Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Kachelmann: Haftbefehlprüfung beantragt

Wetterfrosch, Tuesday, 04.05.2010, 21:09 (vor 5722 Tagen)

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,693006,00.html

Wird Jörg Kachelmann das Mannheimer Gefängnis nun doch bald verlassen können? Sein Anwalt stellte nun einen Antrag, dass der Haftbefehl gegen den 51-jährigen Wettermoderator aufgehoben wird.

Langsam wird es interessant.

Ein Vergewaltiger oder doch nur eine weitere blöde Schlampe, die halt mal so ein bisschen gelogen und falschbeschuldigt hat, weil ihr halt grad danach war und gute Mädchen bekanntermaßen in den Himmel, böse hingegen überall hin kommen und das ja ohnehin alle machen?

Als Frau darf man heutzutage ja wirklich alles machen. Warum es also nicht tun?

Man darf gespannt sein.

Stell dir mal vor, Kachelmann und seine Geliebte würden die Justiz nur prüfen wollen?

Christian, Wednesday, 05.05.2010, 00:31 (vor 5722 Tagen) @ Wetterfrosch

Stell dir mal vor, Kachelmann und immer noch seine Geliebte würden die Justiz nur prüfen wollen, wie weit man mit vorsätzlicher Falschbeschuldigung durch Frauen gehen kann, dann käme es doch zu einem totalen Justizskandal und die Justiz am Ende wäre?

Stell dir mal vor, Kachelmann und seine Geliebte würden die Justiz nur prüfen wollen?

Müller, Wednesday, 05.05.2010, 01:26 (vor 5722 Tagen) @ Christian

Mit Verlaub: Drogen?

;-)


.

Stell dir mal vor, Kachelmann und seine Geliebte würden die Justiz nur prüfen wollen?

Christian, Wednesday, 05.05.2010, 01:45 (vor 5722 Tagen) @ Müller

Der beste Beweis für einen Justizskandal ist, wenn Kachelmann frei kommt und seine Geliebte nicht angeklagt wird. Das erinnert mich an Adreas Türck, der auch durch die skandalöse Justiz in den Dreck gezogen wurde.

Stell dir mal vor, Kachelmann und seine Geliebte würden die Justiz nur prüfen wollen?

Müller, Wednesday, 05.05.2010, 02:01 (vor 5722 Tagen) @ Christian

Das schert doch aber hinterher sowieso niemanden.

Kachelmann ist weg, weg, weg. So einfach ist das. Es bleibt immer ein letztes "... und wenn er nun doch ...?"

Natürlich würde er die Frau nicht anzeigen - das würde ihm sein Manager schon entsprechend eintrichtern.

Stell dir mal vor, Kachelmann und seine Geliebte würden die Justiz nur prüfen wollen?

Christian, Wednesday, 05.05.2010, 08:27 (vor 5722 Tagen) @ Müller

Das schert doch aber hinterher sowieso niemanden.

Kachelmann ist weg, weg, weg. So einfach ist das. Es bleibt immer ein
letztes "... und wenn er nun doch ...?"

Natürlich würde er die Frau nicht anzeigen - das würde ihm sein Manager
schon entsprechend eintrichtern.

Ich meinte doch, wenn Kachelmann und seine Geliebte in Wirklichkeit eng zusammen arbeiten würden und seine Geliebte dann zu einem bestimmten Zeitpunkt öffentlich den Beweis erbringt und die Justiz beschuldigt, dass mit einfachen vorsätzlichen Falschbeschuldigungen die Justiz Unrecht begeht. Der uralte Film "Die Welle" ist ein Beispiel dafür, dass man Menschen manupulieren kann. Das meinte ich mit Justizskandal!

Spiegelung der Anklagetat

Auswanderer, Wednesday, 05.05.2010, 09:22 (vor 5722 Tagen) @ Christian

Wenn 70 Prozent der Vergewaltigungsvorwürfe Falschaussagen sind müssten die Gefängnisse voller Frauen sein, weil von der Wahrscheinlichkeit her eigentlich sofort die Frau hinter Untersuchungs-Gitter müsste.

Aber es sitzt seit über 6 Wochen der Mann ein.

Tatsächlich bekommt aber eine solche Verbrecherin keine Strafe, obwohl sie seelische Vergewaltigung betreibt, Menschen ruiniert.

Ein erster Schritt wäre die Spiegelung der Anklagetat, also 15 Jahre für solche verbrecherischen Falschaussagerinnen!

Spiegelung der Anklagetat

frock, Wednesday, 05.05.2010, 11:36 (vor 5722 Tagen) @ Auswanderer

Ich gehe davon aus, dass es hier im Zweifel für den Angeklagten heißen wird - deshalb kann man auch der Anklägerin nicht an den Karren fahren - Aussage gegen Aussage. Somit bleibt am Ende an beiden etwas hängen.

Gewonnen hat trotzdem die Anklägerin - muss eine irre Genugtuung sein, den Fremdgänger so zu Fall zu bringen.

Er braucht jedenfalls nen guten Medienberater, um wieder ins Geschäft zu kommen. Schwierig aber nicht unmöglich.

in dubio pro Frau

Wolfgang A. Gogolin ⌂, Hamburg, Wednesday, 05.05.2010, 12:17 (vor 5721 Tagen) @ frock

Ich gehe davon aus, dass es hier im Zweifel für den Angeklagten heißen wird
- deshalb kann man auch der Anklägerin nicht an den Karren fahren - Aussage
gegen Aussage ...

Wie wir in anderen Fällen gesehen haben, bedeutet Aussage gegen Aussage keinesfalls 'im Zweifel für den Angeklagten'. Dem feministischen Zeitgeist entsprechend kann das Gericht einfach die weiblichen Aussagen für glaubwürdig erklären und den Angeklagten verurteilen.

Ich erinnere an diesen Fall (HNA):

' Weil er in einem Bad Karlshafener Restaurant eine junge Frau begrapscht hatte, ist ein 47-jähriger Pizzabäcker wegen sexueller Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Zudem muss er 150 Sozialstunden leisten.

In dem Prozess vor dem Amtsgericht Kassel hatte der Angeklagte am Donnerstag die Tat bis zuletzt abgestritten. Dabei hatte der Vorsitzende Richter, Gerd Krämer, ihn gleich zu Anfang gewarnt. „Viele meinen, bei einer Aussage-gegen-Aussage-Situation könnten sie nicht verurteilt werden. Das stimmt aber nicht.“

Obwohl ihm das Gericht für den Fall eines Geständnisses eine mildere Strafe in Aussicht stellte, befolgte der Angeklagte den Rat nicht. Mit der Folge, dass das Opfer vor Gericht aussagen musste ...'

Viele Grüße
Wolfgang

in dubio pro Frau

frock, Wednesday, 05.05.2010, 13:02 (vor 5721 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin

In dem Fall hätte die Klägerin doppelt gewonnen. Bin ich froh, dass ich 1. kein Mann bin und 2. nicht in Deutschland lebe.

Stell dir mal vor, Kachelmann und seine Geliebte würden die Justiz nur prüfen wollen?

Müller, Wednesday, 05.05.2010, 14:06 (vor 5721 Tagen) @ Christian

Das habe ich schon verstanden. Deshalb schrieb ich:

"Mit Verlaub: Drogen?
;-)"

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