Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Ab heute gilt neues Männer-Runtermach-Gesetz:

Steuerzahler, Saturday, 01.05.2010, 12:49 (vor 5725 Tagen)

Wer hauptberuflich oder ehrenamtlich mit Minderjährigen arbeitet, muss ab dem 1. Mai ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, wie das Bundesjustizministerium am Freitag in Berlin mitteilte.
...
...

Die neue Regelung gilt unter anderem für Erzieher in Kindergärten und Heimen, Lehrer an Privatschulen, Sozialarbeiter im Jugendamt, aber eben auch Schulbusfahrer, Bademeister, Jugendtrainer in Sportvereinen oder Leiter von Kinder- und Jugendfreizeitgruppen. In den vergangenen Wochen waren hunderte Fälle sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen in Schulen und kirchlichen Einrichtungen ans Licht gekommen.

http://www.rp-online.de/politik/deutschland/Erweitertes-Fuehrungszeugnis-kommt_aid_851512.html

Gilt natürlich NICHT für Frauen?
Diskriminierende Vorverurteilung im feministischen Zeitalter.

Man kann daher Männer nur vor solchen Berufen warnen.
Wenn die 99% Frauen-Mehrheit dich wegmobben will, machen sie es.
Sofort.
Gnadenlos.

Soll das wirklich nur für Männer gelten - Quelle?

Ein Mann, Saturday, 01.05.2010, 12:58 (vor 5725 Tagen) @ Steuerzahler

- kein Text -

Soll das wirklich nur für Männer gelten - Quelle?

Steuerzahler, Saturday, 01.05.2010, 13:04 (vor 5725 Tagen) @ Ein Mann

Erzieher in Kindergärten und Heimen, Lehrer an Privatschulen, Sozialarbeiter im Jugendamt, aber eben auch Schulbusfahrer, Bademeister, Jugendtrainer in Sportvereinen oder Leiter von Kinder- und Jugendfreizeitgruppen.


Hast du eine LehrerIN erkennen können? oder gar eine BademeisterIN?
Nicht mal eine JugendtrainerIn im angesagten Binnen-I-Dress!

;-)

Selbst wenn NICHT, wird eine Prüfung nicht sehr geschlechterneutral ausfallen, oder?

Soll das wirklich nur für Männer gelten - Quelle?

Ein Mann, Saturday, 01.05.2010, 13:14 (vor 5725 Tagen) @ Steuerzahler

Hast du eine LehrerIN erkennen können? oder gar eine BademeisterIN?
Nicht mal eine JugendtrainerIn im angesagten Binnen-I-Dress!

Das alleine sagt noch nichts, eine Quelle muss her.

Selbst wenn NICHT, wird eine Prüfung nicht sehr geschlechterneutral
ausfallen, oder?

Das sowieso, aber wenn das tatsächlich nur für Männer gemünzt ist, dann kann man dagegen vorgehen und an die ganz große Glocke hängen - daher glaube ich das nicht.

Im offiziellen Register finde ich da heute noch nicht.

§ 30a BZRG fehlt da im Moment noch.

Klär uns auf...

Soll das wirklich nur für Männer gelten - Quelle?

Steuerzahler, Saturday, 01.05.2010, 13:42 (vor 5725 Tagen) @ Ein Mann

Klär uns auf...

Dort wo Legionellen ;-) von Frauenbeauftragtinnen jedes Wort 12 mal auf Frauenrelevanz umdrehen kann folgender Gesetzestext von Frauenministerium und Justizministerium kein Zufall sein:


[image]
demjenigen, der eine Tätigkeit ausüben will, die geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen, wie die berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger.
Beispiele: Erzieher in Kindergärten, Kinder- oder Jugendheimen, Pflegepersonen für die Kindertages- und Vollzeitpflege, Lehrer in Privatschulen, Schulbusfahrer, Bademeister in Schwimmbädern, Jugendsporttrainer, Leiter von Kinder- und Jugendfreizeitgruppen..


http://www.bmj.de/enid/b1ff85ed9e16a25586ab0b9f4d3f1544,8a44b86d6f6465092d09093a09636f6e5f6964092d0935363533/Pressest...

Nee, Gestzestexte sind sprachlich i.d.R. noch nicht konsequent durchgegendert, daher...

Ein Mann, Saturday, 01.05.2010, 16:13 (vor 5725 Tagen) @ Steuerzahler

... sind auch bei männlichen Bezeichnungen Personen beiderlei Geschlechtes gemeint, die meisten fangen ja neurtal mit "Wer trallala..." an.

