Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Was anderes...

Mirko, Sunday, 02.05.2010, 16:50 (vor 5724 Tagen) @ Marcel

Hi Marcel,

damit Du einigermaßen dagegen geschützt bist, dass dir jemand per Abmahnung (locker bis zu mehren 1000 €) ans Bein pinkelt, solltest Du noch folgenden Disclaimer auf deiner Seite einbetten (im Impressum):

"Haftungsausschluss für abmahnwütige Anwälte: Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt! Sollte irgendwelcher Inhalt oder die designtechnische Gestaltung der Seite fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen oder anderweitig in irgendeiner Form wettbewerbsrechtliche Probleme hervorbringen, so bitte ich unter Berufung auf § 8 Abs. 4 UWG, um eine angemessene, ausreichend erläuternde und schnelle Nachricht ohne Kostennote. Ich garantiere, dass die zu Recht beanstandeten Passagen oder Teile dieser Seite in angemessener Frist entfernt bzw. den rechtlichen Vorgaben umfänglich angepasst wird, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Die Einschaltung eines Anwaltes, zur für den Dienstanbieter kostenpflichtigen Abmahnung, entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen und würde damit einen Verstoß gegen § 13 Abs. 5 UWG, wegen der Verfolgung sachfremder Ziele als beherrschendes Motiv der Verfahrenseinleitung, insbesondere einer Kostenerzielungsabsicht als eigentliche Triebfeder sowie einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht darstellen."

Ich bin allerdings kein Anwalt, kann deswegen nicht sagen, ob dieser Discaimer wirklich hilft. Vielleicht kann sich hier jemand dazu äußern?

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Wer gegen Monster kämpft, muss achtgeben, nicht selbst zum Monster zu werden - Nietzsche


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