Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Mitzeichner, Thursday, 06.05.2010, 11:19 (vor 5720 Tagen)

Guten Morgen,

ein ungewöhnlicher Thread mit einer Zahl (die aktuell in den ersten beiden Potenzen an ein Ende eines Unrechtssystems erinnert).

Es geht um die Anzahl der aktuellen Mitzeichner der Petition zum Thema Unterhalt und Selbstbehalt. An dieser Stelle möchte ich der @Forenleitung ausdrücklich danken, dass sie den Link zur Petition hier im Forum festgepinnt hat; klasse.

Morgen ist der 7.Mai - Stichtag und vielleicht eine (kleine) Zäsur in einem System, dessen Maßnahmen uns an 1945 gemahnen sollte.

Geben wir mindestens 3.000 Stimmen statt namenlos in der Agonie zu versiechen und, wie es mal jemand nannte, "gemordet" zu werden!

Noch 24 Stunden - Es ist Zeit genug, die Stimme zu erheben und sich - zu wehren!

Zeichnet mit, bitte.

Danke :-) auch @All die es bisher getan haben.

Als kleiner "Anreiz" das hier, geschrieben von einem klugen Menschen
(nicht von mir), aus dem Forum zur Petition:


Der tatsächlich gesellschaftsrelevante Sprengsatz deutscher Familienrechtsprechung ist beim "Kinderkriegen" erkennbar. Bezogen auf die Bevölkerungszahl kommen in keinem anderen EU-Land so wenig Kinder zur Welt wie in Deutschland. Pro 1000 Einwohner wurden im letzten Jahr rechnerisch nur 8 Kinder geboren.

Die Deutschen Ingenieure zwar gute Autos bauen und gehören sicherlich zu den klügsten der Welt, aber diese Geburtenzahlen beweisen, dass die deutschen Familienpolitiker und die deutschen Familienrichter zu den IQ-Schlusslichtern in Europa gehören. Eine Familienpolitik die immer noch von einer heilen Elternwelt „… bis das der Tod euch scheide“ ausgeht und die tatsächlichen Gegebenheiten weitestgehend ignoriert, muss zwangsläufig scheitern. Wie’s anders geht zeigen in Europa die Skandinavier und Franzosen. Die Länder, die vergleichbar mit Deutschland ähnlich verbohrte Familienpolitiker und Richter haben und sich weigern ‚mit der Zeit zu gehen‘, stehen Deutschland am nächsten . . . beim Geburtenabsturz ins Bodenlose. Zu nennen wäre da Italien und Österreich, die beide eine ähnliche Konstellation von angeblich „abendländischen Familienwerten“, feministischen Sozialarbeiterinnen und rückgradlosen Familienrichtern aufweisen. Auch diese zwei Länder haben es nicht geschafft das ‚Familienverständnis‘ und damit die Familienpolitik auf die Realität des 21te Jahrhundert anzuheben.

Man hat in Berlin noch nicht begriffen, dass nicht die Frauen „Familienverweigerung“ betreiben, sondern die Männer. Tatsache ist -etwas vereinfacht ausgedrückt- dass ein junger Mann in Deutschland bis spätestens dem 26. Lebensjahr in die juristische Männerfalle „Ehe“ getappt sein muss . . . und bis dahin möglichst keinen Kontakt mit geschiedenen Vätern gehabt haben darf. Ist dies dennoch geschehen wird ein solcher junger Mann vermutlich für den Rest seines Lebens an „Familienphobie“ leiden, wie „Eheverweigerungsraten“ der über 30-jährigen Männer in Deutschland klar belegen.