Sonst steht wenn Mann gemeint ist ausdrücklich Mann drin.

Beispiele:


Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz - BKrFQG)

"...(3) Der Unternehmer darf Fahrten nach Absatz 1 oder 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, weder anordnen noch zulassen, wenn der Fahrer oder die Fahrerin die dort genannten Voraussetzungen nicht erfüllt.
(4) Hat ein Fahrer oder eine Fahrerin eine innerhalb der in Absatz 1 oder 2 genannten Altersgrenzen erforderliche Qualifikation erworben, tritt der Nachweis darüber bei Erreichen der höheren Altersgrenze an die Stelle der dort vorgesehenen Nachweise.

Mit Unternehmer werden wohl nicht nur Männer gemeint sein, auch wenn weiter unten von Fahrer oder eine Fahrerin die Rede ist.

Anders beim

§ 183
Exhibitionistische Handlungen

"...(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft..."

Nee, Gestzestexte sind sprachlich i.d.R. noch nicht konsequent durchgegendert, daher...

Flohgast @, Saturday, 01.05.2010, 19:28 (vor 5725 Tagen) @ Ein Mann

... sind auch bei männlichen Bezeichnungen Personen beiderlei Geschlechtes
gemeint, die meisten fangen ja neurtal mit "Wer trallala..." an.

Sonst steht wenn Mann gemeint ist ausdrücklich Mann drin.

Beispiele:


§ 211 StGB Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,

heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder

um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

einen Menschen tötet.


Deshalb werden Mütter, die ihre Kinder töten, nicht bestraft.

Gruß
Flohgast

Soll das wirklich nur für Männer gelten - Quelle?

Berliner, Saturday, 01.05.2010, 16:41 (vor 5725 Tagen) @ Steuerzahler

http://www.bmj.de/enid/b1ff85ed9e16a25586ab0b9f4d3f1544,8a44b86d6f6465092d09093a09636f6e5f6964092d0935363533/Pressest...


das dürfte auch für Frauen gelten und wenn sich im Nachhinein rausstellen sollten, dass dies doch nicht so ist: Männer - ein weitere Grund dafür, dass wir langsam wach und tätig werden !

An der Website des Justizministeriums stinkt mir allerdings, dass Berufe wie Fliesenleger, Automechaniker und Architekten als nicht kindesgefährdend genannt werden. Hier fehlt z.B. Verkäufer, Friseur, kaufm. Angestellter - wenn schon geschlechtsneutral. Sonst könnte man tatsächlich darauf schließen, dass es nur um die Männer geht.

Frauenjustiz

adler, Kurpfalz, Saturday, 01.05.2010, 19:58 (vor 5725 Tagen) @ Steuerzahler
bearbeitet von adler, Saturday, 01.05.2010, 20:01


Dort wo Legionellen ;-) von Frauenbeauftragtinnen jedes Wort 12 mal auf
Frauenrelevanz umdrehen...

Die von dir zitierte Presseerklärung des Frauenjustiz Ministeriums fängt ja so an: "Der Staat muss seine Bürgerinnen und Bürger so gut wie möglich vor Straftaten schützen."

Zu schützen sind also Bürgerinnen und Bürger.

Wenn es hingegen um die Kontrolle dieser Bürgerinnen und Bürger geht, dann fehlt die BürgerIN plötzlich.

demjenigen, der eine Tätigkeit ausüben will, die geeignet
ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen, wie die berufliche oder
ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung
Minderjähriger.
Beispiele: Erzieher in Kindergärten, Kinder- oder Jugendheimen,
Pflegepersonen für die Kindertages- und Vollzeitpflege, Lehrer in
Privatschulen, Schulbusfahrer, Bademeister in Schwimmbädern,
Jugendsporttrainer, Leiter von Kinder- und Jugendfreizeitgruppen..

Das zeigt doch deutlich, welcher Geist dort herrscht!

Die von dir im OP zitiert rp-online schreibt übrigens weiter:

Zusätzlich zum bereits geltenden Recht, wonach im Führungszeugnis Verurteilungen wegen bestimmter schwerer Sexualstraftaten erfasst werden, werden im erweiterten Führungszeugnis auch geringfügigere Strafen etwa wegen der Verbreitung von Kinderpornographie oder Exhibitionismus aufgenommen.

Hier zeigt sich der herrschende Geist noch deutlicher und völlig unverhohlen:
§ 183 StGB, Exhibitionistische Handlungen
(1) EIN MANN, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Deshalb kann auch die WikiPrawda ohne zu lügen behaupten:
"Exhibitionismus kommt bei Männern häufiger vor als bei Frauen."

