Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Täter oder Tatverdächtige

Pittiplatsch, Tuesday, 04.05.2010, 01:34 (vor 5723 Tagen) @ Hightec

Die Diskussion gab es schon 2009. Der Vorstoß wurde abgelehnt mt der Begründung, dass es nur wenige Verstöße gegen die einstweiligen Verfügungen gegeben habe.

Einstweilige Verfügung heißt, dass noch kein Richter ein Urteil gesprochen hat. Dass also die Fußfessel auch solchen Männern angelegt wird, die erst mal vorsorglich ihrer Wohnung verwiesen wurden, und bei denen eigentlich noch die Unschuldsvermutung gilt. Ich kotz gleich.


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