday, 07.05.2010, 15:21 (vor 5719 Tagen) @ TMerten

Irgendwie mutet das grotesk an. Mag sein, dass es dafür vielleicht, auch
seitens der Frau, handfeste Argumente gibt, aber auf den ersten Blick:
"Hier setzt sich eine Frau durch und erzwingt ein Kind!" Wer letztendlich
dafür Unterhalt zahlen darf, dass wäre mal noch interessant.

Es gehört ja heutzutage zum guten Ton, dass Kinder ohne Väter aufwachsen. Hauptsache, Frau kann sich total frei ausleben und intensiv verwirklichen, auf wessen Kosten auch immer. Das nennt sich dann 'emotionale Intelligenz' und ist gewiß ein starker Beleg für umfassende weibliche Überlegenheit.
Und wer letztendlich dafür Unterhalt zahlt, ist einer modernen, selbstbestimmten und frechen Frau sowas von egal! Denn in ihrem Leben kommt es nur auf 3 Dinge an: Ich! Ich! Ich!

Viele Grüße
Wolfgang

Wenn Frau sich´s leisten kann

der_quixote, Absurdistan, Friday, 07.05.2010, 15:26 (vor 5719 Tagen) @ TMerten

Eine interessante Frage, wer denn für den Kindesunterhalt aufkommt.
Die Eltern es Toten, oder UHV, also wir alle ?

--
Man(n) sollte (s)eine Frau welche schweigt niemals unterbrechen...

Samenraub von totem Mann!

phaidros52, Malta, Friday, 07.05.2010, 15:34 (vor 5719 Tagen) @ TMerten

Frau darf von totem Mann schwanger werden
Eine junge Witwe aus Neubrandenburg darf von ihrem toten Mann schwanger
werden. Das Oberlandesgericht (OLG) Rostock entschied heute, dass sie nach
dem Tod des Mannes Anspruch auf die künstlich befruchteten Eizellen des
Paares hat.

http://www.arcor.de/content/aktuell/news_panorama/79254386,1,artikel,Frau%2Bdarf%2Bvon%2Btotem%2BMann%2Bschwanger%2Bw...

Mich schockiert eher der gesellschaftliche Aspekt daran: Eine verheiratete Frau (deren Mann nun tot ist) will (wohl in Abstimmung mit dem Mann) ein gemeinsames Kind und muss dazu vor Gericht ziehen, während die Lizenz zum Abtreiben am Kaugummiautomaten gezogen werden kann.

Ph.

--
Belinda was mine 'til the time that I found her
Holdin' Jim
And lovin' him
Then Sue came along, loved me strong, that's what I thought
Me and Sue,
But that died, too.

I stay what I am
A solitary man

Samenraub von totem Mann!

Müller, Friday, 07.05.2010, 15:42 (vor 5719 Tagen) @ phaidros52

Recht hast du.

Samenraub von totem Mann!

Wolfgang A. Gogolin ⌂, Hamburg, Friday, 07.05.2010, 15:56 (vor 5719 Tagen) @ phaidros52

... Eine verheiratete
Frau (deren Mann nun tot ist) will (wohl in Abstimmung mit dem Mann) ein
gemeinsames Kind und muss dazu vor Gericht ziehen, während die Lizenz zum
Abtreiben am Kaugummiautomaten gezogen werden kann.

Interessant finde ich den Aspekt, dass eine Abtreibung als einsame weibliche Entscheidung ohne Zustimmung des Vaters erfolgen kann - immerhin ist geht es auch um sein Kind.
Nun kann man die Meinung vertreten, der Bauch gehöre nun einmal der Frau und unterliege allein ihrer Verantwortung. Das müsste aber auch im Fall einer Geburt gegen den Willen des Vaters gelten, der soll dann aber plötzlich - obschon er nicht entscheiden durfte - für 'sein' Kind zahlen.

Viele Grüße
Wolfgang

Samenraub von totem Mann!

Adam, Friday, 07.05.2010, 16:52 (vor 5719 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin

Nun kann man die Meinung vertreten, der Bauch gehöre nun einmal der Frau
und unterliege allein ihrer Verantwortung.