[link=http://www.bz-berlin.de/archiv/ich-bin-lucy-das-porno-maedchen-von-der-fan-meile-article161945.html
Lucy Lain, Tierpflegerin aus Treptow]Liebesspiel im Tiergarten, BZ, 14. Juni. 2006[/link]
Sie zog sich inmitten von 300 000 Besuchern auf der Fanmeile aus, massierte ihre Brüste auf der Straße des 17. Juni, tummelte sich in lesbischen Liebesspielen mit einer Kollegin auf der Wiese des Tiergarten.
"Ich bin exhibitionistisch veranlagt, deswegen macht es mir nichts aus", sagt sie. "Im Gegenteil, ich hatte viel Spaß dabei."

Und da es jetzt wieder wärmer wird, werden wir bald wieder ständig über solche lustigen Exhibitionistischen Handlungen stolpern, die das Frauenjustiz Ministerium nicht sehen mag.

[image]

Gruß
adler

--
Frauenrat der Grünen empört-Gebäudereinigung:
Männer verdienen bei Außenreinigung deutlich mehr als Frauen bei Innenreinigung.

"Benachteiligungen von Männern beseitigen ... das ist nicht unser politischer Wille" -Grüne, Ortsgruppe Goslar

Frauenjustiz

Robert ⌂, München, Sunday, 02.05.2010, 18:15 (vor 5724 Tagen) @ adler

Hier zeigt sich der herrschende Geist noch deutlicher und völlig
unverhohlen:
§ 183 StGB, Exhibitionistische Handlungen
(1) EIN MANN, der eine andere Person durch eine exhibitionistische
Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit
Geldstrafe bestraft.

Deshalb kann auch die WikiPrawda ohne zu lügen behaupten:
"Exhibitionismus kommt bei Männern häufiger vor als bei Frauen."

Stimmt doch auch. Da fehlt doch nur das Wort "strafbewehrt". Das sind zu 100% Männer.

Robert

--
Wolfgang Gogolin "Diese Hymnen für Frauen erinnern an das Lob, das einem vierjährigen Kind zuteil wird, weil es endlich nicht mehr in die Hose kackt, sondern von allein aufs Töpfchen geht."

Frauenjustiz

adler, Kurpfalz, Sunday, 02.05.2010, 20:36 (vor 5724 Tagen) @ Robert


Deshalb kann auch die WikiPrawda ohne zu lügen behaupten:
"Exhibitionismus kommt bei Männern häufiger vor als bei Frauen."

Ohne diesen Zusatz stimmt es halt nicht. Im Sommer dürfen wir sie wieder ungefragt erdulden, die Frauen, die sich von ALLEM befreien. Nur hingucken sollst du nicht. Das empört die PrinzessIN dann auch wieder. Dann könnte sie sich belästigt fühlen und ruft mit ihrer Trillerpfeife die Kampflesben oder die Polizei.

Dann aber wieder doch. Sonst könnte die Nichtbeachtung wieder als sexuelle Gewalt definiert werden und taucht dann in die Statistiken Feministischer Wissenschaften wieder auf.

Hauptsache Frau befreit sich, kann tun und lassen, was sie will. Bloß die Verantwortung für ihr Tun, die will keine übernehmen. Im schlimmsten Fall wird eben kurzerhand mal wieder abgetrieben. Den Papa muß ja keinE fragen.

Gruß
adler

--
Frauenrat der Grünen empört-Gebäudereinigung:
Männer verdienen bei Außenreinigung deutlich mehr als Frauen bei Innenreinigung.

"Benachteiligungen von Männern beseitigen ... das ist nicht unser politischer Wille" -Grüne, Ortsgruppe Goslar

Frauenjustiz

Robert ⌂, München, Monday, 03.05.2010, 11:32 (vor 5723 Tagen) @ adler


Deshalb kann auch die WikiPrawda ohne zu lügen behaupten:
"Exhibitionismus kommt bei Männern häufiger vor als bei

Frauen."[/b]

Ohne diesen Zusatz stimmt es halt nicht.

Wer wird denn das so genau nehmen ;)

Im Sommer dürfen wir sie wieder

ungefragt erdulden, die Frauen, die sich von ALLEM befreien. Nur hingucken
sollst du nicht. Das empört die PrinzessIN dann auch wieder. Dann könnte

Nur dann, wenn du "der Falsche" bist. ;) (du hast natürlich keine Chance, vorher rauszubekomen, ob du der "Richtige" bist ...)

