Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Abänderung des männerfeindlichen Artikel 12a GG durch SPD und Grüne im Jahr 2000

Christian, Monday, 03.05.2010, 01:28 (vor 5724 Tagen)

(1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.

(2) Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden. Die Dauer des Ersatzdienstes darf die Dauer des Wehrdienstes nicht übersteigen. Das Nähere regelt ein Gesetz, das die Freiheit der Gewissensentscheidung nicht beeinträchtigen darf und auch eine Möglichkeit des Ersatzdienstes vorsehen muß, die in keinem Zusammenhang mit den Verbänden der Streitkräfte und des Bundesgrenzschutzes steht.

(3) Wehrpflichtige, die nicht zu einem Dienst nach Absatz 1 oder 2 herangezogen sind, können im Verteidigungsfalle durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu zivilen Dienstleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung in Arbeitsverhältnisse verpflichtet werden; Verpflichtungen in öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse sind nur zur Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben oder solcher hoheitlichen Aufgaben der öffentlichen Verwaltung, die nur in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis erfüllt werden können, zulässig. Arbeitsverhältnisse nach Satz 1 können bei den Streitkräften, im Bereich ihrer Versorgung sowie bei der öffentlichen Verwaltung begründet werden; Verpflichtungen in Arbeitsverhältnisse im Bereiche der Versorgung der Zivilbevölkerung sind nur zulässig, um ihren lebensnotwendigen Bedarf zu decken oder ihren Schutz sicherzustellen.

(4) Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an zivilen Dienstleistungen im zivilen Sanitäts- und Heilwesen sowie in der ortsfesten militärischen Lazarettorganisation nicht auf freiwilliger Grundlage gedeckt werden, so können Frauen vom vollendeten achtzehnten bis zum vollendeten fünfundfünfzigsten Lebensjahr durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu derartigen Dienstleistungen herangezogen werden. Sie dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden.

(5) Für die Zeit vor dem Verteidigungsfalle können Verpflichtungen nach Absatz 3 nur nach Maßgabe des Artikels 80a Abs. 1 begründet werden. Zur Vorbereitung auf Dienstleistungen nach Absatz 3, für die besondere Kenntnisse oder Fertigkeiten erforderlich sind, kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen zur Pflicht gemacht werden. Satz 1 findet insoweit keine Anwendung.

(6) Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an Arbeitskräften für die in Absatz 3 Satz 2 genannten Bereiche auf freiwilliger Grundlage nicht gedeckt werden, so kann zur Sicherung dieses Bedarfs die Freiheit der Deutschen, die Ausübung eines Berufs oder den Arbeitsplatz aufzugeben, durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden. Vor Eintritt des Verteidigungsfalles gilt Absatz 5 Satz 1 entsprechend.

http://dejure.org/gesetze/GG/12a.html

Früher .......

TZone, Monday, 03.05.2010, 01:46 (vor 5724 Tagen) @ Christian

.... sind die Heerführer vorne weggeritten. Ich würde auch heute erst einen Stiefel anziehen, wenn die schon draußen ständen. Vorher nicht, als Kanonenfutter für eine feministische Regierung bin ich mir zu schade. Damen haben den Vortritt, man(n) will ja höflich sein!

Früher .......

Christian, Monday, 03.05.2010, 02:05 (vor 5724 Tagen) @ TZone

.... sind die Heerführer vorne weggeritten. Ich würde auch heute erst einen
Stiefel anziehen, wenn die schon draußen ständen. Vorher nicht, als
Kanonenfutter für eine feministische Regierung bin ich mir zu schade. Damen
haben den Vortritt, man(n) will ja höflich sein!

Genau bei diesem Artikel 12a GG sieht man(n), dass die SPD und Grüne niemals für eine echte Gleichberechtigung gestanden haben. Statt die Zwangsdienste (Wehrpflicht / Zivildienst) abzuschaffen, wie es in allen westlichen Nato-Staaten schon der Fall ist, werden nur in Deutschland die Männer missbraucht und ausgebeutet und manche Frauen für den Fortbestand der Zwangsdienste die Hauptschuld dafür tragen!

Früher .......

georg, Monday, 03.05.2010, 08:04 (vor 5724 Tagen) @ Christian

Diese Einstellung ist aber nicht nur typisch für SPD und Grüne, sondern zieht sich durch alle Parteien, egal, was in ihren Programmen steht. Sie wollen diese auch für die Verständnislosesten wohl deutlichste Männerdiskriminierung nicht abschaffen. Einzig mit der FDP wäre das vielleicht zu machen - aber der Rest von deren Parteiprogramm... Politik in Deutschland ist Politik zugunsten von Frauen,und die sind mit dem status quo in dieser Hinsicht sehr zufrieden, beweist er ihnen doch erstens, dass sie auch ideologisch vor dem "Grundgesetz" Menschen erster Klasse sind und beschert ihnen außerdem eine Reihe von Vorteilen, die hier allgemein bekannt sein dürften.
Wie soll sich da etwas ändern? Die betroffenen Männer sind zu jung,um effektiv politisch oder wie auch immer vorgehen zu können, und haben keine Vertreter, die wirklich diese Schweinerei abschaffen könnten oder wollten.

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