Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Große Verwirrung: Chancengleichheit vs. Gleichstellung

Verwirrter, Friday, 07.05.2010, 01:32 (vor 5720 Tagen)

An unserer Hochschule gibt es seit neuestem eine Gleichstellungsbeaufragte UND eine Beauftragte für Chancengleichheit. Der Aufgabenbereich einer Gleichstellungsbeauftragten wird durch das Landesgleichstellungsgesetz geregelt. Der Aufgabenbereich einer Beauftragten für Chancengleichheit wird durch das "Landesgesetz zur Chancengleichheit" geregelt.

Jetzt gibt es nur ein Problem: Beide Gesetze sind dasselbe. Manche Bundesländer nennen es Gleichstellungsgesetz, andere nennen es Gesetz zur Chancengleichheit. Es sind dieselben Gesetzestexte zur üblichen Frauenförderung.

Ich frage mich, warum es zwei verschiedene Beauftragte mit demselben Aufgabenbereich gibt? Gibt's dafür dann auch das doppelte Budget?

Hier die Gleichstellungsbeauftragte
und hier die Beauftragte für Chancengleichheit

Große Verwirrung: Chancengleichheit vs. Gleichstellung

Eugen, Friday, 07.05.2010, 01:58 (vor 5720 Tagen) @ Verwirrter

An unserer Hochschule gibt es seit neuestem eine Gleichstellungsbeaufragte
UND eine Beauftragte für Chancengleichheit. Der Aufgabenbereich einer
Gleichstellungsbeauftragten wird durch das Landesgleichstellungsgesetz
geregelt. Der Aufgabenbereich einer Beauftragten für Chancengleichheit wird
durch das "Landesgesetz zur Chancengleichheit" geregelt.

Jetzt gibt es nur ein Problem: Beide Gesetze sind dasselbe. Manche
Bundesländer nennen es Gleichstellungsgesetz, andere nennen es Gesetz zur
Chancengleichheit. Es sind dieselben Gesetzestexte zur üblichen
Frauenförderung.

Hallo Verwirrter,

das ist ein Thema, was mich außerordentlich interessiert. Diese subtilen Unterscheidungen kannte ich auch noch nicht - eine absolut innovative Ausblühung des Gleichstellungswahns. Meines Wissens gibt es keine Rechtsgrundlage für eine solche Doppelbesetzung. Das wäre nachzuprüfen im Landesgleichstellungsgesetz. Sinnvollerweise solltest du deine Frage an diese Adresse richten:

Dr. Kai Handel
Tel.: +49 7531 206-111
Fax: +49 7531 206-117
E-Mail: handel@htwg-konstanz.de
Gebäude A, Raum A 127

Herr Handel ist Präsident der Hochschule. Er hat das letztlich zu verantworten.

Ich bin sehr am Fortgang der Angelegenheit interessiert. Für direkte Kommunikation erreichst du mich über MANNdat.

Gruß, Eugen

Große Verwirrung: Chancengleichheit vs. Gleichstellung

Steuerzahler, Friday, 07.05.2010, 08:59 (vor 5720 Tagen) @ Verwirrter

Es sind dieselben Gesetzestexte zur üblichen
Frauenförderung.

Ich frage mich, warum es zwei verschiedene Beauftragte mit demselben
Aufgabenbereich gibt? Gibt's dafür dann auch das doppelte Budget?

An der Hochschule ist noch dringender Handlungsbedarf für eine

- Frauenbeauftragte und deren Stellvertreterin
- Migrantinnenbeauftragte und deren Stellvertreterin
- Beauftragte für Frauengewalt und deren Stellvertreterin
- Beauftragte für Frauen-Behinderungen und deren Stellvertreterin
- Beauftragte für Frauenzyklen und deren Stellvertreterin
- Beauftragte für Frauenmaske und deren Stellvertreterin
- Beauftragte für Frauenschminke und deren Stellvertreterin
- Beauftragte für Frauenschuhe und deren Stellvertreterin
- Beauftragte für Frauenkrippenplätze und deren Stellvertreterin
- Beauftragte für Frauenfortbildung und deren Stellvertreterin
- Beauftragte für Frauenbedürfnisse und deren Stellvertreterin
- Beauftragte für Frauenerwartungen und deren Stellvertreterin
- Beauftragte für Frauenwünsche und deren Stellvertreterin
- Beauftragte für Frauensteuerfragen und deren Stellvertreterin
- Beauftragte für Frauenbelästigung und deren Stellvertreterin
- Beauftragte für Wiedereinstieg und deren Stellvertreterin

Mit etwas Fantasie lassen sich sicher noch mehr innovativ-technische Zukunftsberufsfelder für Frauen finden, damit wir die entsprechende fiskalische Durchschlagskraft erreichen können, um die noch nach Griechenland folgenden 2000 Mrd. Euros bezahlen zu können.