Robert

--
Wolfgang Gogolin "Diese Hymnen für Frauen erinnern an das Lob, das einem vierjährigen Kind zuteil wird, weil es endlich nicht mehr in die Hose kackt, sondern von allein aufs Töpfchen geht."

Frauenjustiz

Ein Leser, Monday, 03.05.2010, 11:56 (vor 5723 Tagen) @ adler

Im Sommer dürfen wir sie wieder
ungefragt erdulden, die Frauen, die sich von ALLEM befreien. Nur hingucken
sollst du nicht.


[image]

[image]

http://www.volksmusik.cc/lieder/die_weiber.htm

http://blog.serienwiki.de/wp-content/uploads/2009/02/juliette-schoppmann.png

[image]

Also, ab sofort jegliche ehrenamtliche Tätigkeit mit Kindern einstellen ! .... (nT)

Swen, Saturday, 01.05.2010, 13:47 (vor 5725 Tagen) @ Steuerzahler

Wer

Oder sich als Lehrer der Odenwaldschule vorstellen

Borat Sagdijev, Sunday, 02.05.2010, 00:27 (vor 5725 Tagen) @ Swen

Mach ich jetzt immer, die Kinder werden dann ganz schnell in Sicherheit gebracht und Ruhe ist.

--
Afrika hat Korruption?
Deutschland ist besser, es hat Genderforschung und bald eine gesetzlich garantierte Frauenquote.

Ab heute gilt neues Männer-Runtermach-Gesetz:

Wolfgang A. Gogolin ⌂, Hamburg, Saturday, 01.05.2010, 14:01 (vor 5725 Tagen) @ Steuerzahler

Brauchen wir angesichts der Babymorde durch Mütter nicht eher ein erweitertes Führungszeugnis für potentielle Mütter?

Berliner Zeitung

Viele Grüße
Wolfgang

Der Eunuche wird wieder gesellschaftsfähig!

TZone, Saturday, 01.05.2010, 14:19 (vor 5725 Tagen) @ Steuerzahler

Man denkt immer, dass eine Gesellschaft sich irgendwie weiterentwickelt. Leider ein erneuter Trugschluss!

Was habt ihr denn von der 3-Frauen-Runde, im Nacken Frau Christine Bergmann, eigentlich anderes erwartet?

Die logische Folge ist doch, dass Männer sich in diesem Berufen kastrieren und zum Eunuchen umgestalten lassen müssen. Das werden viele nicht machen und die Konsequenz ziehen. Dafür rücken Frauen in gutbezahlte Berufe vor und haben somit die Chance - ihr könnte sicher sein, dass dort feministisch geschultes Personal zum Einsatz kommt - direkt an der Basis die Feminisierung zu verstärken. Das wird verheerende Folgen auf diese Gesellschaft haben.

Alles in allem kann man sicherlich sagen, dass SCUM von Valerie Solana offensichtlich bei allen 4 Damen in der Handtasche steckt und von denen konsequent, noch verdeckt, umgesetzt wird. Anders kann man doch soetwas nicht auslegen bzw. deuten.

Ab heute gilt neues Männer-Runtermach-Gesetz:

Müller, Saturday, 01.05.2010, 14:45 (vor 5725 Tagen) @ Steuerzahler

Das wird für Frauen genau so gelten, so, wie es auch in UK der Fall ist.

Für Frauen nur theoretisch

Wolfgang A. Gogolin ⌂, Hamburg, Saturday, 01.05.2010, 15:36 (vor 5725 Tagen) @ Müller

Das wird für Frauen genau so gelten ...

Davon ist in der Theorie auszugehen.
Aber ebenso ist davon auszugehen, dass sich das Gesetz - wie historisch bedingt fast das gesamte Strafgesetzbuch und unsere Strafgerichtsbarkeit - in erster Linie gegen Männer richtet.

Dass in erster Linie Männer die Knäste bevölkern, hat ja weniger mit deren stärkerer Kriminalität zu tun als damit, dass man solche Taten für kriminell erklärt hat, die eher Männer tun.
Würde man weibliche Untaten, z.B. "Pillevergessen", Vergewaltigunsvortäuschung, Umgangsvereitelung, Kindesunterschiebung oder Unterhaltsabzockerei für kriminell erklären und beispielsweise auch Babymord durch Mütter entsprechend bestrafen, würde es mit der Knastbelegung völlig anders aussehen.

Viele Grüße
Wolfgang

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