Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Australier dürfen Polizisten laut Urteil "Schwanz" nennen

Kurti, Wien, Wednesday, 05.05.2010, 04:33 (vor 5722 Tagen) @ Müller

"Ein australischer Student, der einen Polizisten beleidigt hatte, ist vor
Gericht freigesprochen worden, weil das Schimpfwort Teil des allgemeinen
Sprachgebrauchs sei."


Vor vielen Jahren hat es in Deutschland mal einen ähnlichen Prozess gegeben. Und zwar hatte ein Arbeitnehmer einer bankrotten Firma seinen Arbeitgeber "Arschloch" genannt, weil dieser schon länger keine Gehälter mehr ausgezahlt hatte.
Der solchermaßen Titulierte zog danach wegen Ehrenbeleidigung vor Gericht (für den Anwalt hatte er komischerweise noch Geld) - und verlor. In der Urteilsbegründung hieß es wörtlich: "Arschloch" müsse nicht zwangsläufig eine Ehrenbeleidigung sein, sondern könne auch ein "pointierter Ausruf des Missfallens", wie es die Richter formulierten, sein.

Allerdings sollte man sich hüten, jemanden, den man nicht mag, einen "pointierten Ausruf des Missfallens" zu nennen. Denn auch die Umschreibung einer Ehrenbeleidigung gilt juristisch als eine solche.

Gruß, Kurti


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