Nein, diese Meinung kann man nicht vertreten. Ein Kind ist kein Bauch, sondern allenfalls dessen Inhalt. Auch der Inhalt von Einkaufstaschen z.B. muß nicht, bloß weil er sich darin befindet, auch den Besitzerinnen der Taschen gehören. Dies zu behaupten wäre feministische (also gar keine) Logik.

Das wär ja was: man geht zum Aldi, läd sich die Taschen voll, und wenn man am Ende vom Hausdetektiv belangt werden soll, sagt man einfach: Meine Tasche gehört mir.

Adam

Samenraub von totem Mann!

Wolfgang A. Gogolin ⌂, Hamburg, Friday, 07.05.2010, 16:58 (vor 5719 Tagen) @ Adam

Das wär ja was: man geht zum Aldi, läd sich die Taschen voll, und wenn man
am Ende vom Hausdetektiv belangt werden soll, sagt man einfach: Meine
Tasche gehört mir.

Nun ist ein Bauch keine Alditüte, und was sich darin befindet, wurde nicht gestohlen und gehört auch keinem Aldimann.
Kurz: Warum sollte jemand anderes als der, dem der Bauch gehört, mehr Rechte daran haben?

Viele Grüße
Wolfgang

Samenraub von totem Mann!

Mirko, Friday, 07.05.2010, 20:23 (vor 5719 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin


Nun ist ein Bauch keine Alditüte,

Die Regel gilt aber genauso: Wenn ich zu einem Juwelier gehe und dort einen Ring verschlucke kann ich noch so sehr "mein Bauch" skandieren, es werden (gewaltsame) Maßnahmen getroffen, um wieder an den Ring zu kommen.

--
Wer gegen Monster kämpft, muss achtgeben, nicht selbst zum Monster zu werden - Nietzsche

Samenraub von totem Mann!

Adam, Saturday, 08.05.2010, 14:24 (vor 5718 Tagen) @ Mirko


Nun ist ein Bauch keine Alditüte,


Die Regel gilt aber genauso: Wenn ich zu einem Juwelier gehe und dort
einen Ring verschlucke kann ich noch so sehr "mein Bauch" skandieren, es
werden (gewaltsame) Maßnahmen getroffen, um wieder an den Ring zu kommen.

Richtig. Man kann Beispiele auch absichtlich mißverstehen. Bäuche mögen Frauen gehören, es gibt keinen Automatismus, der solchen Besitz auf deren Inhalte erweiterte. So ist das nun mal. Das Bauchargument ist deswegen hohl und nicht schlüssig.

Adam

Samenraub von totem Mann!

Wolfgang A. Gogolin ⌂, Hamburg, Saturday, 08.05.2010, 16:53 (vor 5718 Tagen) @ Adam

Richtig. Man kann Beispiele auch absichtlich mißverstehen. Bäuche mögen
Frauen gehören, es gibt keinen Automatismus, der solchen Besitz auf deren
Inhalte erweiterte. So ist das nun mal. Das Bauchargument ist deswegen hohl
und nicht schlüssig.

Wie ist das denn mit einer Banane, die sich im Bauch befindet - auch kein automatischer Besitz? ;-)

Aber Butter bei die Fische:
Wenn der Bauch samt Inhalt nicht der Frau gehören soll - wem denn dann? Und wer soll aufgrund welcher Gründe Verfügungsgewalt darüber haben?

Viele Grüße
Wolfgang

Wie, Unterhalt? Die Frau gründet direkt nach der Geburt ein Unternehmen (kt)

vt, Friday, 07.05.2010, 17:28 (vor 5719 Tagen) @ TMerten

- kein Text -

Voll im Trend: Die AE-Familie! Männer? Wozu?

TZone, Friday, 07.05.2010, 18:10 (vor 5719 Tagen) @ TMerten

Das ist der Beweis: Männer braucht man nur für Unterhalt und zur Förderung der femininen Faulheit. Kurz, knapp und die Wahrheit!

Perversion der Moderne: Samen von totem Mann!