Ein dreifach HOCH auf unsere Pauer-Wimmen!

http://de.wikipedia.org/wiki/Gleichstellungsbeauftragte

Große Verwirrung: Chancengleichheit vs. Gleichstellung

Satirefreund/_In, Friday, 07.05.2010, 09:31 (vor 5720 Tagen) @ Steuerzahler

MegaLOL!
wie geil;D

Große Verwirrung: Chancengleichheit vs. Gleichstellung

Prometheus, Luxemburg, Friday, 07.05.2010, 11:33 (vor 5719 Tagen) @ Steuerzahler

Warum schreibst du eigentlich immer nur Stellvertreterin? Du meinst wohl Stellvertreterinnen, denn jeweils nur zwei Frau ergäbe ein erbärmliches Kaffeekränzchen.

Große Verwirrung: Chancengleichheit vs. Gleichstellung

Altschneider, Friday, 07.05.2010, 16:15 (vor 5719 Tagen) @ Verwirrter


Jetzt gibt es nur ein Problem: Beide Gesetze sind dasselbe. Manche
Bundesländer nennen es Gleichstellungsgesetz, andere nennen es Gesetz zur
Chancengleichheit. Es sind dieselben Gesetzestexte zur üblichen
Frauenförderung.

Hallo, Verwirrter,

ich glaube, da irrst du. Das
Gesetz zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes Baden-Württemberg (Chancengleichheitsgesetz – ChancenG)
ist eine Frauenförderungsgesetz und erfordert damit eine Chancengleichheitsbeautragte.
Chancengleichheitsgesetz

Das Gleichstellungsgesetz soll Benachteiligte (ehemals Behinderte) gleich stellen (oder schieben oder was auch immernotwendig ist ) und für Barrierefreiheit sorgen und erfordert somit eine Gleichstellungsbeautragte und deren Stellvertreterin.
Landesgleichstellungsgesetze

Denn Gleichstellung ist im GG eben nicht vorgeschrieben - Chancengleichheit zwar auch nicht, aber die wird dann flugs aus der Gleichberechtigung abgeleitet.

Gleichstellung wird ebenso erst einmal durch die Hintertür als Benachteiligungsbeseitigung für Benachteiligte umgedeutet.

Frauen werden also vom Gesetzgeber gleich behandelt wie Benachteiligte.
Und es ist offenbar ein wunderbare Gelegenheit, Akademikerinnen unterzubringen.

Feminismus ist, wie immer schon, 90 % Rhetorik und 10 % Menstruation. Und 100 % Unfung.

Große Verwirrung: Chancengleichheit vs. Gleichstellung

Oliver, Friday, 07.05.2010, 16:43 (vor 5719 Tagen) @ Altschneider

Feminismus ist, wie immer schon, 90 % Rhetorik und 10 % Menstruation. Und
100 % Unfung.

Und nicht zu vergessen:
Fast 0% Fakten.

--

Liebe Grüße
Oliver


[image]

Große Verwirrung: Chancengleichheit vs. Gleichstellung

Verwirrter, Friday, 07.05.2010, 17:06 (vor 5719 Tagen) @ Altschneider


Das Gleichstellungsgesetz soll Benachteiligte (ehemals Behinderte) gleich
stellen (oder schieben oder was auch immernotwendig ist ) und für
Barrierefreiheit sorgen und erfordert somit eine Gleichstellungsbeautragte
und deren Stellvertreterin.

Für die Gleichstellung Behinderter gibt es extra ein Behindertengleichstellungsgesetz. Das Gleichstellungsgesetz ist für die Gleichstellung von Frauen.

Bayern hat z.B.ein Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung
und ein Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern

Baden Württemberg hat ein Landes-Behindertengleichstellungsgesetz
und ein Gesetz zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst kurz Chancengleichheitsgesetz

So ist es in allen Bundesländern. Das Gleichstellungsgesetz heißt in manchen Ländern auch Chancengleichheitsgesetz, es steht aber dasselbe Zeug drin.

So steht z.B. im BW-Chancengleichehitsgesetz

§ 1 Gesetzesziel

In Erfüllung des Verfassungsauftrags nach Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes (GG) wird die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in den Behörden [...] gefördert. Ziel des Gesetzes ist die berufliche Förderung von Frauen unter Wahrung des Vorrangs von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ( Artikel 33 Abs. 2 GG ), insbesondere die Verbesserung der Zugangs- und Aufstiegschancen für Frauen, eine deutliche Erhöhung des Anteils der Frauen in Bereichen, in denen sie geringer repräsentiert sind als Männer, sowie die Beseitigung bestehender Benachteiligungen. Weiteres Ziel ist es, auf eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer hinzuwirken.

und im Bayerischen Gleichstellungsgesetz:

Art. 2 - Ziele des Gesetzes

(1) Die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in Bayern wird nach Maßgabe dieses Gesetzes unter Wahrung des Vorrangs von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ( Art. 94 Abs. 2 der Verfassung ) gefördert. Ziel der Förderung ist insbesondere

* die Erhöhung der Anteile der Frauen in Bereichen, in denen sie in erheblich geringerer Zahl beschäftigt sind als Männer, um eine ausgewogene Beteiligung von Frauen zu erreichen,
* die Chancengleichheit von Frauen und Männern zu sichern,
* auf eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit für Frauen und Männer hinzuwirken.

