Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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in dubio pro Frau

Wolfgang A. Gogolin ⌂, Hamburg, Wednesday, 05.05.2010, 12:17 (vor 5721 Tagen) @ frock

Ich gehe davon aus, dass es hier im Zweifel für den Angeklagten heißen wird
- deshalb kann man auch der Anklägerin nicht an den Karren fahren - Aussage
gegen Aussage ...

Wie wir in anderen Fällen gesehen haben, bedeutet Aussage gegen Aussage keinesfalls 'im Zweifel für den Angeklagten'. Dem feministischen Zeitgeist entsprechend kann das Gericht einfach die weiblichen Aussagen für glaubwürdig erklären und den Angeklagten verurteilen.

Ich erinnere an diesen Fall (HNA):

' Weil er in einem Bad Karlshafener Restaurant eine junge Frau begrapscht hatte, ist ein 47-jähriger Pizzabäcker wegen sexueller Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Zudem muss er 150 Sozialstunden leisten.

In dem Prozess vor dem Amtsgericht Kassel hatte der Angeklagte am Donnerstag die Tat bis zuletzt abgestritten. Dabei hatte der Vorsitzende Richter, Gerd Krämer, ihn gleich zu Anfang gewarnt. „Viele meinen, bei einer Aussage-gegen-Aussage-Situation könnten sie nicht verurteilt werden. Das stimmt aber nicht.“

Obwohl ihm das Gericht für den Fall eines Geständnisses eine mildere Strafe in Aussicht stellte, befolgte der Angeklagte den Rat nicht. Mit der Folge, dass das Opfer vor Gericht aussagen musste ...'

Viele Grüße
Wolfgang


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