Narrowitsch, Berlin, Friday, 07.05.2010, 22:54 (vor 5719 Tagen) @ TMerten

Frau darf von totem Mann schwanger werden


Irgendwie mutet das grotesk an.

Grotesk? Ich meine es hört sich nach Abartigkeit an.

Mag sein, dass es dafür vielleicht, auch
seitens der Frau, handfeste Argumente gibt, aber auf den ersten Blick:
"Hier setzt sich eine Frau durch und erzwingt ein Kind!" Wer letztendlich
dafür Unterhalt zahlen darf, dass wäre mal noch interessant.

Mag sein, dass es menschlich nachvollziehbare Gründe für eine Frau gibt, ein Kind ihres verstorbenen Mannes auszutragen.

Menschlich verständlich wäre es natürlich auch, einer Frau, die nach Fertigstellung eines ehelichen Eigenheims selbiges mit neuem Lover bezieht, den sie während der Bauzeit lieben lernte. Nach Vernachlässigung vom Gatten, der sich jahrelang auf dem Bau rar machte statt sich um weibliche Bedürfnisse nach Nähe zu scheren, steht der guten Frau doch wohl nach eingehender geschlechtergerechten Beurteilung Verständnis von ihrem EX-Mann und Gesellschaft und Justiz für den Partnertausch zu, oder was?
Dass die Folge für den einstigen Bauherren Wegweisung, Unterhalt und sukzessiver Entzug seines geschaffenen Eigentums bedeutet, muss - laut manipulierter öffentlicher Meinung - als bedauerlicher Kollateralschaden im Wirrwarr weiblicher Selbstbestimmung hingenommen werden. Sie, die weibliche Selbstbestimmung, ist nämlich oberstes Gebot allen gesellschaftlichen Handelns in BudelRepuplik Deutschland. Was auch erklärt, dass vom Vorrat an Nachvollziehbarkeit und Verständnis für zahlungsunwillige Männer, die ihren untreuen Gattinnnen das Fell gerben wünschen könnten, nichts mehr übrig bleibt.

Also: mit Nachvollziehbarkeit und Einfühlungskompetenz kommen wir in gschlechterpolitischen Diskursen nicht sehr weit. In Debatten um existenziell Menschliches auch nicht. Aber das ist uns - zumindest in diesem Forum- nicht ganz neu.

Offengestanden, verstehe ich auch Eure Reaktionen nicht, die - in diesem Zusammenhang - läppische Unterhaltsfrage ins Spiel bringen.

Was uns hier ein Gericht vorführt, besitzt eine ganz andere Dimension.Es führt uns ein weiteres mal die Unmenschlichkeit im Namen der Menschlichkeit vor Augen, die in diesem Land zum guten Ton - nicht nur der Justiz - gehört: Embryonen, geborene Kinder, das Leben selbst und dessen Sinn besitzen keinen Eigenwert, sie werden mehr und mehr zu einer Verhandlungssache. Was auf dem Viehmarkt noch gilt, nämlich der Handschlag, der die Übereinkunft zweier Menschen unwiderruflich besiegelt, gilt bei Absprachen zu zwischenmenschlichem Zusammenleben, namentlich bei solchen, die auf Zuneigung zwischen Mann und Frau basieren, nicht (mehr?). Darum geht es. Statt dessen vermag jedoch wohlfeiles Abrakadabra, diesem verbalen Zaubergemisch aus "neu", "modern", "Zukunft", "Selbst" und "emanzipiert", auf wundersame Weise Verträge, Absprachen und tradierte Selbstverständlichkeiten in ein Nichts zu befördern. Was für eine Leistung! Dagegen wirkt der Gang des Magiers Copperfield durch die Chinesische Mauer als armselige Stümperei.

Verschwunden ist also die - vor nicht lange Zeit als selbstverständlich feststehende - Vorstellung von menschlicher Zeugung als Akt zweier bestimmter Menschen, die sich mögen, womöglich lieben oder sich zueinander gehörend empfinden. Und die sich mit dem werdenden Dritten auf besondere Art und Weise verbinden; gegenseitige Versorgung spielt da eine Rolle, die Weitergabe des Geschaffenen und die Vorstellung vom eigenen Fortleben in der Nachkommenschaft. Die Frage, die sich mir stellt, lautet: Handelt es sich dabei um egoistische Antriebe oder um altruistische? Um irgendwelche kulturellen Ausprägungen oder um das Prinzip Leben? Handelt es sich um historischen Plunder, der per Gerichtsbeschluss in den Orkus befördert gehört?

