Weltwoche: In der Sexismus-Falle
"Wegen angeblich «sexistischer Blicke> stellt das Zürcher Sozialdepartement einen topqualifizierten Mitarbeiter auf die Strasse. Eine Untersuchung, die jeder Rechtsstaatlichkeit spottet, soll die pauschalen Anschuldigungen beweisen. Der Mann war politisch verdächtig und kritisierte zu viel.
Am 27. September 2007 wurde Richard V., ein Mitarbeiter des Amtes für Zusatzleistungen (AZL) beim Sozialdepartement der Stadt Zürich, ins Büro des Personalchefs zitiert. Es gebe eine Kollegin, die sich sexuell belästigt fühle, erklärte ihm dieser – ob er sich vorstellen könne, um wen es sich handle. Richard V. schüttelte den Kopf. Man hatte ihm schon einiges unterstellt. Doch dieser Vorwurf brachte den damals 37-jährigen Mann, der im Amt als schweigsamer, eher spröder Funktionär galt, sichtlich aus dem Konzept.
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Drittzeugen werden keine befragt. Ebenso bleibt eine Konfrontation zwischen «Täter> und «Opfer> aus. Erst bei seiner Einvernahme am 25. März werden Richard V. die Vorwürfe mündlich vorgehalten. Die Stimmung ist von Anfang an eisig. Expertin Wissmann untersagt ihm als Erstes unter Strafandrohung (StGB 292), sich seinen «Opfern> auch nur zu nähern, was dieser als Beleidigung empfindet. Er bestreitet die sexistischen Blicke, doch Anwältin Wissmann Lukesch stellt klar, dass sein Empfinden bedeutungslos sei. Relevant sei nur das Empfinden der «Opfer>."
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Grüsse
Manhood