Das Chancengleichheitsgesetz IST das Gleichstellungsgesetz. Und darum müsste die Beauftragte für Chancengleichheit dasselbe sein wie die Gleichstellungsbeauftragte. Jedenfalls haben sie lt. Gesetz dieselbe Aufgabe

Antwort vom Chef

Ein Leser, Friday, 07.05.2010, 18:15 (vor 5719 Tagen) @ Verwirrter

Sehr geehrter Herr Xxxxxxx,

die Gleichstellungsbeauftragte und die Beauftragte für Chancengleichheit gibt es schon länger an unserer Hochschule.

Es handelt sich um zwei unterschiedliche Ämter

Die Gleichstellungsbeauftragte ist zuständig für das wissenschaftliche Personal, die Aufgaben sind entsprechend im Landeshochschulgesetz § 4 geregelt.

Die Beauftrage für Chancengleichheit ist zuständig für das nicht wissenschaftliche Personal. Deren Aufgaben finden Sie entsprechend im Gesetz zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes Baden-Württemberg (Chancengleichheitsgesetz) § 16.

Eine informierte Debatte dazu tut Not. Die gesetzlichen Grundlagen und die Aufgaben sind nicht dieselben (s.o.).

Wir haben derzeit lediglich ca. 25% Studentinnen und ca. 10% Professorinnen. Da gibt es also noch etwas zu tun.
Auch Thema sind natürlich die Frage des Studierens und Arbeitens mit Behinderung sowie die Integration von verschiedenen Kulturen an unserer Hochschule.

Mit freundlichen Grüßen

Kai Handel

(die Hervorhebungen sind in der eMail ebenfalls fett)

Antwort vom Chef

Oliver, Friday, 07.05.2010, 18:20 (vor 5719 Tagen) @ Ein Leser

Wir haben derzeit lediglich ca. 25% Studentinnen und ca. 10%
Professorinnen. Da gibt es also noch etwas zu tun.

Technik-Schwerpunkt und Informatik oder Architektur sind auch mit Milliarden Görls-day-Pauer nicht feminisierbar.

Daher werden mit aller Gewalt 50 Prozent reingequotet?

--

Liebe Grüße
Oliver


[image]

Änderungen erledigt! ;-)

Steuerzahler, Saturday, 08.05.2010, 09:35 (vor 5719 Tagen) @ Prometheus

An der Hochschule ist noch dringender Handlungsbedarf für eine

- Frauenbeauftragte und deren Stellvertreterinnen
- Migrantinnenbeauftragte und deren Stellvertreterinnen
- Beauftragte für Frauengewalt und deren Stellvertreterinnen
- Beauftragte für Frauen-Behinderungen und deren Stellvertreterinnen
- Beauftragte für Frauenzyklen und deren Stellvertreterin
- Beauftragte für Frauenmaske und deren Stellvertreterinnen
- Beauftragte für Frauenschminke und deren Stellvertreterinnen
- Beauftragte für Frauenschuhe und deren Stellvertreterinnen
- Beauftragte für Frauenkrippenplätze und deren Stellvertreterinnen
- Beauftragte für Frauenfortbildung und deren Stellvertreterinnen
- Beauftragte für Frauenbedürfnisse und deren Stellvertreterinnen
- Beauftragte für Frauenerwartungen und deren Stellvertreterinnen
- Beauftragte für Frauenwünsche und deren Stellvertreterinnen
- Beauftragte für Frauensteuerfragen und deren Stellvertreterinnen
- Beauftragte für Frauenbelästigung und deren Stellvertreterinnen
- Beauftragte für Wiedereinstieg und deren Stellvertreterinnen

Hier auch Doppelte Lottchen:........

Oliver, Saturday, 08.05.2010, 17:18 (vor 5718 Tagen) @ Ein Leser

Frauenbeauftragte
Wir sind für Sie da

Das Amt der Frauenbeauftragten an der Hochschule Fulda wird von zwei Frauenbeauftragten wahrgenommen, eine für den Bereich der Lehre und eine für den Bereich der MitarbeiterInnen.

Aufgabe beider Frauenbeauftragten ist es, die Hochschule in der Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und der Beseitigung bestehender Nachteile zu beraten. Sie sind an Berufungs- und Einstellungsverfahren beteiligt, beraten die Gremien und Einrichtungen der Hochschule und initiieren Programme der Frauenförderung. Auch die Beratung von Studentinnen, Mitarbeiterinnen, Bewerberinnen und Professorinnen gehört zum Aufgabenspektrum.


http://www.fh-fulda.de/index.php?id=2417&L=1&F=http%253A%252F%252Fbusca.uol.com.br%252Fuol%252Findex.html%253F

--

Liebe Grüße
Oliver


[image]

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