Dass auch seit Urzeiten Kinder unerwünscht aus Augenblicken reiner Lust und ganz ohne Zuneigung - von Vergewaltigungen schweige ich hier mal- entstehen, stand Menschen freilich immer vor Augen. An dem, was Menschen ersehnten, als gut oder schlecht bewerteten, änderte dieses Wissen nichts. Im Gegenteil: Kinder einfach so, aus Lust und Laune in die Welt zu setzen, ahndete Staat, Kirche und öffentliche Meinung. Und zwar - wenn ich nicht irre- bei Männern wie Frauen, freilich zu unterschiedlichen Zeiten mit unterschiedlicher Härte. Die tiefe (religiös) Überzeugung , die dahinter stand, wurzelte durchaus nicht, wie es uns Feminazen weiß machen wollen, in grausamen patriarchalen Machtritualen, sondern im Respekt vor dem Leben, vor dem Respekt sinnvoller Regeln für das Zusammenleben der Geschlechter. Repression als Schutzmechanismus gegen Beliebigkeit eigener Kultur, sinnreicher Traditionen, und in harten Zeiten erprobter Lebensprinzipien.

Dass sich Besitzer von Sklaven, Leibeigenen und Hörigen entgegen den Vorstellungen der eigenen Gesellschaftsschicht oder meinetwegen Klasse aufführten, wenn es um Gewinn ging, ändert abermals - von wenigen Ausnahmen abgesehen - nichts an der grundsätzlichen Vorstellung vom schätzens- und schützenswerten Kreislauf "Geburt, Ehe (Zusammenleben), Zeugung und Tod", der den Sinn individuellen Lebens absteckte. Über Menschen , die sich diesem Kreis widersetzten, ward der Bann schnell und mit aller Härte gelegt. Das mag uns heute grausam vorkommen. Doch vergessen wir nicht, ob und wie sehr sich bereits im 19. Jahrhunderten und auch schon zuvor Frauen und noch mehr Männer den Kopf darüber zerbrachen, wie dieser Grausamkeit beizukommen sei. Kinder vaterlos, schutzlos, ungeliebt , weil unerwünscht und von Eltern lieblos gezeugt in die Welt stoßen war durchaus nicht nur dem Gleichmut und lebenslangem Opfergang überantwortet.
Aus diesen respektablen Überlegungen sog der erwachende Feminismus jenen Honig, der ihn fett und anmaßend und willkürlich werden ließ. Er nahm sich aus der Debatte, was er zur Fütterung eigener Männerverachtung und Selbsterhöhung brauchte, alles ander war und ist einfach nicht existent.

Was uns nun das Rostocker Landgericht offeriert, ist nichts weniger als die Folge von mehr als 150 Jahren feministischen Ungeistes, es zeigt die Marginalisierung wohlbegründeter Lebensanschauungen, die sich über Jahrhuderte, vielleicht Jahrtausende entwickelten.
Auffällig - die Zurückhaltung der Presse - selbst BILD hält sich vornehmen zurück. Was ich in der üblicherweise in anderen Fällen so gern lärmenden Presse vermisse, ist die Nennung des Grundes für die künstlich befruchteten Eizellen und dessen juristische Würdigung.
Sollten die tiefgekühlten befruchteten Eizellen eine Schwangerschaft in Gang setzen, die zwei liebende Menschen wünschten, aber nicht zu Wege brachten? Eine Schwangerschaft also, die menschlicher Sehnsucht nach einem Dritten Ausdruck verleihen sollte, welches das Verhältnis von Mann und Frau so außergewöhnlich, so besonders macht? Oder verhält es sich ganz anders? Ließ sich Herr S (?) womöglich sterilisieren, beabsichtigte aber deren Folgen offen lassen zu wollen? War der künftige Vater noch nicht bereit zur Vaterschaft? Und haben beide deshalb für nicht ausgeschlossene Krankheiten oder Unfälle vorgesorgt? Dazu erfahren wir nichts, weil womöglich die Öffentlichkeit von der Komplexität des Problems nichts wissen muss und von den Folgen eines solchen Urteils schon gar nicht.