Ein solcher Ehekandidat wird dann nicht nur einmal in seiner Umgebung erlebt haben, wie unter Umgehung des gemeinsamen Sorgerechts die eigentlich maßgebende Personensorge‘ (Aufenthaltsbestimmungsrecht) dafür missbraucht wird Rachegelüste oder sonstige nacheheliche Machtspielchen am ‚Ex‘ auf Kosten der gemeinsamen Kinder auszuleben. Und deutsche Familienrichter haben dann auch noch massenweise die Stirn (entweder aus psychologischem Unvermögen oder noch schlimmer: aus purer Faulheit) zu Gunsten der eigentlich kindeswohlgefährdenden Mutter dem umgangsklagenden Vater das Umgangsrecht völlig zu verweigern - wegen eines vorgeblichen „Schutzes des Kindeswohls“. Er wird dann zum entwürdigend zum reinen Zahlsklaven degradiert der keinen oder kaum noch Anteil am Leben und der Erziehung seiner Kinder haben darf, dafür aber unter Androhung von Gefängnis häufig bis weit unter das eigentlich gültige Existenzminimum ausgeplündert wird.

Jeder 30-jährige Akademiker der solche menschlichen Tragödien einmal von aus der Nähe miterlebt hat – was bei der Millionenzahl von solcherart versklavten ‚Vätern‘ eher die Regel ist – müsste ja mit dem berühmten ‚Klammerbeutel‘ gepudert worden sein, wenn er sich da noch freiwillig für eine solche mögliche Versklavung (wofür eine 50 : 50 Chance besteht) entscheiden würde. Wer daran zweifelt sollte einfach einmal auf eine seriöse Internetseite gehen und die ‚Heiratswünsche‘ der beiden Geschlechter studieren: Während Frauen mit akademischem Abschluss ‚über 30‘ fast ausschließlich Partner zur Familiengründung suchen sind es bei den ‚kompatiblen‘ Männern noch nicht einmal 20%. ‚Bekanntschaft‘ suchen alle dort vertretenen Männer . . . aber „Familiengründung im Väter-Versklavung-Staat Deutschland“? . . . Nein, Danke !“


Keiner von den angeblich „ob-der-Zahlen besorgen“ Familienpolitiker(innen) in Berlin, kommt auf den Gedanken einmal einen Forschungsauftrag (von einem nicht-feministischen, nicht-kirchlichen Institut) zu beantrage, warum eigentlich in Deutschland so viel mehr Kinder aus geschiedenen Ehen durch den Vater „kindeswohlgefährdet“ sind als beispielsweise in Frankreich, Dänemark, Belgien oder Schweden!


Diese Zahl von familiengerichtlichen Entscheidung in denen angeblich das „Kindeswohl“ auf dem Spiel steht ist in Deutschland 12x (!) so hoch wie in Frankreich und 13x (!) so hoch wie in Schweden . . . diese Zahlen stehen genau reziprok zu den Geburtenraten in diesen Ländern: Frankreich 13 Geburten pro 1000, Schweden 11.9, Dänemark 11.8 und Belgien 11.7/1000.

Nochmals: Deutschland siecht morbide dahin mit 8.1 Geburten per 1000 . . . und Deutschlands völlig unfähige (oder faule) Familienpolitiker wollen immer noch mit Rezepten des 20 Jahrhunderts die Familienproblematik des 21 Jahrhunderts lösen.


Eine Prämisse westlichen rechtsstaatlichen Handelns ist der der Magna Carta entlehnte Grundsatz: „No taxation without representation“, was so viel bedeutet wie „Keine Abgaben ohne persönlichen Rechte“. Auf das deutsche Familienrecht übertragen bedeutet dieses „natürliche Grundrecht“: Wenn der Staat nicht dafür sorgt dass ein Vater seine elterlichen Rechte wahrnehmen darf, ja sogar vereitelt, hat er automatisch das Recht verloren Abgaben für ein solche ‚entzogenes‘ Kind einzutreiben. Der Staat muss in diesem Falle die Konsequenz seines Handelns selber tragen, d.h., die väterlicherseits anfallenden Unterhaltskosten auch selber tragen. Das gebietet seit der Magna Carta das europäische Menschenrecht.


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