Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Die Antwort auf solch eine Strafrechtspraxis ......

TZone, Monday, 03.05.2010, 20:55 (vor 5723 Tagen) @ Müller

..... sind doch die ganzen Kettenmorde, bei denen

- Mütter ihre Kinder im Sinne des Kindeswohls in der Tiefkühltruhe lagern
- Mütter ihre Kinde im Sinne des Kindeswohls im Blumenkasten vergraben
- Mütter ihre Kinder im Sinne des Kindewsohls nach der Sturzgeburt aus dem WC-Fenster des 3. Stockes werfen

Wenn ein "Augenaufschlag" reicht, um straffrei auszugehen, dann muss ja nicht mehr das Verbrechen bekämpft, sondern die "Schauspielerei" gefördert werden.

Wobei wir das ja in Deutschland schon rechtsverbindlich eingeführt haben: Gewaltschutzgesetz!
Da kann Frau ja auch kosmisch weit entfernte Gewalt wahrnehmen und der Mann wird von der feministischen Justiz und Polizei kurz und klein geschlagen.

Deutscher Alltag, dank derer, die nach Art. 97 GG in einem gottähnlichen Zustand leben dürfen. Ich als Mann darf dafür noch arbeiten gehen, damit mein Henker einen gefüllten Tisch hat und dauerhaft in Wohlstand leben darf.


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