Denn besagte Öffentlichkeit müßte, so sie an einer Meinung Interesse zeigte, bedenken: Das Kind, welches Frau S austragen will, ist nicht mehr die ersehnte Frucht zweier Menschen, einer fehlt nun. Dem Kind wird die natürliche Zuneigung eines biologischen Vaters fehlen, der es gewiss auf seine Art und Weise umsorgen wollte. Zählt das nichts? Wo bleibt das viel zitierte Kindeswohl? Jenes, welches argumentativ herhalten muss, wenn frau Föten das Leben auslöscht? Ist die willentliche Geburt von Halbwaisen im kindlichen Interesse? Und weiter: zählt der Wille des toten Vaters nichts? Oder ist die lang gelebte Praxis, den letzte Willen Verstorbener möglichst zu erfüllen, auch nichts mehr wert?
Aber: auch nicht ausgeschlossen, dass das Begehren der potentiellen Mutter nicht genau dem Willen des Toten erfüllt. Wer will da richten, wenn er nichts hört und nichts liest. Lasen und hörten die RichterInnen mehr als wir?

So wie es derzeit aussieht, zählt nichts als der Wille einer Frau und die Intentionen eines Staates, dessen Teil die Justiz ist.
Im ersten Fall vermute ich eine Strategie zur Trauerbewältigung. Ob der Wunsch vom geliebten Mann ein Kind zu besitzen, von Dauer sein wird, steht wohl in den Sternen. Ihm ohne genaue Betrachtung zu entsprechen, halte ich für fragwürdig, selbst dann, wenn ich der Witwe alles Mitgefühl der Welt zolle.

Ob das Gericht im Sinne der Witwe handelt, steht in meine Augen dahin. Nicht dahin steht die unausgesprochene, aber übliche Bedienung feministischer Forderungen nach weiblicher Selbstverwirklichung um jeden Preis. Auch die Möglichkeit der Vernachlässigung väterlichen Willens. Und womöglich auch die wunderbare Vorstellung vom Staat, der doch alle Kinder liebt. Als zukünftige Arbeitseinheiten, Steuerzahler und Rentenerwitschafter.

Da sind wir wieder bei der Moral von Sklaven- und Leibeigenenhaltern.

Ich habe übrigens nur wenige Antworten auf die vielen Fragen. Deshalb vermisse ich einen breiten öffentlichen Diskurs, der Föten nicht als verhandelbare Gegenstände betrachtet und den Willen von Müttern nicht als Allmacht. Das aber ist augenscheinlich zu viel in einer Geschlechterdemokratie verlangt. Diese Ignoranz wiegt für mich schwerer als mein Mitgefühl in eine tragischen Fall. Sie befördert die Bürokratisierung des Lebens und des Todes. Soll mir nur niemand mit den fernen finsteren Zeiten kommen, unsere sind finster genug.


Narrowitsch


PS: Um Belehrungen zuvor zu kommen: Natürlich weiß ich , dass die Vergangenheit bei solchen Frage nicht romantisiert werden sollte. Denke ich beispielsweise an Platon und seinen Vorstellungen von Kinder(auf)zucht, kommt mir bei aller Brillanz seiner Argumentation das Gruseln.Doch Platon ist nicht das Problem, seine - und ähnliche - Vorstellungen zu diesem Komplex , fassten im Bewusstsein der Menschen nie richtig Fuß. Warum ihn Femis bisher nicht zu einem Urtypen des Femisten erklären, bleibt mir ein Rätsel. Vermutlich liegt es an seinem Geschlecht.

--
Extemplo simul pares esse coeperint, superiores erunt-

Den Augenblick, sowie sie anfangen, euch gleich zu sein, werden sie eure Herren sein.

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